Frage wg Versicherungsschutz nach Geburt/Musch
weiß vielleicht jemand, ob wenn man Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse ist, nach der Geburt nicht wieder arbeiten geht, aber auch kein Eriehungsgeld erhält, trotzdem nach der Geburt des Babys weiterhin in der gesetzlichen Krankenkasse plfichtversichert ist? Oder ist man nur pflichtversichert, wenn man Erziehungsgeld bezieht? Habe das nämlich gehört, und das man wenn man kein Erziehungsgeld erhält nach der Mutterschutzzeit freiwillig versichert ist und somit in die private kommen muss (wenn die einen aufnehmen). Mein Mann ist in der privaten, aber ich werde dort sicher nicht aufgenommen, wegen Vorerkrankungen.
Also, wenn jemand Bescheid weiß, wegen des Versicherungsschutzes nach dem Mutterschutz (ohne Erziehungsgeldanspruch) würde ich mich sehr freuen!
LG
Andie
Re: Frage wg Versicherungsschutz nach Geburt/Musch
Re: Frage wg Versicherungsschutz nach Geburt/Musch
Wegen der Versicherung hab ich leider Null Ahnung.
LG anja
Re: Frage wg Versicherungsschutz nach Geburt/Musch
ich habe für drei Jahre Elternzeit beantragt, das Erziehungsgeld aber nur ein Jahr erhalten, versichert war ich trozdem die ganze Zeit und auch meine beiden Kinder, bin aber auch nicht verheiratet. Es hängt wohl mit der Dauer der Elternzeit zusammen. Ich bin dann übergangslos in die zweite Elternzeit gegangen und dar war es wieder genau so.
Ich würde deine Kasse mal anrufen und dir vorallem alles schriftlich geben lassen, ich hatte da Probleme, weil ich zwischenzeitlich eine konkursbedingte Kündigung erhalten habe und da lief es nur mit der Versicherung weiter, weil ich denen schriftlich versichern konnte, dass die Elternzeit für drei Jahre angegben war.
viele Grüsse
lotta
Re: Frage wg Versicherungsschutz nach Geburt/Musch
wie bist Du denn bis jetzt versichert bei der gesetzlichen KK ? Bist Du beschäftigt und beantragst dann Elternzeit oder bist Du freiwillig versichert ?
LG..Anja
Re: Frage wg Versicherungsschutz nach Geburt/Musch
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