und einen Steuerklassenexperten bitte ;-)
ich hab eine Frage bzgl.Steuerklasse in Verbindung mit Erziehungsgeld.
Der ET ist 07.11. und ich bekomme Mutterschaftsgeld bis zum 02.01.06
Wir sind beide Steuerklasse IV. Da mein Mann sehr hohe Werbungskosten hat, werden wir wohl für die ersten 6 Monate Erziehungsgeld bekommen. Für die weitere Zeit, kommt es darauf an, welches Jahresnettogehalt meines Mannes zugrundegelegt wird. Nehmen die 2004 oder 2005 ? Denn der neue Antrag würde dann ja ca. im April 2006 gestellt werden, dann nehmen die doch bestimmt 2005 ?! Denn dann stellt sich die Frage, WANN mein Mann auf Steuerklasse III mit Kind wechselt. Dann wäre es ja geschickt, wenn er für 2005 weiterhin in IV bleibt und ich das Kind auf meine Steuerkarte nehme, dann hätten wir eine Chance auf weiteres Erziehungsgeld. Wechselt er schon bei der Geburt, dann ist sein Einkommen zu hoch dafür.
Versteht Ihr, was ich meine ? ;-)))
LG Kathi
Re: und einen Steuerklassenexperten bitte ;-)
Wenn die Geburt 2005 ist (bei uns nämlich nicht klar - ET 3.1.), dann zählt das Einkommen deines Mannes vom Jahr 2004 für den 1. Antrag für's 1. Lebensjahr.
Der Lohnsteuerklassenwechsel wäre also z. B. zum Jan. 2006 sinnvoll - man kann monatlich wechseln (1x pro Jahr).
Ich hoffe, das beantwortet deine Frage.
Re: und einen Steuerklassenexperten bitte ;-)
Also bleiben wir bis Ende 2005 in IV + IV. Aber wenn die sowieso 2004 zugrundelegen - auch für die Monate 6-12, dann kann uns ja eh' nichts passieren, selbst wenn wir im November, wenn das Kind da ist, in III+V wechseln.
DANKE !!!
Re: und einen Steuerklassenexperten bitte ;-)
Wenn ihr dicht an der Grenze seid, eben erst im Jan. 2006 wechseln.
Bei dem EZG....
Mal angenommen, Dein Mann hat 40000 Euro Brutto werden die Werbungskosten abgezogen von mittlerweile weniger als 1000 Euro, es sei denn Du kannst sie mit dem Steuerbescheid belegen. Sind das also 3000 Euro mal als Beispiel, blieben 37000 Einkommen minus wärst Du bei 28120 Euro netto pauschaliert. Abgezogen werden könnte noch Unterhalt für weitere Kinder.
LG Conny
Nachtrag:
LG Conny
Re: Nachtrag:
Re: und einen Steuerklassenexperten bitte ;-)
ich würde erst später wechseln, denn von den letzten drei Abrechnungsmonaten netto wird dein Mutterschaftsgeld berechnet.
Falls du früher in V wechselst, bekommst Du weniger Mutterschaftsgeld als in IV.
Für das Erziehungsgeld ist meines Wissens unerheblich, welche Steuerklasse dein Mann hat, da vom Bruttolohn deines Mannes ca. 24% pauschal für Steuern und Sozialabgaben abgezogen werden, also nicht die Steuerklasse deines Mannes zugrundegelegt wird. Es werden auch noch Werbungskosten abgezogen.
LG Peppermint
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