@melinchen - einschleich wegen Frage von gestern.
ich habe gestern mal meinen Liebsten gefragt, der Fachanwalt für Familienrecht ist und der hat mir folgendes erklärt.
Dein Freund also der biologische Vater des Kindes muss die Vaterschaft anerkennen nach der Geburt. Dein Kind bekommt erstmal deinen Namen, also wenn du noch einen Ehenamen führst, dann leider diesen, wenn du deinen Mädchennamen in deiner Nochehe geführt hast, dann den.
Was ich aber am wichtigsten fand war die Info, dass dein Anwalt mit seinem Anwalt aufgrund der Schwangerschaft eine Blitzscheidung beantragen kann, die abgekoppelt ist von dem sonstigen Scheidungsverfahren (also über Unterhaltsverpflichtungen, gemeinsames Vermögen usw.). Da ihr ja das Trennungsjahr schon hinter euch habt, wäre das kein Problem. Die Anwälte müßten einfach den Richter bitten, den Termin vorzuziehen und die anderen Scheidungssachen auszuschließen.
Ich hoffe, das war jetzt einigermaßen verständlich ausgedrückt. Ansonsten hat dein Nochehemann auch keinerlei Ansprüche an das Kind, wenn dein Freund die Vaterschaft anerkannt hat. Drücke dir die Daumen, dass du geschieden bist bevor das Baby kommt, denn das ist halt viel Papierkram, den man sich sonst schenken könnte. Alles gute für deine kleine Familie. Liebe Grüße. Sonja
Re: @melinchen - einschleich wegen Frage von gestern.
Danke für deine Info!!Die Vaterschaftsanerkennung hat mein Freund schon gemacht.Glaube aber, dass mein Nochmann die Vaterschaft aberkennen muss. Was halt Mist ist, dass unser Zwerg dann meinen Ehennamen bekommt, den ich nach der Scheidung aber auf jeden Fall ablegen werde. Da muß ich mich halt noch erkundigen, wie der NAme des Kindes wieder geändert werden kann, weil der soll den Namen von meinem Freund bekommen. (Da wir eh vorhaben nächstes Jahr zu heiraten).
Angeblich wäre die Scheidung schon beschleunigt! Ich kann jetzt nur hoffen, dass es echt Ende August rechtskräftig ist und mir der Stress erspart bleibt und vorallem unser Zwockel noch so lange abwartet.
Vielen Dank für deine Infos!!
LG
Melina 37+3
Re: @melinchen - einschleich wegen Frage von gestern.
ich nochmal. Solange ihr nicht verheiratet seid, KANN das Kind nur deinen Namen tragen, d.h. ihr müßtest ihn dann ggfs. nochmals ändern. Ihr könnt euch nur bei dem Namen entscheiden, wenn ihr verheiratet seid. Solange du geschieden und damit ledig bist, kriegt das kind automatisch deinen Namen.
Geändert wird der Name mit dem Scheidungsurteil auf dem Standesamt, geht ganz schnell. Und dann den Personalausweis ändern beim Einwohnermeldeamt (mit der Bestätigung vom Standesamt - hab ich auch schon hinter mir). Die Vaterschaft anerkennen kann nur einer, damit hat der andere (dein nochmann) die Vaterschaft automatisch aberkannt. Drücke dir die Daumen, dass Zwockel solange abwartet. Toi toi toi für euch. Liebe Grüße. Sonja
P. S. Setz die Anwälte unter Druck, denn die haben mehr Einfluß, als man glaubt...
mal einmisch...
es stimmt nicht wirklich, daß das kind nur ihren namen tragen kann, wenn die beiden noch nicht verheiratet sind!!! es sei denn, es hat sich in den letzten 3.5jahren etwas geändert...
der kleine meiner freundin hat den namen seines vaters bekommen, weil die beiden auch vorhatten irgendwann zu heiraten...mittlerweile haben halt alle 3 den selben nachnamen- wegen der heirat...soweit ich weiß, kann man es sich aussuchen, ob das kind wie die mutter oder wie der bater heißt!!!
lg,bianca
Re: mal einmisch...
ziemlich genau zum 01.07.2001 hat sich das geändert. Liebe Grüße. Sonja, die aber kein RA ist, sondern nur aus zweiter Hand plaudert.
Re: mal einmisch...
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