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Letzte Atemzüge zum Beschäftigungsverbot ??

Huhu,
Mann ich bin auch völlig am Ende. Das Schlafdefizit, die ständigen Termine beim Krankengymnasten, Osteopathen . Boooh!
Jetzt kommt noch der Oberhammer:
Durch meine Hochzeit und den damit verbundenen Krankenkassenwechsel (war vorher freiwillig als Studentin bei der Barmer) zur Familienversicherung und der Überschneidung mit der errechneten Mutterschutzfrist war ja bis letzte Woche nicht klar, ob mir Mutterschutzgeld zusteht. Aber ... ja jippi ich bekomme es.
Nun hat sich mein alter Arbeitgeber gemeldet und muckiert, ich wär am 27. Januar nicht zur Arbeit erschienen. (Nochmal zur Erinnerung: Ich war das mit dem Beschäftigungsverbot mit den Schwererziehbaren, wo mein Chef mich putzen lassen wollte alternativ und mich dann noch bedoht hat, was dann zum individ. Beschäftigungsverbot geführt hat)
Oh Mann, nochmal so ein Nervenkitzel. Ich konnt den Brief im Briefkasten kaum aufmachen so hab ich gezittert, weil mein Nervenkostüm zu Ende ist in der Beziehung.
Jetzt hab ich nochmal mit der REchtsanwältin telefoniert und wir haben ihm jetzt eine Aufhebung des Arbeitsvertrages angeboten. Ich denke mal, dass er darauf eingeht.
Hatte nämlich vor lauter Hudel ect.pp. das Ende des MuSchu vom 10. Dezember (errechneter ET) gerechnet und nicht vom tatsächlichen ET. Oh Mann und das alles ist nur passiert, weil sich keine Krankenkasse dafür zuständig gefühlt hat.
Jetzt wird die Entbindung und der ganze andere "Rotz" rückwirkend nochmal über die Barmer abgewickelt. Ich hoffe ich bekomme keinen Papierkrieg hier übergebraten, sonst werd ich zum Tier und raste aus.
So und jetzt kann ich auch endlich den Erziehungsgeldantrag fertig machen. Mensch .. ich will da endlich einen Schlußstrich unter die "Altlasten" ziehen und den Weg nach vorne freimachen, dann geht es mir auch deutlich besser.
So.. das wars .. jetzt gehts mir etwas besser.
Liebe Grüße
Silke *Streichhölzer für zwischen die Augen brauch*
Bisherige Antworten

Re: Letzte Atemzüge zum Beschäftigungsverbot ??

Hi Silke,
wenn die Geburt vor dem errechneten ET war, werden die Tage drangehängt!!! Das war früher nicht so, ist jetzt aber so geregelt. Meine Tochter kam statt ET 13.12 schon am 29.11 auf die Welt. Mein MuSchu endet dementsprechend jetzt erst am 08.02.06! Darauf hat mich meine Personalabteilung aufmerksam gemacht, die sind echt klasse - ich dachte nämlich, die Tage verfallen. Rechne einfach ab dem ersten MuSchu-Tag 14 Wochen drauf, dann hast du den korrekten Endtermin.
LG annalisa

Re: Letzte Atemzüge zum Beschäftigungsverbot ??

Ich glaub die Regellung gilt nur bei "Frühgeburten" hat mir die Rechtsanwältin heute auch aus dem § rausgesucht. Und das gilt ab 14 TAge zu früh. Bei mir sind es aber nur 10 Tage, von daher gilt es glaub ich nicht.
Ist aber auch egal. Ich will da nicht mehr hin. Der Tonfall im Brief von vorgestern hat mir schon wieder gereicht, um zu wissen das es nur noch Terror geben wird. Ich will da raus und ENde. Mal sehen ob er auf die Aufhebung eingeht.aber ich glaub der ist froh mich nicht mehr sehen geschweige den bazahlen zu müssen.
Lg Silke

Re: Letzte Atemzüge zum Beschäftigungsverbot ??

hallo silke,
ja, annalisa hat recht! und es ist wichtig, weil dir ja das muschu-geld zusteht!
vor dem hintergrund dieses terrors verstehe ich auch dein posting oben
besser... sorry, dass ich da mit etwas unverständnis reagiert hab. aber ich wär
schon dankbar, wenn meine mal ein stündchen ohne mich schlafen tät...
lg erde

Re: Letzte Atemzüge zum Beschäftigungsverbot ??

Kein Problem. Mann reagiert ja immer aus den persönlichen Gründen und man hat ja nicht alle Profile im Kopf, um die Hintergründe zu kennen. Kann dich auch gut verstehen. Es schlimm und man geht auf dem Zahnfleisch. Mir geht es so. Wenn ich so wochenlang Schlafdefizite habe und dann ist es einem manchmal, als könnte man die Wände hochgehen und alles aus dem Fenster werfen, was nicht auf Anhieb klappt. Aber es wird vorbeigehen die Zeit der "Aufopferung" :o) hoff ich zumindestens mal. Oder Sasi???
Du mit 4 Kindern. Wie schaffst du das?
Lg Silke

Re: Letzte Atemzüge zum Beschäftigungsverbot ??

Hallo Silke,
die Regelung gilt immer. Wenn dein Kind vor dem ET kommt, werden die Tage hinten drangehängt.
Gruß Daniela
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