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was mache ich wann??...erstmamasliste

so ich schreibe jetzt am besten mal auf was mir einfällt was man wann macht...wo ich nicht weiss wann man das am besten macht lasse ich es offen und hoffe auf eure hilfe..;-))...wenn euch noch was einfällt was ich vergessen habe so schreibt es bitte auch....
1. Hebamme: wer eine Hebamme möchte sollte sich recht früh um eine kümmern zum einen sind sie ausgebucht zum anderen muss man auch damit rechnen das am nicht gleich die erste zusagt...überlegungen die man sich vorher schon mal machen kann sind : was möchte ich das die hebamme machen soll Vorsorge, bei der geburt dabei sein, Nachsorge, schwangerengymnastic, geburtsvorbereitungskurs...das vereinfacht die suche wenn man diese dinge gleich abklären kann ob das mit der hebamme die man sich rausgesucht hat auch funktioniert. man braucht aber auch gar keine hebamme..;-)
2. Geburtsvorbereiungskurs: sollte so früh wie möglich angemeldet werden da die kurse schnell ausgebucht sind.
3. Schwangerengymnastik: siehe 2.
4.mutterschutz/erziehungsurlaub: hab ich keine ahnung von brauche ich eure hilfe
5. kindergeld/Erziehungsgeld: Anträge dafür würde ich vor der geburt mit zuschicken lassen Arbeitsamt/ Versorgungsamt..denn so sieht man was man alles wenn das baby da iss dafür braucht.
6. Möbel/ Kinderwagen/autositz: bbei diesen sachen wüde ich rechtzeitig schauen da manche dinge lieferzeiten haben -- auslüften müssen--und man ja auf anhieb nicht gleich das richtige findet..die meisten Lieferzeiten belaufen sich auf 6-8 wochen..also würde ich so 3 monate vor ET schauen.
7. Babykleidung: reicht so ca. 6 wochen vor ET da weiss man villeicht auch von fa auch schon ob das baby sehr klein wird oder sehr gross....wobei darauf nicht immer was zu geben iss..;-)
8.Flaschen+zubehör: das würde ich auch so 6 wochen vorher besorgen...viele raten davon ab wenn man stillt flaschen im hause zu haben da man zu schnell aufgibt...allerdings würde ich sicherheitshalber eine zuhause haben...milchpulver hingegen erst kaufen wenns baby da iss kann man ja den mann mit beauftragen.
9. Pflegeprodukte: auch so ca 6 wochen vorher wass man hat hat man.
10. zahnarzt: igent sich am besten die mitte der schwangerschaft dafür da man sich da am wohlsten fühlt..wenn das baby erst ma da iss wirds stressig.
11. Friseur. dann wenn man eine veränderung braucht weil man sich nimmer sehn kann..*fg*.
12. sachen die man zum stillen braucht: am besten auch 6 wochen vorher?
13. schnuller: sicher iss sicher wenn man einen zuhause hat.
14. sicherheitshalber hätte ich etwas gegen blähungen fürs baby zuhause...
15 fällt euch noch was wichtiges ein was vorher erledigt werden muss..??
zu einzelnen dingen die ich hier genannt habe existieren bereits listen wie z.. was man fürs stillen braucht...die andren listen folgen noch...ich habe als das gefühl als hätt ich was wichtiges vergessen..hmmmmmmm...lg sasi
Bisherige Antworten

Re: was mache ich wann??...erstmamasliste

4. Mutterschutz
Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht bei Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung und bestehendem Beschäftigungsverhältnis oder freiwilliger Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld (Krankengeld entspricht Mutterschaftsgeld)
bei Arbeitslosigkeit mit Anspruch auf Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld haben
Hierbei zahlt die Krankenkasse pro Tag 13,- Euro. Die Differenz zum Nettolohn wird vom Arbeitgeber getragen.
Geringfügig Beschäftigte erhalten auf Antrag ein einmaliges Mutterschaftsgeld in Höhe von maximal ? 210. Dieser Betrag wird vom Bundesversicherungsamt gezahlt. Den Antrag kann man unter bva . de downloaden.
Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass man die Bescheinigung des Frauenarztes über den mutmasslichen Tag der Entbindung vorlegen kann. Diese Bescheinigung erhält man jedoch frühestens 7 Wochen vor dem Entbindungstag.
Bitte nicht vergessen, die Rückseite auszufüllen!
Ohne Anspruch auf Mutterschaftsgeld (z.B. Hausfrauen ohne eigenes Einkommen) war von der Krankenkasse auf Antrag ein einmaliges Entbindungsgeld in Höhe von ? 77 vorgesehen. Dieses fiel aber der Gesundheitsreform vom 01.01.2004 zum Opfer und wird nicht mehr bezahlt.
Elternzeit
Da gibts mehrere Möglichkeiten, ich kann eigentlich nur jeder Mama empfehlen, sich die Broschüre zuschicken zu lassen, oder sie zumindest auf den PC runter zu laden. Zu finden ist sie beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, kurz bmfsfj . de. Und wer Fragen hat, kann sich getrost dorthin wenden, per Mail oder Tel, die helfen gerne weiter, sind sehr freundlich und kompetent.
5.
Kindergeldantrag gibts beim Arbeitsamt, kann man downloaden und ausdrucken oder beim Arbeitsamt holen. Ausnahmeregelung für Mitarbeiter im öffentlichen Dienst:
Im ÖD wird das Kindergeld über den Lohn ausbezahlt, deswegen erfolgt eine Antragstellung über die Personalabteilung!
Erziehungsgeldantrag bekommt man in fast ganz Deutschland übers zuständige Versorgungsamt schon VOR der Entbindung.
Leider nicht in Rheinland-Pfalz, die senden grundsätzlich erst nach der Entbindung zu, geht aber auch relativ schnell, ich glaub, 14 Tage nach der Entbindung war der Antrag schon in meinem Briefkasten. Allerdings hatte ich mal eine Quelle gefunden, wo Mädels aus RLP den Antrag downloaden können, muss mal schauen, ob ich die wieder finde.
Für Geburten seit dem 1. Januar 2004 sind die Grenzen drastisch gesenkt worden. So darf das Jahreseinkommen der Eltern 30000 Euro nicht mehr übersteigen. Alleinerziehende dürfen nur noch 23000 Euro an Gehalt beziehen. Das höhere Erziehungsgeld (Budget-Variante) kann gewählt werden, wenn das Einkommen 22.500 Euro (Eltern) beziehungsweise 19500 Euro (Alleinerziehende) nicht übersteigt.
Vom siebten Lebensmonat des Kindes an wird dann wieder neu gerechnet. Das Erziehungsgeld wird Schritt für Schritt gekürzt, wenn das Einkommen die Grenze von 16500 Euro ? bei Alleinerziehenden 13.500 Euro ? überschritten hat. Bei einem Verdienst von 22.086 Euro ist bei Paaren dann komplett Schluss mit dem Kinderzuschuss ? bei Alleinerziehenden bei 19.086 Euro. Die Grenzen gelten auch bei der Budget-Variante.
Die Einkommensgrenzen erhöhen sich allerdings noch um eine Zulage für jedes Kind. Kinder, die ab Januar 2004 geboren wurden, erhöhen die Einkommensgrenze um jeweils 3140 Euro ? sowohl bei Paaren als auch bei Alleinerziehenden.
Damit nicht genug: Auch bei der Berechnung des pauschalierten Nettoeinkommens ? also der Einkommensgrenze ? wird an der Sparschraube gedreht. Um diese Grenze zu ermitteln wurde bisher bei Paaren das Bruttoeinkommen um einen pauschalen Abschlag von 27 Prozent verringert (bei Alleinerziehenden um 22 Prozent). Kommendes Jahr wird dieser Abschlag auf 24 Prozent (19 Prozent) gekürzt, was letztlich ein höheres anrechenbares ?Netto? zur Folge hat.
Antrag
Der Antrag auf Erziehungsgeld ist jeweils für ein Lebensjahr des Kindes bei der zuständigen Erziehungsgeldstelle (Versorgungsämter) zu stellen. Dort bekommen Sie auch die Antragsformulare. Für das zweite Lebensjahr ist ein neuer Antrag nötig.
Diese Unterlagen benötigt Ihr, wenn Ihr einen Antrag auf Erziehungsgeld stellt:
Antragsformular
Geburtsurkunde des Kindes
Einkommenserklärung und Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers
Für Angestellte: Bescheinigung über den Bezug von Mutterschaftsgeld
Für Beamte: Bescheinung über die Dienstbezüge während des Mutterschutzes
Das Erziehungsgeld sollte so bald wie möglich nach der Geburt beantragt werden. Denn zum einen ist mit einer mehrwöchigen Bearbeitungszeit zu rechnen, vor deren Abschluss kein Erziehungsgeld gezahlt wird. Und zum anderen wird das Geld rückwirkend nur für höchstens 6 Monate gezahlt.
Das Erziehungsgeld muss schriftlich für jeweils ein Lebensjahr beantragt werden. Der Antrag für das zweite Jahr kann frühestens ab dem 9. Lebensmonat erfolgen.
In Baden-Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Thüringen gibts auch noch das Landeserziehungsgeld.
Also ich denk auch 4-6 Wochen vorher sollte man gut ausgerüstet sein, nicht unbedingt, weil das Baby auch zu früh kommen könnte, eher weil man gegen Ende nicht mehr grosse Lust hat, noch rumzurennen und ggf. vielleicht sogar liegen muss.
14. Sab Simplex kann ich gegen Blähungen empfehlen. Ich wär froh gewesen, ich hätte von Anfang an gewusst, dass man das ruhigen Gewissens geben kann ;-)
LG
Daggi

Re: was mache ich wann??...erstmamasliste

Und hier könnt Ihr Euch einen Überblick verschaffen, ob Euch Erziehungsegld zusteht:
http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/rechner/start.html

Re: was mache ich wann??...erstmamasliste

grinsss...danke das war sehr ausfürhlich..allerdings ging es mehr darum wann muss ich mich drum kümmern...ein kurzer überblick das ausführliche kommt in separate listen..*fg*..aba da ahste nun allerbeste arbeit für geleistet..danke dir...aba nu noch die frage wann muss man erziehungsurlaub mutterschaftsgeld und so weiter beantragen..das wäre wichtig zu wissen und es in diese liste aufzunehmen..;-)....weisst du das..??..lg sasi

Re: was mache ich wann??...erstmamasliste

Mutterschaftsgeld hatte ich ja schon geschrieben, 7 Wochen vor ET bekommt man die Bescheinigung vom Arzt und dann kann man es beantragen.
Elternzeit muss spätestens 6 Wochen vor ihrem Beginn beantragt werden. D.h. wenn ein Vater direkt nach der Geburt Elternzeit nehmen will, muss er diese bereits 6 Wochen VOR der mutmasslichen Entbindung beantragen.
Bei der Mutter liegt ja noch die Mutterschutzfrist dazwischen, so dass sie noch bis 2 Wochen nach der Entbindung den Antrag stellen kann.
Wenn die Elternzeit nicht direkt nach der Geburt oder Mutterschutzfrist genommen werden soll, dann muss es 8 Wochen vorher beantragt werden.
Für besondere Umstände, wie Frühchen, gibt es Kulanzregelungen.
Wie schon gesagt, die Details kann man der Broschüre entnehmen, die wirklich sehr ausführlich ist.
LG
Daggi

Re: was mache ich wann??...erstmamasliste

Ich hab da mal eine Frage zur Berechnung für das Erziehungsgeld. Das es Einkommensgrenzen gibt etc ist mir klar, nur ich sehe ein Problem. Unser Baby soll Anfang Dez. kommen, da wir bis dahin beide berufstätig sind haben wir also auch zwei Gehälter und werden wohl über diese Grenze steigen. Da ich dann aber sofort Erziehungsurlaub nehme erhalte ich also ab Jan/Febr. ( nach dem Mutterschaftsgeld ausgelaufen ist) kein Gehalt mehr. Also haben wir nur noch ein Gehalt. Wenn die jetzt zur Berechnung über Einkommen von diesem Jahr nehmen stimmt es doch ab Jan/05 gar nicht mehr und es handelt sich dabei dann nur noch um 1 Gehalt. Berücksichtigen die das oder muss ich dann nach 6 Monaten nochmal einen Antrag stellen bzw. das neu berechnen lassen ?? Sorry das es so lang geworden ist.
LG Hexezwergi

Re: was mache ich wann??...erstmamasliste

Kurz und bündig ;-)
Die berücksichtigen das, ich habs auf dem Antrag letztes Mal einfach vermerkt.
LG
Daggi

Re: was mache ich wann??...erstmamasliste

Danke für die schnelle und einfache Antwort. Dann siehts ja doch nicht sooo düster aus wie ich erst für das Frühjahr 2006 angenommen hatte.
LG Hexezwergi

Re: was mache ich wann??...erstmamasliste

1. 20. SSW
2. siehe 1, es kann wegen der Sommerferien eng werden
3. überflüssig
4. Mutterschutz: Bescheinigung vom Gyn; Elternzeit Broschüre vom Familienministerium anfordern
5. nach der Geburt, Formulare vorher besorgen
6. Liefertermin 6 Wochen vor ET, also rechtzeitig bestellen
7. Minimalausstattung irgendwann vor Geburt, Rest nach Geburt nachkaufen, wenn die Geschenke eingetrudelt sind und man weiß, womit man selbst am besten klarkommt
8. siehe 7
9. siehe 7
10. möglichst im 2. Trimenon, danach kanns eventuell mit dem Bauch auf dem Rücken unbequem sein
11. evtl. Friseur suchen, der Hausbesuche macht und regelmäßig vor dem ET gehen
12. Stilleinlagen nach Bedarf, braucht man meistens schon vor der Geburt, 1 BH vor der Geburt, weitere BHs erst, wenn die Brust nach dem Milcheinschuß wieder geschrumpft ist
13. nach der Geburt, wenn man sieht ob und was das Baby aktzeptiert
14. Lefax läßt sich leichter dosieren als Sab Simplex. Die Sab-Flaschen tropfen teilweise sehr schlecht und Lefax hat eine Pumpe
15. Adressen und Zeiten von offenen Müttertreffs, Krabbelgruppen, Pekip deutlich vor Geburt besorgen und gerade bei Pekip möglichst jetzt schon anmelden -> soziale Kontakte für Mütter mit schreienden Neugeborenen sind wichtig!!!
16. Kinderarzt aussuchen
17. Stillgruppe suchen und vor Geburt besuchen
18. Krankenhäuser besichtigen -> 2. Trimenon, dann ist die Sitzerei noch nicht so unbequem
19. Pinkelfeste Betteinlage fürs Kinderbett unbedingt bei der Fahrt ins KKH auf den Autositz legen, darüber ein dickes Handtuch, falls die Fruchtblase unterwegs platzt
20. klären, ob der KiA einen Hörtest und einen Hüftgelenk-US für Neugeborene macht, wenn nicht klären, ob das im KKH möglich ist oder andere Alternative suchen
Ich hoffe, ich habe jetzt nichts vergessen
LG
Claudia

Re: was mache ich wann??...erstmamasliste

hi zu deinen 1-3 punkten muss ich leider sagen wäre es hier viel zu spt und null chancen mehr auf einen platz oder eine hebi da es hier kaum welche gibt..*fg*.....dörfler halt....werde aber davon noch einiges übernhemen...wie konnt ich nur den kinderarzt vergessen..löl....naja und in irgendwelche krabbelgruppen oder sowas treibe ich mich net rum...einige sachen von dir werden schon in andren listen geschrieben deswegen werd ich die nicht übernehmen hier gehts nur um wann mache ich was.....danke für deine antworten..lg sasi
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