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Wo wir gerade beim Thema sind - Mutterschutz?

Hallo alle miteinander,
habe mir eben unten mit Interesse die Postings zur Elternzeit durchgelesen. Aber wie sieht es eigentlich mit der Mutterschutzzeit aus?
1. Muß ich da auch was schriftlich einreichen? Ab wann?(Ich glaube, ab 7 Wochen vorher, nicht wahr, oder täusche ich mich?)
2. Wenn ja, wie sieht das aus? Bekommt man ein Dokument von der FÄ, oder muß ich auch nochmal was ausformulieren?
Ich will auch nach der Mutterschutzzeit Elternzeit für 2 Jahre, mit der Möglichkeit zwischendrin auch wieder halbtags o.ä. arbeiten gehen zu gehen, beantragen. Die Elternzeit beantrage ich aber dann separat nach Antritt des Mutterschutzes, habe ich das richtig verstanden? Und nicht zeitgelich mit der Mutterschutzzeit?
Sorry, bin etwas konfus, was das anbelangt. 8-)
Lieb Grüße,
Nina
Bisherige Antworten

Re: Wo wir gerade beim Thema sind - Mutterschutz?

Hallo Nina!
Also zu 1:
Ich habe mir eine Bescheinigung vom FA geben lassen, ich glaube die Kostet mal wieder extra. Auf dieser steht der genaue Entbindungstermin drauf und wann der lette Arbeitstag ist. Das habe ich schon in der 21 SSW bei meinem Arbeitgeber vorgelegt.
Das mit den 7 Wochen, das ist die Bescheinigung die du vom FA für die Krankenkasse bekommst für das Geld im Mutterschutz.
zu 2:
Das mit der Elternzeit musst du seperat ausformulieren. Ich habe da einen Text den ich dir Übers Profil gerne mailen kann.
Und wie das mit den Fristen ausschaut siehste ja unten in meinem Posting.
Hoffe ich konnt dir ein wenig helfen.
LG Sonja

Re: Wo wir gerade beim Thema sind - Mutterschutz?

Danke!!!
:-)

Re: Wo wir gerade beim Thema sind - Mutterschutz?

du kriegst ein paar Wochen vorher die Bescheinigung vom Frauenarzt mit
dem voraussichtlichen Geburtstermin. Die kostet nichts! Man kriegt sie halt
nur erst ab einem bestimmten Termin umsonst, und die reicht man dann ein.
Der Mutterschutz ist eine gesetzliche Schutzfrist, da gibt es nichts zu
beantragen, das ist per Gesetz so.
Bei mir gibt es ein Formular für die Elternzeit, das habe ich schon gekriegt,
als ich meine Schwangerschaft gemeldet habe. Aber vielleicht ist das im
öffentlichen Dienst anders.

Re: Wo wir gerade beim Thema sind - Mutterschutz?

Wegen der Bescheinigungen f ür den Mutterschutz - es gibt zwei. Die eine ist f ür den Arbeitgeber, die sollte man m öglichst fr üh in der Schwangerschaft abgeben. Die kostet was, ich glaube f ünf Euro, die muss der Arbeitgeber aber erstatten (er kann sich auch mit einer Kopie des Mutterpasses zufrieden geben). Die ist auch deswegen wichtig, damit Du den Schutz, der Dir ja schon in der SS zusteht, bekommst. Dann gibt es die andere, die 7 Wochen vorher, die ist f ür die Krankenkasse. Die ist kostenlos. Und Elternzeit kannst Du eh erst nach der Geburt beantragen. LG Sis
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