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Frage zu Elternzeit und DANKE!!!

Hallo!
Meine Situation hatte ich ja nu unten schon geschildert.
Jetzt stellt sich bei mir die Frage wie ich das mit der Elternzeit mache.
Wenn ich in MuSchu gehe (in 6Wochen) muss ich mich ja noch nicht entscheiden. Damit habe ich ja Zeit bis 2 Wochen nach der Entbindung. Ist das richtig?
Sollte mein Mann in dieser Zeit einen Job finden, so werde ich 2 Jahre voll Elternzeit nehmen, aber mir offen halten Halbtags zu arbeiten.
Aber was ist wenn er keinen Job bekommt. Dann muss ich 8 Wochen nach der Entbindung wieder voll (40Std/W) arbeiten gehen.
Aber nun meine eigentliche Frage:
Was ist wenn mein Mann dann arbeit findet? Sagen wir mal z. B. 12 Wochen nach der Entbindung wenn ich schon 4 wochen wieder gearbeitet habe.
Kann ich jederzeit die Elternzeit nachholen, oder gibts da Sonderegelungen oder Ausnahemen.
Würde mich freuen wenn ihr mir da weiterhelfen könntet.
GGGlG Sonja
...die noch immer gerührt ist, wie lieb ihr doch alle hier seid!!!!!!!
Bisherige Antworten

Re: Frage zu Elternzeit und DANKE!!!

Hi Sonja,
Du kannst Deine Elternzeit "stückeln". Die gesetzliche Regelung dazu lautete folgendermaßen:
Sie können die gesamte Elternzeit oder einzelne Zeiträume gemeinsam nehmen oder sich in der Erziehung und Betreuung Ihres Kindes abwechseln. Jeder Elternteil kann seine Elternzeit in bis zu zwei Abschnitte aufteilen. Selbstverständlich ist es auch möglich, dass nur ein Elternteil Elternzeit in Anspruch nimmt. Beantragen Sie bitte spätestens acht Wochen vor Beginn die Elternzeit. Wollen Sie direkt im Anschluss an die Geburt oder die Mutterschutzfrist Elternzeit nehmen, muss diese spätestens sechs Wochen vor Beginn beantragt werden. Bei Beantragung erklären Sie verbindlich, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Sie Elternzeit nehmen wollen (ein Formular erhalten Sie zugesandt). Die Aufteilung in einzelne Abschnitte ist zusammen mit dem Antrag auf Elternzeit zu beantragen. Die Erklärung muss die genauen Zeiträume der Elternzeit beinhalten.
Allerdings weiß ich nicht, wie das ist, wenn Du am Anfang gar keine Elternzeit beantragt hast. Ich würde das so verstehen, dass Du dann 8 Wochen vorher Bescheid geben mußt, wenn Du dann doch Elternzeit nehmen willst ???
Weiß ich aber auch nicht so genau. Frag doch mal in der Personalabteilung Deiner Firma nach ?
Mue

Re: Frage zu Elternzeit und DANKE!!!

Hallo Sonja,
Du solltest innerhalb von 2 Wochen nach der Entbindung einreichen, wie lange Du Elternzeit nehmen willst.
Und zwar musst Du Dich für die ersten zwei Jahre verbindlich festlegen. Aber ich denke, das "verbindlich" ist immer eine Sache, die man mit seinem Chef auch bereden kann, vielleicht hast Du ja ein gutes Verhältnis...
Du kannst Dir natürlich offen halten, in diesen ersten zwei Jahren auf Teilzeitbasis zu arbeiten und zwar zwischen 15 und 30 Stunden die Woche. Oder, wenn Du weniger arbeiten willst, dann auch auf 400 ? Basis.
Wenn Dein Mann keine Arbeit findet, kannst Du also trotzdem Elternzeit nehmen und 30 Stunden die Woche arbeiten. Das ist natürlich nun eine Abwägungssache, ob Euch dann das Geld auch reicht.
Was Deine Frage betrifft, wenn Dein Mann wieder Arbeit findet, Du aber schon wieder selber arbeitest, kann ich Dir leider nicht weiter helfen. Aber mit solchen Fragen bist Du beim zuständigen Bundesministerium genau richtig.
Ruf dort mal an oder schreib eine Mail:
http://www.bmfsfj.de/
Die können Dir bestimmt alle Fragen beantworten und sagen, was das richtige für Dich ist.
LG
Daggi

Re: Frage zu Elternzeit und DANKE!!!

huhu sonja,
schicke dir mal über dein profil einen link. da kannste dir das gesetz runterladen und da findest du hoffe ich alle antworten auf deine fragen!
lg, nicki 33+5
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