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Hallo u guten Morgen, wichtige FRAGE habe:

Hallo,
also gestern habe ich mit meinem Chef geredet (ZA u. total keine Ahnung von allem) ob ich Anspruch auf Resturlaub habe. Er meinte nein, da ja im Jahr die Samstage auch mitgezählt werden und ich alles aufgebraucht habe. Meinte zu ihm das er noch nie was von Sa. gesagt hat, die als Arbeitstage dazugerechnet werden, da ich ja nur mo,di u.do Nachmittag arbeite auf 400,-?. Er sagte das stimmt schon alles.
Meine allerwichtigste Frage ist, was ich den überhaupt vom AG bekomme an Geld???? Das ich vom BVA nur die 210? bekomme ist klar, aber hat der AG garnichts mehr zubezahlen, wenn ich Angestellte bin? Bitte hilft mir, denn ich werde dort jetzt echt nur noch für blöd gehalten und die machen ihre "Witzchen" über mich. Zum Beispiel: Ach Isabella schallte doch mal bitte das Licht ein, das darfst doch bestimmt noch machen als Schwangere oder..."hahaha"...nur noch Gelächter von allen... TYPISCHES STUTENVERHALTEN!! Und er der doofe Hahn dazwischen!!
Bin total nervlich fertig, als hätte ich sonst keine Probleme, da machens mir da drin noch schwer. Lass mich die letzten 4 Wochen krankschreiben, das steht fest!! Schadet ja auch denn Mutterschutzgeld nicht, den ich bekomme ja eh nichts von der Krankenkasse.
:o( heul, bin sowas von wütend und vorallem traurig.
lg Isabella, die ganz viele Antworten und Hilfe braucht
Bisherige Antworten

Re: achja und noch was, was mir kopfzerbrechen mac

und das ist dieses: Mein Chef möchte, das ich einen Zettel unterschreibe,darin steht das er mich bei der Krankenkasse abmelden kann, das heisst das ich keinen Anspruch habe nach der Elternzeit auf diese Stelle. Er begründet das so, das er nur noch ein Jahr arbeitet und dann eh in Pension geht.
Wie findet ihr das? Ich würde da nicht mehr arbeiten können, da wir eh bald wegziehen, aber hätte ich da irgendwelche Nachteile für mich????
danke und lg Isabella

Re: achja und noch was, was mir kopfzerbrechen mac

Na du hast ja mal einen "netten" Chef geangelt. Ich würde bei solchen sprüchen an die Decke gehen aber ganz sicher. Was soll das denn? Oder haste immer wieder gesagt das du diese und jenes nicht machen darfst??
Hmm zu deiner ersten Frage kann ich dir keine Antwort geben, da es bei mir ganz anders läuft. Aber unterschreiben solltest du gar nichts. Bist du auch nicht zu verpflichtet. Als schwangere und auch als halbtags oder 400? kraft hast du die selben rechte und auch pflichten wie eine normale ganztags kraft. Kann doch wohl nit sein. Vielleicht ist hier noch eine expertin, aber gefallen lassen musst du dir das nicht. Ich würde da einfach mal auf den Tisch hauen, und feddisch.
LG Alex die dich mal feste knuddelt

Re: achja und noch was, was mir kopfzerbrechen mac

Danke Alex,
nein, natürlich hab ich nicht gesagt was ich nicht machen darf oder was schon, behandle ja immernoch am Stuhl etc.
Aber die Reaktionen sind komisch und ich war ein paar mal Krankgeschrieben wg. Migräne ( 5x 2Tg in der ganzen SS bis jetzt). Ich denk halt das sich des Maul darüber zerrissen haben, weil da noch nie eine Migräne hatte und die meinen halt, das ich mich wg. Kopfschmerzen krankgeschrieben habe. Aber mir reichts bin innerlich ein Wrack und zerbrich mir dauernd den Kopf wegen den Sachen.
Naja geht ja heut weiter, heul.
Danke und lg zurück , isabella

mensch isa

wenn es dir körperlich und seelisch so schlecht geht dann sprich doch mal bei deinem FA das Thema an. Da du ja eh nicht mehr dort bleiben willst nach dem Erziehungsurlaub kann es dir doch egal sein was die denken. Aber unterschreib bloss nichts!!!
LG Alex mit Jana an der Hand und Mira inside 28.SSW

Re: Hallo u guten Morgen, wichtige FRAGE habe:

Hallo guten morgen Isabella,
also auch bei einem 400 Euro Job hast du Anspruch auf deinen Resturlaub es sei denn, der könnte aufgrund von Krankheit nicht genommen werden.
Dein Urlaubsanspruch ist genausoviel wie bei Festangestellten (gleiche Anzahl von Tagen im Jahr) wobei bei dir, auch wenn du nur mo, di und do arbeitest. Allerding kann dein Chef was die Samstage anbelangt recht haben wenn in deinem Arbeitsvertrag steht das ihr Werktage Urlaub habt. Werktage sind immer von Montags bis Samstags. Dann wird der Samstag als Urlaub mitgerechnet. Wenn bei euch in der Firma aber Samstags kein regulärer Arbeitstag ist darf dein Chef den Samstag nicht als Urlaubstag rechnen!
Du hast aber die möglichkeit kostenlos ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt in Anspruch zu nehmen der muss dir diese Informationen kostenlos geben!
schau aber mal hier wegen dem Mutterschutzgeld
http://www.uni-duesseldorf.de/HHU/GSB/studierenmkind/finanz_mutterschutz
oder rufe mal deine Krankenkasse an die geben dir auch Auskunft. Frage auch mal bei denen danach ob dein Chef dir jetzt die Krankenkasse kündigen darf! Eine 400 Euro kraft ist nicht voll Krankenversichert. Da wird nur eine Abgabe vom Arbeitgeber gezahlt aber so ganz genau steige ich da leider auch noch nicht durch..
Und das wichtigste LASS DICH NICHT VERRÜCKT MACHEN von denen auf der Arbeit!!!!!
LG
Tanja

Re: Hallo u guten Morgen, wichtige FRAGE habe:

ich bin ja zudem noch bei meinem Mann mitversichert, macht doch überhaupt keinen Sinn das ich da unterschreibe. Oder???

Re: Hallo u guten Morgen, wichtige FRAGE habe:

Das denke ich auch unterschreib es nicht. Wenn du ja über deinen Mann versichert bist hat es für dich keine Auswirkungen!

Re: Hallo u guten Morgen, wichtige FRAGE habe:

Hallo,
es tut mir leid, dass Du so behandelt wirst. Wenn Du 3 Tage arbeitest steht, bei einer 5 Tage Arbeitswoche 3/5 Urlaubstage einer Vollzeitkraft zu, bei einem Betrieb der 6 Tage arbeitet 3/6 Urlaubstage einer Vollzeitkraft.
Habt ihr bei euch einen Betriebsrat? Wenn ja würde ich mich mit meinen Fragen an ihn wenden.
Ich würde gar nichts unterschreiben, denn so steht dir Erziehungsurlaub und Erziehungsgeld vom Staat zu. Wenn sie dich nervlich fertig machen, würde ich mal an die Berufsgenossenschaft wenden, die ist für Arbeitsschutz für Schwangere zuständig.
Das Personalbüro muss Dir deine Fragen richtig beantworten,
bei einer falschen Antworten, haftet die Firma für finanzielle Schäden, die Dir dadurch entstehen.
Hast Du eine Rechtsschutzversicherung oder bist Du in einer Gewerkschaft, wende Dich an sie meistens werden Arbeitgeber so klein mit Hut, wenn man mit Rechtsanwalt kommt.
LG und lass Dich nicht verrückt machen
Peppermint

Re: @ peppermint

Hallo Peppermint,
ich bin Zahnarzthelferin, da gibts keinen Betriebsrat und auch keine Gewerkschaft. Schade ge!
Weist du zufällig wieviel der AG zahlen müsste, wenn ich geringf. beschäftigt bin? Die KK zahlt ja da nicht 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt, sondern da krieg ich nur die 210? einmalig vom Bundesversicherungsamt.
lg und danke Isabella

Re: @ peppermint

Hallo,
ich weiss es leider nicht. Vielleicht schaust Du mal auf die Internetseite vom Familieministerium.
LG Peppermint

Re: Hallo u guten Morgen, wichtige FRAGE habe:

hallo isabella,
ich kann dir leider auf deine frage net antworten, da ich das net weiß, wollte dir aber trotzdem mein Denken an dich übermitteln.
wie die da mit dir umgehen ist ja echt unter aller würde! da würde ich mich auch krank schreiben lassen! bei vielen leuten kann man echt nur den kopf shcütteln!
tut mir leid, dass du das ertragen mußt!
kopf hoch, ja!
lg, nicki 33+4

Re: Hallo u guten Morgen, wichtige FRAGE habe:

Hallo,
schreib doch mal deine Frage im Forum Schwanger im Job. Vielleicht weiss da jemand die Antwort.
LG Peppermint

Re: Hallo u guten Morgen, wichtige FRAGE habe:

Hallo Isa,
lass Dich bloss nicht fertig machen! Ich würd an Deiner Stelle auch mal mit dem FA reden, damit Du krank geschrieben wirst!
Wegen Deiner Fragen.
M.W. hast Du keinen Anspruch auf Geld vom AG bei einem Job auf 400,- ? Basis. Du hast nur Anspruch auf einmalig 210,- ?.
Urlaub 2005 wurde ja oben schon beschrieben. Rechne es Dir einfach mal aus, oder lass Dir helfen. Alle Fragen, die Du derzeit so hast, kann Dir das Bundesfamilienministerium beantworten.
www.bmfsfj.de
Da gibt es eine Telefonhotline und eine e-Mail-Adresse. Die Leute sind sehr kompetent und sehr bemüht, Dir zu helfen, zumindest kann ich das aus meiner Erfahrung sagen.
Und wenn man Dir nicht helfen könnte, kannst Du immer noch zu einem Anwalt gehen.
Lass Dich hier nicht besch... Du hast, wenn ich richtig gerechnet habe, Mitte Dezember ET. D.h. die 8 Wochen Mutterschutzfrist nach der Entbindung enden im Februar. Du hast also noch für Januar und Februar 2006 Anspruch auf Urlaub. Und die wirst Du wohl kaum schon genommen haben!
Mit diesem Resturlaub für 2006 hast Du folgende Möglichkeiten:
- Du kannst sie entweder direkt nach dem Mutterschutz in Anspruch nehmen. Das ist ja dann bezahlter Urlaub, Du bekommst aber nochmal Kohle vom Arbeitgeber und normalerweise wird Dir das dann aber aufs Erziehungsgeld angerechnet und es wird Dir möglicherweise was abgezogen.
- Du lässt den Resturlaub erstmal bestehen und gehst nach dem Ende der Elternzeit hin und lässt ihn Dir dann auszahlen.
Bitte bloss nichts unterschreiben!
Ausnahme: Mein ehemaliger Arbeitgeber hat angeboten, dass die Frauen, die schwanger waren und sicher waren, dass sie nach der Elternzeit nicht mehr kommen, bereits nach der Entbindung etwas unterschreiben, dass sie nicht mehr kommen wollen, wodurch der AG die Stelle nicht frei halten muss.
Diese Regelung wurde aber durch eine Abfindung, die die Frauen erhalten haben, schmackhaft gemacht. Wenn Du also eh nicht mehr dort arbeiten kannst und er Dir Kohle anbietet, kannst Du ja mal drüber nachdenken ;-)
Ich hoffe, ich konnte Dir ein bisschen weiter helfen.
LG
Daggi

Re: Hallo u guten Morgen, wichtige FRAGE habe:

Hallo und danke Daggi,
habe soeben zwei emails verschickt, eins wg. Mutterschutz und eins wg. Resturlaub. Bin ja mal gespannt.
Des schlimme ist echt, wenn man nicht arg Ahnung hat, der Chef extremssss geizig ist und selber keine Ahnung hat, aber dafür nen Steuerfrizi hat der alles erdenklich möglich macht, damit er was einsparen kann.
lg isabella

Re: Hallo u guten Morgen, wichtige FRAGE habe:

Hallo Isabella,
ich weiß ja nicht, wo du arbeitest...
aber ich würde mich an den Betriebsrat wenden, wenn es einen gibt, oder an
eine Gewerkschaft oder es gibt bestimmt auch eine Ausichtsbehörde, die dir
bei solchen Fragen weiterhelfen kann.
Gruß erde
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