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OT: Einspruch gegen Steuerbescheid?

Hallo alle zusammen!
Weiß eine von euch, wie man richtigerweise einen Einspruch gegen den Steuerbescheid vom Finanzamt formuliert?
Der nette Herr vom Finanzamt war offensichtlich unfähig, die Unterlagen zu lesen, die wir mitgeschickt haben, und hat unseren 2005 gekauften PC auf 2001 datiert, und der sei ja schon abgeschrieben und nicht mehr absetzbar.... ARGH!
Wie schreib ich das richtig? Hat das vielleicht schon mal jemand gemacht?
LG Martina
Bisherige Antworten

Re: OT: Einspruch gegen Steuerbescheid?

Hallo Martina,
ob es da eine richtige Formulierung gibt, weiß ich nicht. Aber wir haben schon einige Male Einspruch gegen den Steuerbescheid erhoben. Wir haben einfach geschrieben, daß wir den Einspruch erheben und das dann begründet. Auf eine besondere Formulierung haben wir dabei nicht geachtet. Wichtig ist nur, daß die Steuernummer mit drauf ist und das der Betreff Einspruch gegen Steuerbescheid für das Jahr ... lautet. Ich glaube, daß das reicht. Bisher wurden unsere Einsprüche auch immer bearbeitet.
Ich hoffe, ich konnte ein bißchen helfen.
LG
Petra + Susanna

Re: OT: Einspruch gegen Steuerbescheid?

Huhu Petra,
Du konntest helfen! Vielen Dank! :-)
Viel wird vermutlich eh nicht rausspringen... ;-)
LG Martina

Re: OT: Einspruch gegen Steuerbescheid?

Hallo Martina,
ich drück Euch die Daumen, daß sich der Aufwand wenigstens lohnt. Du kannst mir ja mal berichten, wie erfolgreich ihr ward. ;o)))
LG
Petra + Susanna
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