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Ganzes Gebirge vom Herz gefallen :o)

Es ist vorbei!!!!!!!!!!!!
Jippi das Drama mit meinem Chef, dem Beschäftigungsverbot! Endlich! Hatte ja nochmal den Anwalt einschalten müssen, weil er mir mein MuSchu Geld nicht bezahlt hat und mir einen Aufhebungsvertrag mit Verzicht auf alle Forderungen vorgelegt hat, den ich ja nicht unterschrieben hab. Jetzt war heut morgen ein Brief von der RA in der Post mit dem Verrechnungscheck des Mu Schu Geld. Jippi!
So jetzt könnte ich den Aufhebungsvertrag unterschreiben. Überlege aber noch, ob ich nicht noch ein Zeugnis verlangen soll, solange ich die RA im Nacken habe. Weiß zwar nicht ob ich das mal brauch, aber wenn ich das erst in einem Halben Jahr verlange, dann krieg ich es entweder nicht oder es wird schlecht geschrieben. Was meint ihr?
Lg Silke
Bisherige Antworten

Re: Ganzes Gebirge vom Herz gefallen :o)

huhu...super das freut mich riesig für dich...also ich würde mir auf alle fälle noch ein zeugnis schreiben lassen....lg sasi

Re: Ganzes Gebirge vom Herz gefallen :o)

huhu silke,
erst mal: yieppieeehhh und glückwunsch!
ich würde auf alle fälle ein zeugnis verlangen. die wissen ja nun, dass du nen ra im nacken hast und da werden sie sich schön an die regeln halten. wer weiß, wie das in nem jahr und ohne "sicherheit im rücken" aussehen würde.
vlg, nicki

Zeugnis auf alle Fälle!!! LG Sunny

Re: Ganzes Gebirge vom Herz gefallen :o)

Hallo Silke,
ich würde mir auf alle Fälle jetzt ein Zeugnis ausstellen lassen. Wenn Dein Chef was reinschreibt was Dir nicht passt oder wenn er was vergisst kann Dir der RA nochmal helfen. Meine Schwester hatte mal so einen Zeugnis-Kampf und ohne RA würde sie wohl immer noch damit rumzackern.
Achja, schööööön das Du das Geld bekommen hast!!! Viel Spass beim ausgeben ;o)
lg
Lena
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