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Noch einmal wegen Praxisgebühr

Zuerst einmal: Schwangerenvorsorge bleibt von der Praxisgebühr ausgenommen. Dazu gehört auch das erklärende Gespräch.
Doch wenn mehr gemacht wird oder ein behandlungsbedürftiger Befund vorliegt, dann sind 10 ? fällig oder eben die Überweisung.
Für Risikoschwangere heißt dies leider immer Überweisung oder zahlen.
Ich frage mich echt, was ist das für eine Schwangerenbetreuung, wo Deutschland das Kinderfreundlichste Land Europas werden möchte.
Also muss auch ich wieder zum Hausarzt wegen der Schwangerschaft, wegen meiner Ohren. Und dies jedes Quartal.
LG Marie
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