Schwanger und Arbeitslos..einige Fragen!
ich bin 21 Jahre alt und seit letzten Jahr Sommer (mit dem Abschluss meiner Ausbildung) arbeitslos. Ich habe Arbeitslosengeld bekommen und im April habe ich Arbeitslosenhilfe beantragt, auf einen Bescheid warte ich noch, man sagte mir das kann bis zu 3Monate dauern.
Ich heirate in einem Monat meinen berufstätigen Freund, mit dem ich schon fast 3Jahre zusammen bin. Wir haben eine kleine Wohnung.
Ich bin im 5.Monat schwanger und bekomme seit April durch die Berechnung kein Geld.
Nun meine Fragen:
Ist jemand von Euch in der selben Situation und bekommt dennoch Arbeitslosenhilfe?
Was für Unterstützungen erhalten arbeitslose Schwangere?
Bekomme ich nach der Geburt Erziehungsgeld?
Wie sieht es aus mit Erziehungsurlaub?? Habe ich doch gar keinen Anspruch drauf weil ich arbeitslos bin oder????
Tausend Dank schon im vorraus!
Susan & Krümel
Re: Schwanger und Arbeitslos..einige Fragen!
ich habe gerade mal eine Frage. Wenn du seit letztes Jahr arbeitslos bist und direkt Arbeitslosengeld beantragt hast, wieso bekommst du dann derzeit kein Geld? Man bezieht doch ein Jahr lang Arbeitslosengeld *grübel* Der Antrag fürs ALG II wird so zeitig zugeschickt, dass das Geld übergangslos gezahlt wird *grübel* Ich würde dir raten direkt nochmal aufs Amt zu gehen und nachzuforschen, denn dieser Bescheid kommt spätestens innerhalb von 4 -6 Wochen!
Als Schwangere bist du in einer besonderen Notsituation und brauchst Hilfe. Notfalls wende dich an die Caritas, die helfen auch beim Behördenkram und machen auch mal Druck. Hast du beim ALG II Antrag auch angegeben, dass du schwanger bist? Dir steht ab der 13.SSW nämlich ein Mehrbedarf zu. Außerdem kannst du einen Kinderwagen plus Erstausstattung fürs Baby und Erstausstattung für Umstandsmode beantragen. NACHDEM du das beim Arbeitsamt beantragt hast, kannst du auch bei Caritas, Diakonie o.ä. weitere Beihilfen beantragen.
Wenn man dich auf dem Arbeitsamt abspeisen will wende dich ans Sozialamt, die gewähren ein zinsloses Darlehen in Höhe deines Bedarfs (Berechnungsgrundlage ALG II) bis dein Geld kommt. Vorsicht: Das Einkommen deines Partners/ Mannes wird bei der Berechnung fürs ALG II mit angerechnet, ihr seid eine Bedarfsgemeinschaft!
Du bekommst nach der Geburt Erziehungsgeld insofern du und dein Freund zusammen unterhalb der Einkommensgrenzen liegen- auf alle Fälle beantragen! Außerdem steht dir Kindergeld fürs Kind zu. Findest du auch alles hier bei 9 monate. Nach der Geburt kannst du dich "einschränken" lassen beim Arbeitsamt. Das bedeutet du bekommst weiterhin deine Bezüge (ungekürzt), wirst aber nicht weiter vermittelt, weil du ein Kind unter 3 Jahren zu betreuen hast. Deine Erziehungszeiten werden dir bei der Rente gutgeschrieben.
Ich wünsche dir alles Gute!
LG Ari, glücklicherweise nicht mehr in solch einer Situation...
Re: Schwanger und Arbeitslos..einige Fragen!
du kennst dich ja gut aus, ist das denn noch aktuell, dass man nach der GEburt Arbeitslosengeld erhält in dem man sich "einschränken" lässt. Hast du einen Tip, wo man das nachlesen kann?
Weisst du auch, ob mir ein Kinderwagenzuschuss etc auch dann zusteht, wenn ich erst Arbeitlosengeld I erhalte und ob diese Zuschüsse an Einkommensgrenzen gekoppelt sind?
Danke
viele Grüsse
lotta
Re: Schwanger und Arbeitslos..einige Fragen!
versuche mal deine fragen zu beantworten. also ich war, als ich von der 1.ss mit meiner tochter erfuhr, gerade ein paar tage mit meinem studium fertig, gerade arbeitslos gemeldet.
ich bekam allerdings kein geld, da ich ja noch nie eingezahlt hatte.
was ich dir sagen kann ist, dass du beim sozialamt wegen einmaligen hilfen nachfragen kannst. es gibt einen satz für babyausstattung, die 1.ausstattung, damals waren das so um die 400euro.
wenn das amt das ablehnt, gibt es caritas etc., wo du auch was bekommen kannst, müßtest du nur jetzt schnell beantragen, ging damals nur bis um die 20.ssw herum.
erziehungsgeld bekommst du, zumindestens für 6 monate! danach ist das gehalt deines mannes entscheidend. das ist es in den ersten 6 monaten auch, aber da fallen eigentlich nur "reichere" leute rein, die keines bekommen.
aber das beantragst du direkt nach der geburt und dann müßt ihr arbeitsbescheinigung beilegen und aufgrund dessen wird berechnet, wie lange du es bekommst. du kannst dann wählen, ob du 2 jahre lang 300 euro jeden monat haben möchtest oder 1jahr 450 euro jeden monat.
erziehungsurlaub hast du ganz normal die 3 jahre, wie jede frau sie nehmen kann. da du ja aber arbeitslos bist, spielt es keine rolle, d.h. dich fragt keiner danach.
hoffe, konnte ein wenig helfen.
lg, nicki mit talissa und keks 21+3
Re: Schwanger und Arbeitslos..einige Fragen!
was das Erziehungsgeld angeht, so findest Du in meinem Profil einen Link zu einem Erziehungsgeldrechner.
Leider kann ich ich Dir auf Deine anderen Fragen keine Antworten geben.
Hoffe, ich konnte Dir wenigstens etwas weiterhelfen.
Gruß Sandra 17+4
PS: Vergiss nach der Geburt nicht, Kindergeld zu beantragen... Sind auch noch mal 154,-- Euro monatlich.
Vielleicht habt ihr auch Anspruch auf Wohngeld?!
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