Kennst sich jemand mit "Haushaltshilfe" aus?
habe von einer Bekannten gehört, daß man nach der Entbindung Anspruch auf eine Haushaltshilfe hat, wenn noch ein 2. Kind zu versorgen ist. Kennt sich jemand damit aus oder weiß, wo ich das beantragen muß und ob mein Mann diesen "Job" auch übernehmen kann? Lg, Jenny + Yannick (*02.06.2002) + Krümel (25. SSW)
Re: Kennst sich jemand mit "Haushaltshilfe" aus?
ja du kannst eine Haushaltshilfe beantragen, und zwar bei der Krankenkasse. Allerdings würde ich das relativ früh machen, das kann nämlich ne Weile dauern. Je nachdem wo du wohnst wird es generell schwierig Jemanden zu finden der das macht- zumal du ja jetzt noch nicht weißt wann das Kind kommt. Das kanst du anführen bei der Begründung, dass dein Mann das übernehmen möchte.
Ich weiß nun nimmer wie lange die Kasse zahlt und hab auch vergessen wieviel. Dürfte sowieso 1. nicht mehr aktuell sein und zweitens ein etwas anderer Fall sein als bei uns, bei mir ging es um meinen KH-Aufenthalt als mein Sohn 20 Monate und meine Tochter 4 Monate alt war. Ich glaube es wurden da auch irgendwie nur so 67% des eigentlichen Gehalts gezahlt *grübel* Müßte ich mal meine alten Unterlagen durchsuchen. Falls dir sonst keiner weiterhelfen kann melde dich nochmal, ich schau dann nochmal nach.
LG Ari
PS. Wieso nimmt sich dein Mann nicht einfach Urlaub die ersten 1-2 Wochen? Ich empfand die- unfreiwillige- finanzielle Einbuße durch den KH-Aufenthalt damals nicht sehr prickelnd :o(
Re: Kennst sich jemand mit "Haushaltshilfe" aus?
ich dachte, dass der AG für die Tage Lohn einbehält und die Krankenkasse dafür auszahlt, was man weniger hat an Lohn.
Also so, wie wenn ich daheim bleibe, wenn unsere "Große" mal krank ist, dann bekomm ich das ja auch vom Lohn abgezogen, aber von der Krankenkasse wieder ausbezahlt und hab da keine finanziellen Verluste.
So wurde mir das von meiner Krankenkasse auch gesagt, also kein Ton von wegen Lohnabstrichen.
Was ich noch betonen möchte:
Normalerweise müssen über 18-jährige hier einen Eigenanteil von 10%, mind 5,- ? pro Tag selber übernehmen, aber nicht bei Schwangerschaft und Entbindung.
Hab da nämlich einen Fall im Freundeskreis, meine Freundin war das 2. Mal schwanger und war während der Schwangerschaft schon 2 x mehrere Tage im KH und ihre Schwester hat sich frei genommen.
1) Haben sie glaub ich 15,- ? pro Tag für die Schwester bekommen und
2) sollten sie dann davon noch 5,- ? Eigenanteil zurück bezahlen. Sie haben sich dann mehrfach beschweren müssen, bis das zurück genommen wurde.
Aber sorry, finde mal jemand der seinen Urlaub dafür hergibt, für ein Kind zu sorgen und dann für die 5 Tage gerade mal 65,- ? Entschädigung bekommt.
Und hätte sie unbezahlten Urlaub genommen, hätte sie gerade mal den Verdienstausfall bekommen, das ist so üblich bis Verwandtschaft 2. Grades.
Klar macht man es, weil es ja die Schwester, Schwägerin usw. ist, aber eigentlich ist es doch eine Frechheit *Frustmalloswerdenmusste* ;-)
LG
Daggi
PS: Ich meine, in diesem Zusammenhang sogar gelesen zu haben, dass man sich erstmal in der eigenen Familie umsehen sollte, ob jemand als Haushaltshilfe einspringt, bevor man jemand fremdes sucht, weil die ja dann auch teurer sind.
Re: Kennst sich jemand mit "Haushaltshilfe" aus?
>Normalerweise müssen über 18-jährige hier einen Eigenanteil >von 10%, mind 5,- �? pro Tag selber übernehmen, aber nicht bei >Schwangerschaft und Entbindung.
Aha, das war dann also bei uns der Fall ;o)
Danke für die Berichtigung Daggi! Hätte mir auch eigentlich klar sein müssen, dass es nach der Geburt etwas anders aussieht *lächel*
LG Ari
Re: Kennst sich jemand mit "Haushaltshilfe" aus?
Ich hatte nach meiner letzten Geburt eine Haushaltshilfe. Mein Mann konnte sich nur 2 Tage frei nehmen und ein Tag davon ging schon für die Warterei auf die ersten Wehen bei Blasensprung drauf. Ich hatte ja da noch 2 Kinder daheim. Also hab ich bei der KK angerufen und gefragt, ob sie mir einen Antrag zusenden könnten. Den hab ich ausgefüllt. Die Haushaltshilfe bekommst du im Falle einer Schwangerschaft ganz von der Krankenkasse bezahlt und sogar bis zu 5 Tagen (bei Kaiserschnittentbindung etwas länger) ebenfalls bezahlt. Wenn du jemanden hast, der dir daheim helfen kann (jedoch keine Verwandte 1. Grades), kannst du diese als Haushaltshilfe angeben und sie bekommt dann das Geld von der KK. Ansonsten kannst du aber auch jemanden von der Caritas, Rotes Kreuz, Maltheser, Johanniter,...bekommen. Mußt du nur im Antrag ankreuzen. Bei letzteren mußt du die selbst kontaktieren,...wie es da läuft weiß ich (noch) nicht, da ich damals eine Bekannte als Haushaltshilfe angegeben hatte, die mir daheim geholfen hat und während der Entbindung die beiden Kleinen und den Haushalt übernommen hat.
Jetzt bin ich in der 17. SSW und bekomme ab Montag eine Haushaltshilfe. Diesmal von den Johannitern, da meine Freundin weggezogen ist und alle anderen ja vormittags arbeiten müssen. Zudem habe ich bisher 7 kg abgenommen und die Übelkeit hat mich diesmal voll im Griff :o( - und meine Stimmungsschwankungen sind super extrem dieses Mal. Die Haushaltshilfe habe ich diesmal über meine FÄ bekommen. Sie hat mir eine Bescheinigung ausgestellt, welche ich bei der KK eingereicht habe. Dort mußte ich einen Antrag ausfüllen...jetzt kommt ab Montag jemand jeweils für ca 4 Stunden für die Dauer von vorerst 4 Wochen. Ich kanns mir auch verlängern lassen und auch für 8 h haben, aber ich denke opimistisch und hoffe sehr, daß die Übelkeit endlich irgendwann nachlässt und ich hier meinen Haushalt wieder ungehindert selbst schmeißen kann. Zuzahlen muß ich nichts *frohbin*.
Ruf einfach mal bei deiner KK an. Die beraten dich völlig unverbindlich ;o)
LG und alles Gute
hormoni 16+0
Ergänzung
Den Antrag habe ich natürlich im Vorfeld - ca 1 Woche vor ET beantragt und Ausgefüllt. Den einen Teil hab ich an die KK zurückgesendet - den 2. Teil des Antrages hab ich noch behalten, da da die Zeiten, wo die Haushaltshilfe (meine Freundin) da war, eingetragen werden mußten. Den habe ich dann 5 Tage nach beendigung der Bewilligung von meiner Freundin unterschreiben lassen und an die KK gesendet. Sie wurde dann von der KK entlohnt. Zuerst hatten die mir auch einen Eigentanteil berechnet, aber da hab ich dann Widerspruch eingelegt (das war ein anderer Sachbearbeiter). Da mußte ich dann doch nichts selbst bezahlen.
Was Verwandte 1. Grades angeht: Ich glaube, da zahlt die KK nur die Anfahrtswege, sonst jedoch nichts.
LG
Eva
Danke an alle!
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