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Testament und Sorgerecht bzw. Vormundschaft

Hallo Mitmamis,
bei uns in der Familie ist jetzt ein heikles Thema aufgetaucht. Mein Schwager ist vor kurzem gestorben und meine Schwester sitzt jetzt mit 2 minderjährigen Kindern da. Da sie und mein Schwager kein Testament gemacht haben, hat sich jetzt das Jugendamt eingemischt und übernimmt da jetzt irgendeine Rolle (Teilvormundschaft oder Teilsorgerecht oder s.Ä.) Auf jeden Fall darf meine Schwester jetzt keine alleinigen Entscheidungen mehr treffen bis die Kinder volljährig sind. Für alles muss sie dem Jugendamt Rechenschaft ablegen. Meine Mutter hat mir jetzt nahegelegt ein Testament zu machen. Aber was schreibe ich da rein? Es geht ja nicht um die Verteilung von Geld (wir haben eh keins *gg*)... Wir hatten eh schon ein Schreiben aufgesetzt, dass im Falle unseres gemeinsamen Ablebens (also mein Mann und ich) die Kinder zu meiner Schwester sollen, sie also die Vormundschaft erhält. Aber wie formulieren wir jetzt juristisch einwandfrei, dass im Falle, dass nur einer von uns stirbt dieser das alleinige Sorgerecht bekommen soll.
Abgesehen davon, dass mir das bisher völlig unbekannt war, dass man das machen muss. Für mich war immer selbstverständlich, dass der Zurückgebliebene natürlich weiterhin alleinig für die Kinder zuständig ist. Boah, für was man alles vorsorgen muss, ist das fürchterlich!
LG Stefanie
Bisherige Antworten

Re: Testament und Sorgerecht bzw. Vormundschaft

hallo stefanie,
das ist ja krass... also meine eltern hatten sowas auch mal. ich glaube, das ist
was anderes als ein testament. ich wollte die auch schon mal fragen. denn
wenn beiden was passiert, wirds noch krasser. dann bleiben die kinder nicht
etwa automatisch in der verwandtschaft... dann kommen sie ins heim.
lg erde

Re: Testament und Sorgerecht bzw. Vormundschaft

huhu stefanie,
ja, das ist echt so krass. ich würde es bei einem anwalt/notar machen lassen. dann bist du auch garnantiert auf der richtigen seite und juristisch einwandfrei abgesichert.
vlg, nicki

Re: Testament und Sorgerecht bzw. Vormundschaft

Hallo!
Vorweg gleich: Ich komme aus Österreich. Bei uns gibt es so was aber sicher nicht, Mitsprachercht vom Jugndamt - FRECHHEIT!!
Mein Mann und ich haben ein Testament seidem wir verheiratet sind (d.h. 8.8.1998), da war ich grad mal noch nicht ganz 20 und mein Mann noch nicht ganz 23. Wir haben das im Zuge eines Eigetumswohnungskauf gemacht, weil falls was mit meinem Mann wäre, meine Schwägerin auch erbberechtigt gewesen wäre, was wir natürlich nicht wollten.
Aber, bei uns gibts immer einmal in der Woche oder jeweils einmal im Monat beim Gericht eine kostenlose Rechtsberatung. Ich würde das "Testament" so wie ihr euch das vorstellt mal aufsetzen und dann zu der Rechtsberatung am Gericht gehen. Bei uns gibts auch bei vielen Rechtsanwälten "Gratiserstberatung". Und dann könntet ihr es gemäß den Vorschlägen des Gerichts bzw. des RA abändern und dann entweder bei Gericht oder bei einem Notar beglaubigen lassen. Wir haben 2 unabhängig Zeugen gebraucht, die das Testament unterschrieben, daß waren bei uns die Notariatsgehilfinnen. Und das wars dann schon. Das Testament liegt jetzt beim Notar auf.
Liebe Grüße Iris!

Re: Testament und Sorgerecht bzw. Vormundschaft

Hallo,
ich habe mal bei einem Notar gearbeitet und nicht dass ich denen das Geld vergönne aber falls ihr ein Testament schreibt würde ich das nur bei einem Notar machen denn da sind diese Sachen im Treuhandregister registriert und können nie "verschwinden" wenn ihr wisst was ich meine. Es hat da schon die schrecklichsten Sachen und Familiendramen gegeben auch wenn man jetzt noch nicht darüber nachdenken will aber alles sollte seine Richtigkeit haben.
LG Karin
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