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nicht ueberlappender Mutterschutz - und nun...?

hallo - bin aus dem Nachbarforum und brauche mal eure Hilfe...
ich bin immer noch im Mutterschutz bis zum 22.02.2006 nun bin ich erneut schwanger und ET ist "erst" 23.05.06- das hiesse also - mit der 6woechigen Frist am Schluss abgezogen die man ja eh nicht arbeiten darf, das ich nochmal 6 Wochen in meiner Firma arbeiten muss...oder wie wurde das bei Euch geregelt? Wurden da Ausnahmen gemacht oder kann man "unbezahlten" Urlaub nehmen?
liebe Gruesse snickey
Bisherige Antworten

Re: nicht ueberlappender Mutterschutz - und nun...?

Hallo Snicke,
schau doch mal in eurem Tarifvertrag oder den Betriebsvereinbarungen nach. Bei uns (Bank) ist es so, daß man 6 Monate an die Elternzeit dranhängen kann, wenn man diese komplett zuhause war.
Glg und viel Glück, Angelika

Re: nicht ueberlappender Mutterschutz - und nun...?

Hallo,
du meinst sicherlich du bist noch in Elternzeit, Mutterschutz gibts nur 8 bzw. 12 Wochen nach der Geburt und 6 davor!
Mann kann beim AG die Verlängerung der Elternzeit um bis zu einem halben Jahr beantragen. D.h. dass du dann von der verlängerten Elternzeit des 1. Kindes nahtlos in den Mutterschutz vom 2. Kind gehen kannst.
LG
Andrea
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