brauch ich eine vaterschaftsanfechtung???????
also:
ich bin immernoch getrennt lebend - seit 04/03 - der scheidungstermin müsste jedoch nun bald festgesetzt werden.
bin nun ende der 18 ssw. - ss von meinem neuen freund.
wie ist das nun?
wenn ich bis zur geburt des kindes geschieden bin und mein freund die vaterschaftserklärung unterschreibt, dann ist er gesetzlich ganz normal der vater?
habe von einer freundin gerade gehört - das es vor 12 jahren ca. bei ihr so war, das der exmann eine vaterschaftsanfechtung durch anwalt mit gericht und allem machen musste, da das kind während der trennungszeit von ihrem neuen freund entstanden ist.
ist das immernoch so? muss ich das machen oder der zukünftige exmann? hat vielleicht jemand sogar ein paar links wo ich mich informieren kann? *nixgefundenhab*
lg yvonne
Re: brauch ich eine vaterschaftsanfechtung???????
um ehrlich zu sein, hab ich keine Ahnung, aber ich hab mal gegooget und zwar mit Vaterschaftsanerkennung. Dort steht bei Vaterschaftsanerkennung . com folgendes:
Vater eines Kindes ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist, der die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist.
Der Vater eines nicht in der Ehe geborenen Kindes kann die Vaterschaft mit Zustimmung der Mutter anerkennen. Dies ist auch schon während der Schwangerschaft der Mutter möglich.
Vaterschaftsanerkennung
Die Vaterschaft zu einem Kind nicht verheirateter Eltern kann schon vor der Geburt des Kindes beim Jugendamt Ihres Wohnsitzes anerkannt werden. Der Vater sollte einen Lichtbildausweis und seine Geburtsurkunde mitnehmen.
Die Mutter muss der Vaterschaftsanerkennung zustimmen, damit diese gültig wird. Beide können zusammen oder getrennt beim Jugendamt vorsprechen.
Bei der Anerkennung vor der Geburt oder bei der Geburtsbeurkundung steht der Vater wie bei verheirateten Eltern von Anfang an mit im Geburtenbuch.
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Wenn ich das richtig verstanden habe, könnte Dein Freund jetzt schon die Vaterschaft anerkennen und ich denke dann habt ihr später keinen Ärger?!
Vielleicht konnte ich Dir ja ein wenig helfen.
Lg
Lena
Re: brauch ich eine vaterschaftsanfechtung???????
ich habe mal irgendwo gelesen, daß alle Kinder, die innerhalb von 9 Monaten nach der Scheidung geboren werden, als Kinder des Ex-Ehemanns gelten. Ob das noch so ist, weiß ich aber nicht. Fuf doch einfach beim Jugendamt an und frag nach.
Dein baldiger Ex dürfte Dir da keine Schwierigkeiten machen, er müßte sonst nämlich Unterhalt zahlen. ;-)
LG
Claudia
Re: brauch ich eine vaterschaftsanfechtung???????
da kann ich dir weiterhelfen :o)
Solange dein Mann noch mit dir verheiratet ist gilt er automatisch als leiblicher Vater für das Kind! Ich weiß es nur weil die Exfrau meines Mannes (damals noch mit meinem Mann verheiratet) wieder schwanger war (von einem anderen) und ihm vom Amt eine Vaterschaftserklärung zugeschickt wurde. Er hat dann erklärt, dass er nicht der Vater ist, der richtige Vater hat die Vaterschaft anerkannt und die Sache war gegessen. (Fall von 1999)
Nur für den Fall das du bis zur Geburt des Kindes geschieden bist kannst du den direkten Weg gehen. Ihr könnt zwar auch so direkt den Namen des richtigen Vaters angeben, aber das wird erst rechtsgültig wenn dein Noch-Ehemann das schriftlich bestätigt.
Alles Liebe Arinicia
Re: brauch ich eine vaterschaftsanfechtung???????
ich hatte das Glück. dass meine Scheidung durch war, bevor ich schwanger war, aber ich war noch nicht wieder verheiratet.
M.W. ist es so, wie Ari es geschrieben hat.
Das gute daran ist, dass Dein Freund dann gleich eine Vaterschaftserklärung abgeben kann und was ich auch machen würde, wenn Ihr das wollt, eine gemeinsame Sorgerechtserklärung.
Wir haben das damals so gemacht, ca. 3 Monate vor der Entbindung, das ist also nicht erst nach der Geburt möglich. Dadurch hatten wir danach weniger Stress UND (was für uns ganz wichtig war) die Kleine durfte Papas Namen tragen, ohne, dass wir verheiratet waren.
LG und *daumendrück* für die Scheidung
Daggi
PS: Die Gesetze um Vaterschaft usw. wurden m.W. 1998 geändert, also vor 12 Jahren war bestimmt vieles noch anders.
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