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Was für Ämtergänge muss ich vorher.......

Guten Morgen,
Vieleicht könnt mir jemand sagen was für Ämtergänge ich wann erledigen muss. Wie ist das mit dem Mutterschaftsgeld? Wann den antrag stellen? Muss ich den vorher noch irgendwelche Anträge stellen???
LG July
Bisherige Antworten

schau mal hier..

hi....schau mal auf unsrer mamahomepage...
sastraia.de/was-mache-ich-wann.htm
lg sasi

Re: schau mal hier..

Hi sasi,
tolle Infosammlung. Allerdings gibts in Mecklenburg-Vorpommern kein Landeserziehungsgeld mehr :-( Und vielleicht kannst Du ja noch paar Infos für unverheiratete Eltern aufnehmen? Z.B. empfiehlt es sich wohl, VOR der Geburt schon eine Vaterschaftsanerkennung zu machen, sofern der Wunsch besteht, den Papa auf der Geburtsurkunde zu haben. Auch wäre so eine Vaterschaftsanerkennung Voraussetzung, falls der Papa das Erziehungsgeld beantragen will.
LG,
Claudia

Re: schau mal hier..

Hallo Claudia,
und auch insofern wichtig, falls der Mutter bei der Geburt etwas passiert bzw. nicht ansprechbar ist. Denn ansonsten hat der Papi nix zu sagen, weder über Kind noch Mutter. Schon traurig...Wir haben damals auch alles vorher gemacht. Mittlerweile hat es sich erledigt, da wir zwischenzeitlich verheiratet sind :-)
LG Stefanie

Re: schau mal hier..

hallo claudia...hast du ahnung davon..???..ich nämlich nicht..*fg*...wenn nicht starte ich eine umfrage dazu falls du dich damit auch net auskennst....ansonsten könntest du mir die infos zukommen lassen..???...lg sasi

Re: schau mal hier..

Hi sasi,
dann mal mein Senf dazu.
Also, wir haben so ca. 3-4 Monate vor ET beim Jugendamt angerufen und uns einen Termin geben lassen.
Dort sind wir dann beide gemeinsam hin.
Zunächst einmal gibt es die Anerkennung der Vaterschaft.
Dabei erklärt die Mutter, dass der Partner der Vater des ungeborenen Kindes ist und der Vater erkennt die Vaterschaft an.
Ausserdem gibt es die Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht, was wir auch gleich gemacht haben.
Das ganze hat mehrere Vorteile:
- Der Vater steht gleich mit auf der Geburtsurkunde und muss das Kind nicht bei einer späteren Heirat anerkennen.
- Das Kind darf sofort den Nachnamen des Vaters tragen, wenn die Eltern das gerne möchten.
- Der Vater hat sofort ein Sorgerecht / Mitbestimmungsrecht, das wurde ja oben schon mal genannt. Wenn es der Mutter nach der Geburt nicht gut geht zB, dann kann der Vater Entscheidungen bzgl. des Kindes alleine treffen.
Ausserdem hat man nachher nicht mehr soviel Aufwand, wenn man zur Anmeldung aufs Standesamt muss, man nimmt einfach die verschiedenen Schriftstücke mit und das wars.
Da wir eh irgendwann heiraten wollten, war für uns klar, dass Gina gleich den künftigen gemeinsamen Familiennamen tragen soll und für mich war es ganz selbstverständlich, dass der Papa das gemeinsame Sorgerecht bekommt. Wären wir verheiratet gewesen, hätte ja auch keiner gefragt, ob wir das machen wollen, da wäre es einfach so gewesen.
Ich muss dazu sagen, wir wurden bei dem Termin sehr ausgiebig informiert, wobei wir uns natürlich vorher schon schlau gemacht hatten.
LG
Daggi

Re: schau mal hier..

hi daggi...supi und danke..werde das mal mit zu der liste machen....lg sasi

Re: schau mal hier..

Hi Daggi,
kannst Du Dich noch erinnern, welche Dokumente man da zum Jugendamt mitschleppen musste? Ich glaube, da war was mit Mutterpass, Geburtsurkunden beider Eltern, Personalausweise ... Und was für ausgiebige Infos habt ihr bekommen? Wir haben kein gemeinsames Sorgerecht gemacht, wurden also nur informiert, dass so eine Vaterschaftsanerkennung rechtlich absolut bindend ist. Also wenn die Mutter z.B. drei Tage später Gewissensbisse kriegt und gesteht, dass doch der Briefträger die Finger (bzw. was anderes ;-) ) im Spiel hatte, ist trotzdem der anerkennende Vater der Vater. Mit allen sich daraus ergebenden Verpflichtungen (welche waren das nochmal???)
Gruß,
Claudia
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