Alleinerziehend
Wisst ihr, ob man eigentlich als alleinerziehend gilt, auch wenn man mit dem Vater des Kindes ohne Trauschein zusammenlebt?
Falls ja, bekommt man dann besondere Zuschüsse oder so, oder kann man diese beantragen?
Schon jetzt vielen lieben Dank für eure Antworten!
Sunshine 19+4 (ups, fast die Hälfte der SS ist schon rum...)
Re: Alleinerziehend
ich glaube mal gehört zu haben das der vater dann "offiziell" ;-) wo anders wohnen muss. sonst ist es eine eheähnliche lebensgemeinschaft.
lg silke
Re: Alleinerziehend
alleinerziehend bist du, wenn du woanders als der Vater wohnst. Somit wird sein Einkommen nicht berücksichtigt bei der Erziehungsgeldberechnung.
Ansonsten bringt dir das glaube ich keine Vorteile, später vielleicht beim Elternbeitrag für den Kindergarten.
Hier gibt es auch ein Forum, wo man so rechtliche Fragen stellen kann, die kennen sich oft gut aus.
Aber wenn ihr eh zusammenwohnt, hat es sich denke ich erübrigt, das gilt wirklich als "eheähnliche Gemeinschaft", was es ja auch ist.
Viele Grüße
Claudia
Re: Alleinerziehend
was nach der Geburt von Maria auch noch nicht mit ihrem Daddy verheiratet, vielleicht kann ich dir ja weiterhelfen. Du giltst nicht als alleinerziehend, wenn der Vater mit dir zusammenlebt, sondern als eheähnliche Gemeinschaft. d.h. sein Einkommen wird beim Erziehungsgeld mit angerechnet. Beim Kindergeld kann es zu Problemen kommen, wenn dein Freund im Ausland arbeitet (das Thema habe ich zur Genüge kennengelernt). Dein Freund bekommt auch nicht automatisch das Sorgerecht und er sollte vor der Geburt eine Vaterschaftsanerkennung machen. Geht bei der Gemeinde oder Stadtverwaltung, kostet nix (jedenfalls in Bayern) und erspart euch einen Haufen Rennerei nach der Geburt wegen Geburtsurkunden usw.
Allerdings erhältst du in deiner Lohnsteuerkarte ab Geburtstag von Krümel (noch) Stkl. II mit 0,5 Kindern, wie lange das noch gilt, steht allerdings in den Sternen. Und wenn du nicht arbeiten gehst, isses ja eh´ wurscht...
LG, Uljana 11.SSW mit Maria (*07.06.02)
Re: Alleinerziehend
Ich glaube, daß ich dir da weiter helfen kann. Wir leben auch zusammen, und das gilt als eine eheähnliche Gemeinschaft. Du bekommst keine besonderen Zuschüsse, da das Einkommen deines Lebenspartners mit angerechnet wird. Im Gegenteil, es gibt finanziell einige Nachteile. Dein Partner ist in SteuerklasseI, und hat mehr Abzüge wie in der III. Wir haben es durchgerechnet, und als Ehepaar ist man dann besser dran. Auch wenn du wieder arbeiten gehst, kommst du trotz Kind in die Steuerklasse I, wenn ihr nur zusammenlebt. Das Gesetz wurde seit 2004 geändert.
Gruß Marion
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