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ALG2 und Erziehungsurlaub

Habe heute erfahren das ,wenn man im Erziehungsurlaub ist das man ALG2 beantragen kann hat eine Bekannte gemacht und sie bekommt ca.340,-?.Da ja das mit den kindergeldzuschlag nicht geklappt hat probieren wir das jetzt auch!! Schönen tag noch LG Daniela
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Re: ALG2 und Erziehungsurlaub

aha, und welche bedingung hat man da? darf man da dann die 30std im erziehungsurlaub arbeiten? ist deine bekannte alleinerziehen?
zahlen sie auch rückwirkend, oder erst ab antragstellung?
hast du schon ausgefüllt oder gehst du direkt zum arbeitsamt?
lg,bianca

Re: ALG2 und Erziehungsurlaub

Das weiss ich leider auch nicht!!Ob man arbeiten gehen kann weiss ich auch nicht!ab antragstellung wird glaube ich gezahlt,und sie lebt mit jemanden zusammen der wurde mitberechnet.Ich gehe am Donnerstag zum Arbeitsamt und hole die Anträge da gibt es wohl extra ein Berater für Mütter im Erziehungsurlaub.Einfach probieren mehr als ablehnen können die ja nicht.LG Daniela

Re: ALG2 und Erziehungsurlaub

Warum wurde der Kinderzuschlag abgelehnt? Wenn der abgelehnt wurde weil ihr zuwenig Einkommen habt, dann habt ihr Anspruch auf Alg2. LG Nicole

Re: ALG2 und Erziehungsurlaub

Hallo Daniela!
Du darfst auch arbeiten gehen, es kommt halt auf das Gesamteinkommen des Haushalts (der Bedarfsgemeinschaft) an. Am Besten mal auf der Homepage von tacheles-sozialhilfe reinschauen, da gibt es einen Bedarfsrechner.
Die zig Zettel, von denen in der Presse geredet wurde, mussten wir übrigens nicht ausfüllen.
Viel Erfolg,
Daniela

Re: ALG2 und Erziehungsurlaub

hallo bianca!
alg2 wird wohl erst ab beantragung gezahlt.
wenn man einkommen hat wird dieses angerechnet, das heisst das einkommen (auch das des partners) wird in die berechnung miteinbezogen, und muss schon recht gering sein um noch alg2 zu bekommen.
und man darf gaaaanz viele sachen ausfüllen, es wird halt auch nach vermögen etc. gefragt und dieses ab einem bestimmten betrag berücksichtigt.
lg anna

Re: ALG2 und Erziehungsurlaub

das vorhandene einkommen (auch das des partners) muss allerdings gering sein, damit man anspruch auf alg2 hat.
lg anna
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