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Fragen wegen Arbeiten und MuSchu und soooooooooooo

Hallo ihr lieben,
habe einige fragen.
Gehe ab morgen früh ja wieder arbeiten!! In Teilzeit. Da
mein Mann udn ich ja in der selben Firma sind wird das
hoffenltich suuuuuuuuuuuper easy!!!
Bin total nervös und aufgeregt, und weis nit was mich
erwartet. Auch wie die kollegen auf mich Murmel reagieren
werden und wie ich das alles zeitlich schaffe und Haushalt
und und und....*BIBBER*
Na ja nun zu meiner Frage mein MuSchu beginnt ja anfang
November bis dahin arbeite ich ja in Teilzeit. Auf die
kohle freue ich mich schon....wie sieht das denn aus
bekomme ich in den 6 Wochen vor und den 8 Wochen nach ET
auch dann mein Teilzeitgehalt?? Wie war das nochmal??
Wer kennt sich aus wie sieht das aus mit Weihnachtsgeld???
Mensch ihr glaubt gar nicht wie nervös und ängstlich ich
bin...ist wie der erste Schultag nur schlimmer.
LG Alex mti Jana outside und Mira inside ET-103
Bisherige Antworten

Re: Fragen wegen Arbeiten und MuSchu und soooooooooooo

soviel ich weiß, ist das Mutterschaftsgeld so hoch wie dein Nettogehalt, aber
ein Teil kommt von der KK. Klar kriegst du das!
Weihnachtsgeld gibt's allerdings wohl nicht, wenn du jetzt anfängst zu
arbeiten, denn dafür musst du einen bestimmten Anteil des Jahres gearbeitet
haben, die Hälfte oder so.

Re: Fragen wegen Arbeiten und MuSchu und soooooooooooo

huhu alex,
habe grade gestern die broschüre vom Bundesministerium für Familien, Frauen, Senioren und jugend zum thema muschu bekommen. die kann man da kostenlos bestellen: .bmfsfj.de (vornedran noch www). bin also ein bisschen informiert
folgendes kann ich dir sagen:
weihnachtsgeld und urlaubsgeld hängt ganz von den vereinbarung zwischen dir und AG ab. also was in deinem arbeitsvertrag steht oder in einem (Haus-)Tarifvertrag oder betriebl. vereinbarung.
zum gehalt:
hast du da schon immer teilzeit gearbeitet? dann kriegst du in den 6 wochen vor un 6 wochen danach von der Krankenkasse Mutterschaftsgeld und der Rest wird vom Arbeitgeber aufgestockt.
wenn du da vorher Vollzeit gearbeitet hast kann es sein, dass ein Durchschnittslohn der letzten 12 Monate genommen wird. Das weiss ich aber jetzt nicht mehr genau,
schau doch mal auf o.g. seite nach, da kann man das alles nachlesen
viel glück bei deinen ersten arbeitstag morgen!
lg
sabine

sorry, meinte natürlich "8 wochen danach"

Re: Fragen wegen Arbeiten und MuSchu und soooooooooooo

Hallo Sabine,
gilt das dann auch für einen 400,-? Job?? Und muss ich mich darum kümmern, oder wird das automatisch von meinem Arbeitgeber und der KH erledigt??
lg isabella

Re: Fragen wegen Arbeiten und MuSchu und soooooooo

Hallo isabella...hoffe ich erzähle da jetzt nichts falsches...aber ich war auch auf 400?-basis beschäftigt...dort gibt es allerdings kein Geld im Mutterschutz, da man ja unter umständen Familienversichert beim Mann ist...du kannst höchstens beim Bundesversicherungsamt einen einmalige Leistung beantragen...die beträgt max. 210?....aber schau dir das nochmal im netz an...bundesversicherungsamt mit dem üblichen davor und dahinter und dann mutterschaftsgeld...da gibts auch ein ausführliches Merkblatt dazu, wer das beantragen kann und wer nicht...
LG Verena (35+1) aus dem Sept./Okt.-Forum

Re: Fragen wegen Arbeiten und MuSchu und soooooooo

Das stimmt.
Geringfügig Beschäftigte erhalten auf Antrag ein einmaliges Mutterschaftsgeld in Höhe von maximal ? 210. Dieser Betrag wird vom Bundesversicherungsamt gezahlt. Den Antrag kann man unter bva . de downloaden.
LG
Daggi
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