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OT: Ebay

Hallo,
ich habe ein TT versteigert, und heute nach einigen Tagen mal durch die Blume angefragt, wo das Geld bleibt. Darauf erhielt ich folgende Mail:
ja sorry ich bin nicht so oft bei ebay und hab da immer meine Handlungsschwierigkeiten. Ich habe noch ein weiteres Problem und zwar habe ich das Tuch im Auftrag für eine Freuendin ersteigert und jetzt ist es so dass sie ein anderes neues geschenkt bekommen hat und dieses nicht mehr braucht und ich kann es leider auch nicht gebrauchen. Ich habe gehört man kann in beiderseitigem Einverständnis das Gebot zurückziehen und so werden auch die ebay Kosten des Verkäufers nichtig. Ich weiß es ist eine große Bitte aber ich hoffe auf Verständnis zu stoßen und mich mit Ihnen auf diesem Weg einigen zu können. Ich hoffe auch dass eventuell derjenige der das zweithöchste Gebot abgegeben hat das Tuch nimmt.
Was würdet ihr machen? Ich tendiere zu auf Abnahme bestehen. Allerdings ist mir dann eine neg. Bewertung schon sicher, oder?
LG, Britta
Bisherige Antworten

Re: OT: Ebay

huhu britta,
puhh...schwierig. vielleicht kontaktierst du mal ebay, was die meinen. und merkst das mit der ev. neg. bewertung auch an. also ich finde, man kauft doch nur dann was, wenn man es wirklich braucht...weißt wie ich meine!
halt uns mal auf dem laufenden, ja?
vlg, nicki

Re: OT: Ebay

Huhu Britta,
ich weiß nicht, um welchen Betrag es geht, aber ich glaube, ich würde den zweithöchsten Bieter fragen, ob er noch Interesse an dem Tuch hat.
Wenn ich bedenke, wieviel Ärger die Variante darauf-Bestehen mit sich bringt, ist das wohl die friedlichste Lösung. :-)
LG Martina

Re: OT: Ebay

Hallo Britta,
erstpar Dir den Ärger und die Diskussion und frag den der das zweithöchste Gebot abgegeben hat... wir hatten das Problem mal mit einer Küche, erst kam sie schnippisch hier rein, dann motzte sie rum das die Küche gebraucht aussieht und ist dann meckernt abgezogen... die Beurteilung von ihr war das letzte... wir haben uns dann mit dem zweitbietenden in Verbindung gesetzt und die haben sich riessig gefreut.
Aber die negativ bewertung haben wir....
lg
Lena

Re: OT: Ebay

Hallo Britta,
wenn Du ebay meldest, dass die Auktion nicht abgeschlossen wurde, kannst Du (ohne neue Gebühren, soweit ich weiss) den Artikel neu einstellen.
Das ist die einfachste, schmerzfreie Variante. Alles andere ist Zoff und Du wirst kaum den Betrag, der ja nicht orbitant sein kann, einklagen. Einige Dich lieber und biete dem zweithöchsten Bieter den Artikel an, bzw. stelle ihn nochmal ein.
LG Sunny

Re: OT: Ebay

warum so verbissen??..frage den zweithöchstbieter ob er es haben möchte und wenn net dann nimms zurück....kann doch immer ma so passieren...lg sasi

Naaa gut, ich bin friedlich und behalte das TT :-)

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