Muskelkater im Bauch ?? Wie KV bei Erz.Geld?
Re: Muskelkater im Bauch ?? Wie KV bei Erz.Geld?
die Gebärmutter drückt jetzt einiges zur Seite. Die Mutterbänder dehnen sich, die geraden Bauchmuskeln werden zur Seite gedrückt und die Organe nach oben bzw. nach unten gequetscht. Es ist normal, daß immer mal was ziept und zwackt. Aufpassen muß man nur, wenn die Gebärmutter hart wird, weil das auf den Muttermund und Gebärmutterhals negative Auswirkungen haben kann.
Mutter gesetzlich: Beiträge ruhen, Versicherungsleistungen laufen weiter, Kind wird beim Vater mitversichert (gesetzlich: beitragsfrei als Familienversicherung, privat gegen Beitrag).
Mit privaten kenne ich mich nicht so aus, ich glaube, daß da der Beitrag für die Mutter voll bezahlt werden muß.
LG
Claudia
Re: Muskelkater im Bauch ?? Wie KV bei Erz.Geld?
kleine Korrektur nach meinem Wissensstand:
das Kind muss nicht automatisch beim Vater mitversichert werden, zumindest in der gesetzlichen KV kann es auch beitragsfrei bei der Mutter mitversichert sein. Wenn die Mutter Elterzeit in Anspruch nimmt, ist sie selber auch beitragsfrei. Wenn sie wieder arbeitet, zahlt sie normale Beiträge und das Kind ist weiterhin beitragsfrei.
Ausserdem ist das Kind nicht nur dann beitragsfrei, wenn es sich um eine Familienversicherung handelt.
Familienversicherung heisst m.W. dass der Versicherte, der Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder in der gleichen Krankenkasse versichert sind und heutzutage gibt es das ja oft, dass beide nach der Heirat die eigene Krankenkasse beibehalten.
Das Kind ist auch dann beitragsfrei beim Vater mitversichert, wenn die Mutter in Elternzeit ist und es sich nicht um eine Familienversicherung handelt.
LG
Daggi
Re: Muskelkater im Bauch ?? Wie KV bei Erz.Geld?
bist Du gesetzlich oder privat versichert?!
bei gesetzlicher Versicherung:
Ich bin seit der Entbindung mit meiner Tochter zusammen krankenversichert, mein Mann ist in einer anderen Krankenkasse. Das hat überhaupt keine Rolle gespielt.
Ich arbeite zwar mittlerweile wieder innerhalb der Elternzeit, aber in den Monaten, in denen ich nicht berufstätig war, musste ich weder für mich, noch für meine Tochter Beiträge zahlen und hatte volle Leistungen.
Es spielt also erstmal keine Rolle, ob Du in der gleichen Krankenkasse versichert bist, wie Dein Mann.
Wenn Ihr in der gleichen Versicherung seid, dann könnt Ihr Euch familienversichern lassen, das müsst Ihr aber nicht.
Zeiten, in denen Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder Erziehungsgeld bezogen bzw. Elternzeit in Anspruch genommen wird, sind beitragsfrei, das ist meines Wissens sogar gesetzlich so geregelt.
"unter Umständen keine Krankenversicherung gezahlt wird während des Erz.geldes" Es stellt sich die Frage, was damit gemeint ist, vielleicht, dass Du keine Beiträge zahlen musst, wenn Du Dein Kind bei Dir versicherst und Elternzeit in Anspruch nimmst oder Erziehungsgeld beziehst. Das stimmt dann schon.
LG
Daggi
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