Suchen Menü

praxisgebühr bei vorsorge?+ wann zum 1. x zum fa?

hallo zusammen,
was ich mich gerade frage: muß man bei der normalen ss-vorsorge auch praxisgebühr für ein quartal bezahlen?
und dann noch ne frage:
wann seid ihr zum ersten mal zum FA gegangen, gleich nach dem die mens ausblieb, odre hab ihr noch ein paar tage/ wochen gewartet?
LG majah
Bisherige Antworten

Re: praxisgebühr bei vorsorge?+ wann zum 1. x zum fa?

Das mit der Praxisgebühr weiß ich auch icht, ist mal ne gute Frage.
Aber ich bin in der 6 SSW zum FÄ ggangen. Zum Glück konnte man da schon gut was sehen (also die FÄ ich hab nix gesehen).
Sonst hät ich mir bestimmt riesen Sorgen gemacht, weil man ja oft er zwischen der 6-8 SSW gut was erkennt.

Re: praxisgebühr bei vorsorge?+ wann zum 1. x zum fa?

hallo majah!
leider muss man die praxisgebühr zahlen...
ich bin gleich nach dem positiven test zu hause zum FA gefahren, um mir die SS bestätigen zu lassen. natürlich nur durch eine blutabnahme, für einen ultraschall war es noch zu früh. aber drei tage später hat man schon ein ganz kleines pünktchen gesehen!
LG
sandra
9+1

Re: praxisgebühr bei vorsorge?+ wann zum 1. x zum fa?

hallo ihr drei, meiner meinung nach muss man für die ss-vorsorge keine praxisgebühr bezahlen. steht auch bei meinem fa ausgeschrieben. im letzten jahr habe ich noch dafür praxisgebühr bezahlt. als ich erfuhr dass für ss-vorsorge dies nicht zu zahlen wäre, habe ich meiner kk nen netten brief geschrieben. geld bekam ich wieder. da ich jetzt schon wieder ss bin :) werde ich mich hüten für die normalen vorsorge-termine die praxisgebühr zu zahlen.
ach ja, war ziemlich früh beim fa. ca. 5. woche.. also immer hin da, kann nicht schaden :)
lg yvi mit maxim 10.6.04 und pünktchen et 9.11.05

Re: praxisgebühr bei vorsorge?+ wann zum 1. x zum fa?

hallo an alle, die geantwortet haben!
ich habe im internet survt und habe folgendes zur praxisgebühr bei ss-vorsorge gefunden:
Für die Schwangerschaftsvorsorge ist keine Praxisgebühr fällig.
Welche Untersuchungen zur Vorsorge gehören, steht in den Richtlinien des Bundesausschusses, "Mutterschaftsrichtlinien", in Kraft seit 01.01.2003:
Die erste Untersuchung nach Feststellung der Schwangerschaft:
- Familienanamnese (Vorgeschichte), Eigenanamnese, Schwangerschaftsanamnese, Arbeits- und Sozialanamnese)
- Allgemeinuntersuchung (gynäkologische Untersuchung, einschl. Zervixabstrich, Messung des Blutdrucks, des Körpergewichts; Urin- und Blut-Untersuchung.
Vierwöchentlich bis einschließlich siebten Schwangerschaftsmonat, zweiwöchentlich in den letzten beiden Schwangerschaftsmonaten:
- Gewichtskontrolle, Blutdruckmessung, Urinuntersuchung, ab 6. Monat weitere Hämoglobinbestimmung, Kontrolle der Gebärmutter, der kindlichen Herzaktionen, der Lage des Kindes
drei Ultraschall-Untersuchungen (zw. 9. u. 12. SSW; zw. 19. u. 22 SSW; zw. 29. u. 32. SSW)
Bei Risikoschwangerschaften können auch häufigere Untersuchungen notwendig werden. In Absprache mit dem Arzt kann auch die Hebamme Vorsorge-Untersuchungen übernehmen. Nimmt der Arzt Behandlungen vor, die über die Vorsorge hinausgehen, muss er die Patientin vorher informieren. Dann kann auch die Praxisgebühr erhoben werden.
Auch die Untersuchung zur Feststellung der Schwangerschaft zählt zur Vorsorge, obwohl sie in den "Mutterschaftsrichtlinien" als kurative Leistung bezeichnet wird. Hier greift die "Reichsversicherungsordnung", die als Gesetz über der Richtlinie steht.
Medikamente, die im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge verschrieben werden, sind zuzahlungsfrei.
LG Majah, die insgeheim hofft, daß die mens ausbleibt...

Mal einschleich

Hallo Majah,
du hast dich ja super erkundigt!!! Hast du zufällig auch etwas über sowas gelesen:
Wir machen eine ICSI, welche die PKV meines Mannes komplett bezahlt (er ist der Verursacher und da müssen die zahlen). Die KiWu-Praxis nimmt mir dennoch jedes Quartal 10,- Euro Praxisgebühr ab, obwohl ich ja gar keine Kassenleistung in Anspruch nehme.
Nur falls du etwas darüber gelesen hast....
Danke dir und GGGGGLG die Bnett- die auch hofft, hier bald mit dabei zusein.

Re: praxisgebühr bei vorsorge?+ wann zum 1. x zum

Hallo,
wenn Du keinerlei Fragen an Deinen FA hast, kostet es nichts.
Sobald Du beraten werden möchtest, kostet es die Gebühr.
So hat es mir mein FA erklärt.
Gruß Sylvia
Meistgelesen auf 9monate.de
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen