@jjunker - nochmal Arbeitszeugnis
ich weiß ja nicht wie gut Du Dich damit auskennst, aber nachdem Du die einzige warst, die mir geantwortet hatte, frage ich Dich einfach nochmal was.
Ich habe gestern in dem Hotel angerufen und die blöde Schnepfe von Tochter war am Telefon (booooaaaaaaah wie die mich aufregt!!!!!)
O-Ton:
"Tja, Frau D...., ein Zeugnis werde ich Ihnen leider nicht ausstellen können, da ich jetzt das Geschäft übernommen habe und deshalb nicht beurteilen kann, was davor war. Das heißt, ich kann Ihnen höchstens eine Bescheinigung ausstellen in der steht, dass Sie hier angestellt waren. Mehr nicht."
Auf meine Frage, ob denn ihre Mutter (die ja damals Chefin war) mir keins schreiben kann, meinte sie, das sei nicht möglich, weil Ihre Mutter ja rechtlich gar nichts mehr zu sagen hat. Super!
Hat die blöde Kuh etwa Recht? Ich würde ihr so gerne eins auswischen :-)
Aber da werde ich wohl Pech haben, was meinst Du?
Danke Dir!
GLG
Conni
Re: @jjunker - nochmal Arbeitszeugnis
aber wie gesagt - die firma ist verpflichtet dir ein qualifiziertes (nicht in stichpunktform verfasstes) arbeitszeugnis auszustellen.
lg und gute nerven
anja
hilft dir das????
hab dir mal was rauskopiert und hoffe es hilt dir weiter, meld mich aber nochmal und erzähl dir von meinem we *fg*
Nach § 195 BGB verjährt der Zeugnisanspruch nach drei Jahren.
Die Rechtsgrundlage für die Erteilung des Arbeitszeugnisses stellen § 630 BGB, § 109 GewO und § 16 BBiG dar. Nach § 630 BGB können Mitarbeiter, die nicht als Arbeitnehmer beschäftigt werden, bei der Beendigung eines dauernden Dienstverhältnisses ein schriftliches Zeugnis über das Dienstverhältnis und dessen Dauer fordern. Das Zeugnis ist auf Verlangen auf die Leistungen und die Führung zu erstrecken.
brauchst du noch mehr info's zum thema?
ganz liebe grüße und bis dann
katrin
:-(((
nein, wenn das mit der verjährungsfrist stimmt, brauche ich keine weiteren infos, dann muss ich mich wohl mit einer "arbeitsbestätigung" abfinden.
vielen dank!
bis dann
conni
Re: :-(((
diese "arbeitsbestätigung" ist ein einfaches zeugnis und sogar darauf hat man nach drei jahren keinen anspruch mehr. (also jahr zu ende + drei jahre)
weißt du was ich gemacht habe, weil ich ewig kein zeungnis von meinem einen chef bekommen habe, ich habe selber eine aufstellung gemacht, was ich dort so gemacht habe. kannst du ja auch machen und an diese "bescheinung" drantackern.
und das mit den drei jahren stimmt schon, habe ich aus unseren datenbank zum thema personal rauskopiert.
geht auch ohne zeugnis *daumendrück*
nochmal lg katrin
Re: :-(((
Ich hab mal nach Verjährungsfristen für Arbeitszeugnisse gegoogelt und da steht überall was anderes.
Hier z. B. hab ich was kopiert:
-----
Ich bin vor mehreren Jahren aus der Firma ausgeschieden. Kann ich jetzt noch ein Arbeitszeugnis verlangen?
Die Verjährung für den Zeugnisanspruch und für Änderungsanträge im Arbeitszeugnis beträgt 10 Jahre, im Kanton Zürich 5 Jahre. Das Recht kann durch den Arbeitnehmer auch längerfristig geltend gemacht werden, es wird ihm aber nicht mehr gegen den Willen der Gegenpartei zugesprochen. Der Arbeitgebern muss die Personalakte 10 Jahre lang nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufbewahren.
-----
Hiiiilfeeee jetzt blick ich gar nicht mehr durch :-))))
Da fällt mir gerade noch ein, ich hab danach (also nachdem ich dort weg war) dann nochmal dort angefangen, nur Sonntags, und ich hab völlig vergessen wann das war *lach*
und wie lange (ich glaub ich bin dann ganz weg, kurz bevor der Euro eingeführt wurde, so weit reicht mein Kurzzeitgedächtnis dann doch noch). Aber das war ja nur ein Nebenjob und der fällt wohl nicht ins Gewicht.
Trotzdem nochmal Danke!
Conni
Sorry, das war eine Schweizer Seite!
Re: :-(((
du nervst nicht, muß eh garde was machen worauf ich keinen bock habe :-)
also 10 jahre aufbewahrung stimmt, aber das mit den 10 oder 5 jahren stimmt für dtl nicht. kann das sein, dass du schweizer recht ergoogelt hast?
nebenjob gilt auch, auch eine aushilfe hat einen anspruch auf ein zeugnis! das geld hast du bestimmt bar bekommen oder? kannst eventuell bei der krankenkasse fragen, wann du dort beschäftigt warst????!!!!!
wenn dir noch was einfällt - her damit :-) sonst muß ich womöglich doch noch den schhh.... hier machen *lach*
gruß katrin
Re: @jjunker - nochmal Arbeitszeugnis
bekommen.
Du kannst jetzt eines machen. Schreibe dir das Zeugnis doch
einfach selber. Das habe ich damals auch gemacht, als ich einen
neuen Chef hatte, der nicht wußte, was ich genau gemacht habe.
Ich habe so ein Büchlein gekauft, wo Zeugnise beurteilt werden
können und da habe ich mir einfach das 123 Zeugnis
herausgeschrieben und mein Können und Aufgabengebiet
zusätzlich eingefügt.
Das ganze habe ich dann meinem Chef zum Unterschreiben
gegeben.
Das kannst du auch machen. Und wenn du vielleicht noch ein
netten KollegenIn hast die das bezeugen können, kannst du damit
zu deiner netten Cheffin gehen und es ihr zum unterschreiben
vorlegen.
Wenn nicht, kann ja auch die Senior-Cheffin unterschreiben.
War ja eh in ihrer Zeit. Und eine Unterschrift ist wohl eher drin, als
die Aufforderung ein neues aufzusetzen, oder?
LG Tina
Re: @jjunker - nochmal Arbeitszeugnis
ja, ich würde das ja so machen mit dem Zeugnis (selbst schreiben und unterschreiben lassen), allerdings habe ich es hier ja nicht mit einer gewöhnlichen Chefin zu tun sondern mit so einer Zicke *g* wie es schlimmer wirklich nicht geht. Ich habe in meinem Leben viele arrogante Menschen kennengelernt, aber sie ist ein absolutes Unikat.
Die Tatsache, dass ich mich mit diesem Mädel (ist noch sehr jung) ständig angelegt habe und ihretwegen den Job dann aufgegeben habe, sagt ja schon alles. (Nach meiner Kündigung habe ich ein Gedicht über sie und meine Tätigkeit geschrieben und ausgedruckt und in der Hotelküche aufgehängt und alle haben sich köstlich amüsiert - nur sie selbst nicht, hihi, die Überschrift dieses Gedichtes hieß "Arbeitszeugnis" und darunter stand "verfasst am 14.12. WÄHREND DER ARBEITSZEIT"
Wie Du siehst, ich werde mit einer netten Bitte nicht weit kommen. Naja, eine ARbeitsbestätigung ist ein "einfaches" Zeugnis und nachdem ich (siehe Posting von yespair) auch darauf keinen Anspruch mehr hätte, kann ich eigentlich froh sein, dass ich es bekomme.
Danke Dir
Conni
Re: @jjunker - nochmal Arbeitszeugnis
wenn man sie nett fragt und ihr die gründe mitteilt wird sie sicher ein offenes ohr haben und nicht auf fristen rumreiten.
gruss
connie
Re: @jjunker - nochmal Arbeitszeugnis
unterschreiben lassen. Kannst du nicht einfach zu ihr gehen. Sie
weiß ja noch am besten, was du damals alles gemacht hast.
Und es wäre für mich eine Genugtuung, ihr das von ihrer Mutter
unterschriebene Zeugnis unter die Nase zu halten *häh*!
Ansonsten, wieso brauchst du denn so ein qualifiziertes Zeugnis?
Dem neuen Arbeitsgeber geht es eh nicht darum, was im Zeugnis
steht, sondern was du kannst. Und wenn du eine
Arbeitsbescheinigung bekommst, ist das doch auch ausreichend.
In einer Bewerbung kannst du immer noch dazuschreiben, welche
Tätigkeiten und Aufgaben du dort hattest.
So habe ich es gemacht.
LG Tina
Re: @jjunker - nochmal Arbeitszeugnis
das ist echt heftig. Leider weiss ich nicht ob das so stimmt, aber ich hoffe nicht!!!
Alles Liebe,
Julia
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