Suchen Menü

beschäftigungsverbot teil 2

bin grad zurück vom orthopäden. der ist mir bald an den hals gesprungen, und sagte sowas gäbe es überhauptnicht, das ich als schwangere ein beschäftigungsverbot bekäme, und trotzdem volles gehalt. das währe ja wohl auch ein hammer wenn der arbeitgeber für mich zahlen müßte wenn ich garnicht arbeiten gehe.
sowas würde nur eintreffen wenn man mit giftigen chemikalien in der ss arbeiten müßte.
der knaller. trau mich garnicht mehr einen anderen arzt darauf anzusprechen.
gruß tina
Bisherige Antworten

Re: beschäftigungsverbot teil 2

Hallo Tina,
mensch, das ist ja eine blöde Situation und deine Ärzte sind absolute Knaller! Hast du denn einen guten Hausarzt? Meiner hatte immer sehr viel verständnis für mich und hat während der SS und auch jetzt immer das beste für mich rausgeschlagen. Er hat mich bei Elia ab der 24. SSW krank geschrieben (wegen einer Intercostalneuralgie - das ist ein eingeklemmter entzündeter Zwischenrippennerv) und meinte dann auch, dass er mich auch nicht mehr arbeiten schicken wird, wenn die Neuralgie vorbei wäre. Da ich Beamtin bin, hatte ich allerdings keine Probleme mit der KH und habe trozdem mein volles Gehalt bekommen.
Ich wünsche dir erst mal gute Besserung und dann einen Arzt, der dich ernst nimmt und auf deine besondere Situation eingeht.
Grüßle Nadine + Elia und Mucki 20+3

Re: beschäftigungsverbot teil 2

Hmm na klar gibt es ein beschäftigungsverbot in der SS. Das kann man sogar ausstellen wenn man gemobbt wird durch die SS in der Firma...wat hast du denn für Ärzte???
Hmm ist natürlich jetzt ne doofe situation...ich würde aber mal noch einen dritten Arzt fragen...was sie dir jetzt raten..denn du WILLST ja arbeiten aber KANNST nit...
LG und alles gute wünscht Alex

alles Quatsch und das geb ich Dir schriftlich ;-)

Hallo Tina,
das ist meiner Ansicht nach alles völliger Quatsch, was die Ärzte Dir hier erzählen.
Wenn Du solche Probleme hast, während der Schwangerschaft oder auch später in Mutterschutz und Elternzeit, dann kann ich Dir nur raten, Dich beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu erkundigen.
Die sind praktisch gerade für uns zuständig ;-) , sehr kompetent und freundlich. Ich hab bisher nur gute Erfahrungen gemacht.
Schau mal bei denen auf die Homepage, Du findest sie unter bmfsfj oder wenn Du googelst. Da gibt es ein Infotelefon und auch eine e-Mail-Adresse, wo Du Dich hinwenden kannst.
Ausserdem kann man dort das Heft "Mutterschutzgesetz, Leitfaden zum Mutterschutz" und auch ein Heft über Erziehungsgeld und Elternzeit kostenlos beziehen.
Du kannst Dir den Leitfaden zum Mutterschutzgesetz auch online ansehen. Ich hab das Heft daheim und hab grad mal reingeschaut. Auf Seite 20 steht was zum Thema Einkommenssicherung während Beschäftigungsverbot ausserhalb der Mutterschutzfrist und das betrifft Dich ja in diesem Fall.
Das ganze findest Du übrigens auch in §11 des Mutterschutzgesetztes. Der Wortlaut:
"Mutterschutzlohn (§ 11 MuSchG)
Setzt eine Frau wegen eines allgemeinen oder individuellen Beschäftigungsverbotes ganz oder teilweise vor Beginn und nach Ende der Schutzfrist mit der Arbeit aus oder setzt das Unternehmen die werdende Mutter auf einen anderen zumutbaren Arbeitsplatz um, sodass sie ihre Tätigkeit wechseln muss, braucht sie trotzdem keine finanziellen Nachteile zu befürchten. Sie behält mindestens ihren bisherigen Durchschnittsverdienst (Mutterschutzlohn).
Der Mutterschutzlohn muss wenigstens der Höhe des Durchschnittsverdienstes der letzten 13 Wochen oder bei monatlicher Entlohnung der letzten drei Monate vor Eintritt der Schwangerschaft entsprechen. Einbußen durch das Verbot der Akkord- und Fließbandarbeit oder der Mehrarbeit, der Sonntags- und Nachtarbeit wirken sich nicht negativ auf die Berechnung aus.
Bei Verdiensterhöhungen nicht nur vorübergehender Natur, z. B. bei Lohn- und Gehaltserhöhungen, die während oder nach Ablauf des Berechnungszeitraums eintreten, ist von dem erhöhten Verdienst auszugehen. Verdienstkürzungen, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldetem Arbeitsversäumnis eintreten, bleiben für die Berechnung des Durchschnittsverdienstes außer Betracht. Andere Verdienstkürzungen werden berücksichtigt, wenn sie nicht auf einem Beschäftigungsverbot beruhen. Diese Berechnungsgrundsätze gelten auch für Hausangestellte (einschließlich Teilzeitbeschäftigter)."
Wenn Du Dir unsicher bist, was Du nun machen sollst, ruf wie gesagt das Infotelefon vom Bundesministerium an, die helfen Dir auf jeden Fall weiter. Vielleicht aber auch Deine Krankenkasse?! Nicht aufgeben ;-)
Viel Glück und LG
Daggi

Re: beschäftigungsverbot teil 2

hallo tina,
kann meinen vorrednerinnen ur beipflichten, vor allem daggi. rufe da mal beim bundesministerium an. vielleicht können die dir einen kompetenten arzt nennen. deine scheinen wohl alle nen totalen knall zu haben, aber wirklich!!!
gib nicht auf, auch wenn das jetzt anstrengend durchzustehen ist.
aber kämpfe für deine rechte!
lg und bitte auf dem laufenden halten, nicki

Re: beschäftigungsverbot teil 2

Geh auf jedem Fall mal zu deinem Hausarzt, wenn du ihm vertraust. Bei mir war das auch so. Er hat ganz auf meiner Seite gestanden ,ohne körperliche Beschwerden die ich hatte.
Weiß nicht ob du meine Story mitverfolgt hast....
Und mach dich mal beim Gewerbeaufsichtsamt schlau, die können dann prüfen, ob und was dir in deiner Situation noch zuzumuten ist. Bei mir war der Mann dort auf dem Amt ultra nett. Mußt dich durchfragen wer für die Überwachung des Mutterschutzgesetzes zuständig ist.
Und les dir mal das Mutterschutzgesetz durch, da stehen auch schon ein paar Anhaltspunkte drin, was du darfst und was du besser läßt.
Wenn du noch weitere Infos brauchst -kannst mir mailen.
Bin grad noch so gut drin :o}
Lg Silke
Meistgelesen auf 9monate.de
Diskussionsverlauf
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen