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Umfrage: Schwangerenbetreuung und Praxisgebühr

Hallo,
da ja nach dem Gesetz die Schwangerenbetreuung von der Praxisgebühr befreit ist, aber dies oft doch verlangt wird, meine Fragen:
Wie handhabt es dein FA
1. Praxisgebühr oder Ü-Schein
2 keine Praxisgebühr
Bei Antwort 1 wäre gerne zu erfahren, mit welcher Begründung.
Denn die zusätzlichen Leistungen kann der Arzt NICHT über die KK abrechnen.
LG Marie
Bisherige Antworten

Re: Umfrage: Schwangerenbetreuung und Praxisgebühr

bei mir trifft 1. zu.. Ich bezahle ne praxisgebühr.
Denke dass sie dadurch dafür ein bisschen entschädigt wird, dass sie jedes mal us macht.. Aber dafür bin ich es gern bereit zu zahlen ;)
LG
Nadine
9+0

Re: Umfrage: Schwangerenbetreuung und Praxisgebühr

Hallo,
ich musste Praxisgebühr bezahlen. Dachte aber es wäre normal, egal zu welchen Arzt man geht im Quatal.
LG
Marie

Re: Umfrage: Schwangerenbetreuung und Praxisgebühr

Hallo,
Ich bezahle die Praxisgebühr auch, bekomme dann jedesmal sofort eine Überweiseung zu meinem Hausarzt mit, von dem ich mir dann weitere Überweisungsscheine holen kann, sollte ich mal zu einem anderen Arzt müssen. Also mir ist das eigentlich dann egal, ob ich es bei meiner FÄ zahle, oder bei meinem Hausarzt.
LG
Alex + 2 Krümelmonster 12+4

Re: Umfrage: Schwangerenbetreuung und Praxisgebühr

Hallo, diesmal hatte ich von mir aus schon den Ü-Schein dabei, weil ich mir eigentlich dieses Quartal die Spirale einsetzten lassen wollte...hahahaha.
Letztes Jahr hatte er aber zu mir gemeint, wenn er nur SV machen würde wie die Kasse es vorsieht dürfte ich keine Frage stellen und er würde nicht nach dem PH-Wert oder ausser der Reihe US machen.
Er hat bei meinem Sohn jedesmal US gemacht, was mir zusagte.
Ich fühl mich gut aufgehoben und er nimmt sich immer viel Zeit mit mir und erklärt auch viel von sich aus, das sind mir dann auch die 10? wert.
Sonst sagt er nur guten tag und Tschüß.
Jenny 7+0

Re: Umfrage: Schwangerenbetreuung und Praxisgebühr

hallo die praxis gebühr für schwangere iss nur dann frei wenn er genau nach katalog geht was die vorsorge betrifft....da aber immer doch fragen sind möchtest du ja das die alle beantwortet werden ...und dieses kann er natürlich alles abrechnen...im normalfall würde das heissen urin-blutdruck-gewicht..nicht mal die untersuchung ist pflicht....und sobald nur der piekser für eisen abgenommen wird benötigt das schon die praxisgebühr da es vom katalog abweicht....oder aber übelkeitsbeschwerden...und was für sorgen man alles hat....dafür muss er aber die 10 euro verlangen....oder wenn du beschwerden hast vor deinem nächsten termin...normalerweise alle 4 wochen...also bezahl ich die 10 euro im quartal und gut iss....oder aber eben den überweisungsschein....lg sasi

Re: Umfrage: Schwangerenbetreuung und Praxisgebühr

hallo marie!
ich hab bis jetzt auch immer die gebühr bezahlt. hab gehört (wie vorher schon beschrieben), dass man zwar die reine ss-vorsorge frei hat, aber sobald man eine frage zur ss beantwortet haben will, die gebühr anfällt. und da es eigentlich bei jedem termin mindestens eine frage gibt... werden die 10 mäuse eben gleich einbehalten...
abgesehen davon macht mein FA jedes mal einen kurzen US, und das ist ja auch nicht im rahmen des üblichen.
;-)
LG
sandra

Re: Umfrage: Schwangerenbetreuung und Praxisgebühr

Ich wollt nochmal was dazu sagen, die "Praxisgebühr" ist im eigenlichen Sinne keine Gebühr für die Praxis, sprich für den Arzt, sondern eine "Krankenkassngebühr", der Arzt leitet diese 10 EUR an die Krankenkasse ab, er bekommt davon keinen cent
lg Kerstin

Re: Umfrage: Schwangerenbetreuung und Praxisgebühr

Ups, da ist ja die Umfrage schon *grins*
Ich kann Kerstin nur beipflichten und möchte hier nochmal posten, was meine Krankenkasse dazu schreibt.
Übrigens, ich habe nichts bezahlen müssen und konnte trotzdem Fragen stellen, der Eisenwert wurde geprüft und und und...
Natürlich kann ich auch diejenigen verstehen, die davon ausgehen, dass sie für die 10,- Euro mehr bekommen, als sie erwarten dürften :-)
So, aber nun hier das Zitat:
IGeL-Leistungen ? nicht jedes Angebot ist sinnvoll
Aufgrund zahlreicher Anfragen informieren wir Sie zu den "Individuellen Gesundheitsleistungen", den so genannten IGeL-Leistungen. Diese Leistungen sind nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten, sie werden von den Ärzten zusätzlich angeboten und privat abgerechnet.
Zum Teil sind es kritisch zu bewertende Fälle
So berichtete eine Patientin, die die Schwangerschaftsvorsorge bei ihrer Gynäkologin wahrnehmen wollte, dass von ihr die Praxisgebühr verlangt wurde. Auf ihren Hinweis, dass die Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchung grundsätzlich von der Praxisgebühr befreit sei, antwortete man ihr, "man biete in dieser Praxis mehr an als die übliche Vorsorgeuntersuchung, nämlich die so genannten IGeL-Leistungen."
Richtig dagegen ist:
1. Vorsorgeuntersuchungen wie die Untersuchungen zur Früherkennung von Krebs, Schwangerschaftsvorsorge, der Gesundheits-Check-up, die Untersuchungen zur Zahnvorsorge und Schutzimpfungen sind von der Praxisgebühr befreit.
2. Die so genannten IGeL-Leistungen werden von den Ärzten privat mit den Patienten abgerechnet und sind damit ebenfalls nicht praxisgebührpflichtig.
3. Patientinnen und Patienten müssen wissen, dass diese IGeL-Angebote nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, da der Gemeinsame Bundesausschuss (Vertreter von Ärzten und Krankenkassen) diese Leistungen als medizinisch nicht notwendig klassifiziert hat bzw. ihre Qualität und Wirkung nicht oder noch nicht ausreichend gesichert ist. Der Gemeinsame Bundesausschuss, das Selbstverwaltungsorgan der Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser, bestimmt die Leistungen der Gesetzlichen Krankenkassen.
LG
Daggi

Re: Umfrage: Schwangerenbetreuung und Praxisgebühr

huhu marie,
also ich bezahle die 10 euro praxisgebühr, ist mir eigentlich auch wurscht warum. weiß aber auch, dass ich es eigentlich nicht müßte. bin aber risikoschwangere und bekomme sämtliche zusatzuntersuchungen sowie regelmäßige blutkontrollen etc. von daher sind mir die 10euro nicht so wichtig *schäm*.
lg, nicki
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