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Ich bin wirklich sauer

Hallo,
nun ist es schon ein paar Stunden her, und trotzdem ist meine Wut noch nicht verraucht.
Ich habe noch 2 Wochen vor Resturlaub und Mutterschutz und nun drängt mich meine Chefin heute auf Geheiß des Chefredakteurs dazu, jetzt schon schriftlich mitzuteilen, wie lange und in welcher Form ich Elternzeit nehmen will - "ganz unverbindlich". Abgesehen davon, dass das Baby noch nicht einmal da ist, was heißt denn bitte "unverbindlich schriftlich"? Angeblich könne man erst dann meine Vertretung regeln. Hä? In der ersten Elternzeit ging das doch auch.
Ich weiß nicht, ob Ihr meine Empörung teilt, aber ich finde das gelinde gesagt eine Unverschämtheit. Nicht umsonst regelt das Mutterschutzgesetz die Fristen rund um die Elternzeit. Obwohl ich das nicht muss, habe ich meiner Chefin von Anfang an (4. Monat) gesagt, wie ich es mir ungefähr vorstelle.
Eine schriftliche Erlärung bekommen sie jedenfalls erst 2 Wochen nach der Geburt!
lg Madeleine, die es unglaublich findet, wie in dieser Berufswelt mit dem Thema Schwangerschaft und Elternzeit umgegangen wird
Bisherige Antworten

Re: Ich bin wirklich sauer

Hi
ich kann dich gut verstehen, hatte das gleiche in meiner ersten Schwangerschaft. Mein damiliger Chef kam auch zwischen Tür und Angel und bat um schriftliche Angabe, wie lange in elternzeit nehmen würde. Das fand ich auch gelinde gesagt eine Unverschämtheit. Ich sagte damals, dass ich mich jetzt doch nochgar nciht festlegen kann und brauche, eben wofür gibt es die Regelungen. Habe nichts abgegeben und erst nach Geburt und Mutterschutz die Sache konkret gemacht. Habe aber auch wie du, immer schon mal anklingen lassen, wie ich es mir vorstelle.
Mach dir nichts daraus, vielleicht realisiert deine Chefin erst jetzt, dass du bald weg bist und kennt die REgelungen gar nciht so genau ...
Liebe Grüsse
lotta

Re: Ich bin wirklich sauer

huhu madeleine,
du weisst ja selber, dass man das nicht machen muss, und selbst wenn du eine solche erklärung abgeben würdest, wäre die total hinfällig und ungültig.
der wunsch deines arbeitgebers planen zu können ist natürlich verständlich, aber verbindlich kann er das halt erst 2 wochen nach geburt.
ich werde auch noch mit meinem chef in einem persönlichen gespräch erklären, wie ich mir das vorstelle, einfach weil ich mich gut mit ihm verstehe und es ein gebot der höflichkeit (oder wie auch immer) finde, sich noch mal kurz persönlich zu verabschieden...
aber ja, wenn das verhältnis eher formal ist, dann muss das natürlich keine machen.
lg
sabine

Re: Ich bin wirklich sauer

Ich kann Deine Wut zwar verstehen, verstehe aber auch die Frage Deines Chefs.
Ich sehe zwei Lösungsmöglichkeiten, die ggf. auch Deinem Chef entgegen kommen:
1. Du nimmst Deine Erziehungszeit so, wie es das Gesetz vorsieht und meldest es auch so an. (Wenn Du es jetzt schon weißt und es gut mit Deinem Chef meinst, kannst Du ihm ja schreiben: "Ich beabsichtige - vorbehaltlich einer endgültigen Aussage, die ich noch bis zur gesetzlichen Frist - 2 Wochen nach der Geburt - nachreichen werde, vom ... bis.... Elternzeit mit einer Gesamtzeit zu nehmen. Diese Erklärung ist rechtlich nicht bindend und dient nur zu Ihrer vorläufigen Information.")
2. Du willst eventuell eine individuellere Regelung mit Deinem Chef vereinbaren und hast auch jetzt schon Vorstellungen, wie das aussehen soll. In diesem Fall lohnen sich sicher schon jetzt Verhandlungen. (Meine Frau z.B. durfte und wollte während der 1. Elternzeit einmal pro Woche auf EUR 400,00 Basis arbeiten gehen a) um in der Materie drin zu bleiben b) um einmal pro Woche etwas anderes zu machen)
Ich hoffe, Dir eine praxisgerechte Lösung geboten zu haben.
Viele Grüße
Isidor
(mitlesendervaterumfrauenbesserverstehenzukönnen)

Premiere

Hallo Isidor,
wie schön, eine Antwort von einem Mann bekommen zu haben. Das ist das erste Mal in nun fast 3 Jahren Qualimedic-Zugehörigkeit.
Ich habe ja bereits so schnell wie möglich meine Vorstellungen mündlich mitgeteilt (1 Jahr zuhause bleiben, dann in Teilzeit bis zum Ende der Elternzeit) - wozu ich nicht verpflichtet war. Aber da wollte ich auch dem Arbeitgeber entgegenkommen, eben damit er ein Minimum an Planungssicherheit hat. Das finde ich auch normal, aber mehr ist meines Erachtens nicht nötig. Ich empfinde solch eine Vorab-Erklärung sogar als massiven Eingriff in die Mutterschutzbestimmungen und bin nicht bereit, in unserem Unternehmen einen Präzendenzfall zu schaffen, nach dem Motto "Die Frau B. hat ja auch ...".
Und was soll denn eine "unverbindliche schriftliche" Erklärung im Gegensatz zu einer mündlichen Absprache bringen,
außer dass man der Mutter im Zweifel einen Strick daraus drehen kann? Denn unverbindliche schriftliche Erklärungen gibt es rein juristisch nicht. Wenn aber ein Unternehmen solche Vorab-Erklärungen generell einführt, wird es irgendwann mit Sicherheit einen Streitfall geben. Und die Mutter möchte ich sehen, die nachher locker flockig die ganze Sache vor einem Arbeitsgericht ausfechten kann.
lg Madeleine

Re: Premiere

Es gibt natürlich rechtlich unverbindliche schriftliche Erklärungen. Deshalb habe ich Dir auch eine solche für Deinen Fall entworfen. Und das Unternehmen möchte ich sehen, dass ein solches Schreiben als Grundlage für seine rechtliche Argumentation nimmt.
Deine Angst kann ich nichtsdestotrotz nachvollziehen, denn es ist schon merkwürdig, dass Dein Chef auf einer schriftlichen Benachrichtigung beharrt. Ich könnte so etwas nu nachvollziehen, wenn es bei ihm normal ist, dass er mündliche Äußerungen schnell vergißt und einen solchen Zettel als Gedächtnisstütze bräuchte (Vorstellbar, aber unwahrscheinlich).
Ich wünsche Dir auf jeden Fall virl Erfolg und noch eine schöne Kugelzeit ;-)
Isidor
(Jurist)
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