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Frage zu Sonderurlaub,wenn Kind krank ist

Hallo,ich frage für die Freundin meines Bruders.Wer muss ihr ein Attest ausstellen,wenn sie bei ihrem Kind zur Betreuung bleiben muss?Ihr Hausarzt oder der Kinderarzt?Folgende Situation:Sie ist nicht mit meinem Bruder verheiratet,wohnt noch bei den Eltern.Ihr Vater geht arbeiten,die Mutter ist chronisch krank,betreut aber schon hin und wieder den Kleinen.Sie leben zusammen im Haushalt,hat sie dann keinen Anspruch?Sie ist berufstätig,mein Bruder auch.Lg,Lana
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Re: Frage zu Sonderurlaub,wenn Kind krank ist

Hi Lana,
ich hab ja während der Elternzeit mit Gina Teilzeit gearbeitet. Als sie krank war, habe ich vom Kinderarzt auf Verlangen eine Bescheinigung bekommen, die ich dann als Kopie an meinen Arbeitgeber weitergereicht habe. Das Orginal geht an die Krankenkasse.
Jedes Elternteil hat 10 Tage pro Kalenderjahr, die es daheim beim Kind bleiben kann. Und zwar pro Kind.
Leider weiss ich nicht, wie es ist, wenn die Eltern nicht zusammen leben, aber da das Kind bei der Mutter lebt, hat sie den Anspruch auf jeden Fall (am besten mal bei der Krankenkasse anrufen).
Das Geld für diese Fehltage bekommt sie von der Krankenkasse, der Arbeitgeber zieht das vom normalen Lohn ab.
Von einer Freundin kenn ich auch noch eine andere Situation. Da war die Mutter selber krank und konnte das Kind nicht mehr betreuen, woraufhin der Hausarzt der Mutter eine Bestätigung ausgestellt hat, die dann der Vater des Kindes eingereicht hat, damit er daheim bleiben und das Kind pflegen konnte.
Gleicher Fall wie oben, ich weiss nicht, wie es ist, wenn die Eltern nicht zusammen leben.
Wie gesagt, im Zweifelsfall würd ich immer die Krankenkasse anrufen, ich hab da immer sehr gute und freundliche Auskünfte bekommen.
LG
Daggi
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