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will mich auch endlich mal vorstellen

Hallo zusammen,
nun will ich mich auch mal bei Euch vorstellen. Ich heiße Ela, bin 27 und zum
2. Mal schwanger. Bin gerade 19.SSW, weiß schon ist schon fast ein bisschen
spät um mich vorzustellen. Hoffe ihr nehmt mich trotzdem noch in Eure
Runde auf.
ET ist der 2.11.05 und wenn sich der FA nicht verschaut hat, dann wird es
diesmal ein Mädchen. Freu mich schon.
Ja und dann brauch ich auch noch gleich Euren Rat.
Mein Erziehungsurlaub endet am 7.8.05 und das 2.Kind soll am 2.11. 05
kommen. Wenn ich jetzt nicht in der Zeit dazwischen arbeite, ich werde auch
nicht gebraucht, bekomme ich dann erneut eine 3 Jahres Elternzeit?
Bin ich weiterhin kostenfrei Krankenversichert? Mutterschutzgeld werd ich
keins bekommen.
Wer hat da schon Erfahrung und kennt sich aus.
Danke für Eure Antworten und ich wünsche uns allen eine schöne und ruhige
Kugelzeit
LG Ela
Bisherige Antworten

Re: will mich auch endlich mal vorstellen

Hi Ela, wenn Dich Dein AG eh nicht braucht, dann frag doch mal dach unbezahltem Urlaub. Mutterschaftsgeld von der KK bekommt man eigentlich trotzdem wieder, ist ja unabhängig von dem, was man die letzten Monate verdient hat oder eben nicht, nur der zusätzliche Anteil vom AG entfällt, wenn Du zwischendurch nicht wieder arbeitest. LG, jana 20+0

Re: will mich auch endlich mal vorstellen

Hallo Ela,
am einfachsten wäre eine unbezahlte Freistellung. Dein AG hätte keine Kosten und Du würdest den Anspruch auf einen Arbeitsplatz nach der Elternzeit behalten. Pro Kind gibt es 3 Jahre. Allerdings haben sich die Antragsfristen geändert.
LG
Claudia

Willkommen und eine schöne Kugelzeit!!

Re: will mich auch endlich mal vorstellen

Hallo Ela
Mir geht es ähnlich. Meine Elternzeit endet am 09.07.05 Und mein ET ist der 23.1105. Ich habe schon mit meinen Chef´s geredet. Sie meinen ich soll mich arbeitslos bzw. arbeitssuchend (15 Std.)melden. Ich weiss aber noch nicht was ich mache. Mutterschaftsgeld bekommt man meines Wissens auch vom Arbeitsamt.
LG Sandra

Re: will mich auch endlich mal vorstellen

Hallo Sandra,
aber wenn man sich arbeislos meldet, bekommt man dann auch wieder 3
Jahre Elternzeit?
Muß man nicht gekündigt sein um sich arbeitslos zu melden?
Ich bin auch nicht sicher was ich tun soll. Meine Chef´s kennen sich da auch
überhaupt nicht aus. So wie es aussieht, bleib ich angestellt bei Ihnen,
bekomme kein Geld für die zeit dazwischen, aber meine 3 Jahre Elternzeit.
Wenn ich nur wüßte, wo man sich darüber informieren kann. Ich will auch
Krankenversichert bleiben.
Fragen über Fragen. Falls du mehr weißt, meld dich, wenn ich mehr erfahren
habe, geb ich dir Bescheid.
LG Ela

Re: will mich auch endlich mal vorstellen

Hallo Ela
Mein Chef behauptet, daß das nach der Elternzeit anders wäre, ich muß nicht kündigen und sie mich auch nicht. Mein Steuerberater hat mir geraten, ja nicht arbeitslos melden. Da mein Chef mich ja nehmen muß. Ich müsste ja nur 3 Monate arbeiten. Ich soll eine Woche arbeiten und mich dann krank schreiben lassen. Oder in meinen Fall tritt ein Beschäftigungsverbot ein (Zahnarzthelferin). Mein Chef müsste nicht mal was bezahlen aber sie weigern sich. Das gibt es angeblich nicht. Habe mich aber beim Gewerbeaufsichtsamt erkundigt. Ich wäre im Recht. Ich trau mich aber nicht es meinen Chef´s zu sagen. Mit der Elternzeit, das weiss ich auch nicht so recht. Ich denke wenn mann arbeitslos ist, hat man keine Elternzeit. Man wird bestimmt vermittelt. Krankenversichert ist man dann übers Arbeitsamt ganz normal bei deiner Versicherung.
LG Sandra

Re: will mich auch endlich mal vorstellen

Hallo Sandra,
ich würde lieber auf deinen Steuerberater hören. Chef´s können
unberechenbar sein. Sag ihm wie die Sachlage ist. Das ist doch dein gutes
Recht. Kündigen darf er dir nicht, du bist ja schwanger.
Aber wenn du arbeiten gehst, dann wahrscheinlich vollzeit und du würdest
ein Beschäftigungsverbot bekommen? Nicht das er dich dann an der
Anmeldung einsetzt. Ich bin Arzthelferin und dürfte viele Untersuchungen
auch nicht machen. Aber ich würde wahrscheinlich kein Beschäftigungsverbot
bekommen.
Was meinst du damit, das dein Chef nicht mal was bezahlen müßte.
Also ich meld mich nicht arbeitlos und werd mich am Montag mal schlau
machen, wie man das am besten regelt.
Ich meld mich wenn ich mehr weiß.
Schönen Sonntag noch
LG Ela

Re: will mich auch endlich mal vorstellen

Hallo Ela
Ich habe schon von vielen Zahnarzthelferinnen gehört, daß die Zahnärzte eine Art Versicherung haben, die für solche fälle aufkommt. Sie müssten also keinen Cent bezahlen. Das Mutterschaftsgeld vielleicht, daß weiss ich aber nicht genau. Wenn sie mich an der Anmeldung beschäftigen würden, müssten sie mir meinen Lohn bezahlen und ich würde mich krank schreiben lassen, wenn mein Arzt mit macht. Ich weiss aber nicht ob ich mir das traue. Habe schon riesen Bammel davor.
Bis bald Sandra

Re: will mich auch endlich mal vorstellen

Hallo, bei dir ist es genauso, du musst dich garnicht arbeitssuchend melden, schließlich bist du noch angestellt und kündigen dürfen sie dir nicht. Sie müssen dir eine gleichwertige arbeit anbieten und dich min. bis zum Muschaftsbeginn bezahlen. Dir steht natürlich auch noch anteilig der Uelaub von Juni bis Dez zu, den du noch vor dem Muschu nehmen kannst.
Muschaftsgeld bekommt du von der Krankenkasse, der anteil vom AG steh dir evtl. nicht zu.
LG Jenny

Re: will mich auch endlich mal vorstellen

Hallo, du könntest von der Zeit vom 7.8. bis mutterschaftsbeginn arbeiten bzw Urlaub nehmen, dir steht der Urlaub von aug bis dez zu. Muschaftsgeld von der Krankenkasse bekommst du im jedenfall solange du gesetzl. versichert bist, und dann bist du auch mit beginn der Elternzeit beitragsfrei.
dir stehen auch wieder max 3Jahre Elternzeit zu.
Auf jedenfall muss dein AG dich bezahlen für die Zeit wo du arbeitest oder Urlaub nimmst auch wenn die keine arbeit für dich haben. Muschaftsgeld vom AG bekommt man glaube ich nur wenn man vorher 3 monate geabeitet hat.
LG Jenny
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