Frage wg. Arbeiten im Erziehungsurlaub
ich hab mal eine Frage, und zwar würde ich gerne ab Februar 2006 gerne zwei Tage die Woche arbeiten gehen - und damit die Haushaltskasse aufbessern, die Kleine würde in der Zeit zu meiner Mutter gehen, nur um die Frage schonmal vorab zu beantworten, da die mir immer gleich gestellt wird :o)... - nun zu der Frage.. also ich habe meinem AG gefragt ob ich zwei Tage kommen "darf", bisher hab ich aber noch keine Antwort von ihm bekommen. Darf er mir überhaupt eine Absage erteilen? Bzw. muss er mich für zwei Tage beschäftigen wenn ich das möchte? Darf ich mir, wenn ich nicht kommen darf, eine andere Arbeitsstelle suchen??
Ich hab bereits bei meinem AG nachgefragt, mein Chef meint das sie mich nicht beschäftigen müssen, eine Dame von unserer Peronalabteilung meinte das sie mich beschäftigen müssen... aber die Dame von der Personalabt. ist manchmal nicht die hellste...
Hat jemand von euch ahnung??
Wir sind jung und brauchen das Geld ;o)
Lg
Lena
Re: Frage wg. Arbeiten im Erziehungsurlaub
in der Erziehungszeit darfst du bis zu 30 Wochenstunden arbeiten. Vollzeit natürlich auch, aber dann verlierst du damit deinen Kündigungsschutz, den du bis zum 3.Geburtstag des Kindes hast.
Wenn dein AG eine bestimmte Anzahl Mitarbeiter hat (waren so um die 10-15, genau weiß ich es nicht mehr), muss er dir einen Teilzeitarbeitsplatz anbieten. Die Stundenanzahl kannst du selbst bestimmen und auch ändern (muss man nur in gewissen Fristen ankündigen), die Verteilung musst du mit deiner Firma klären, da hat man keinen Anspruch auf ein bestimmtes Muster (aber man kann ja Vorschläge machen).
Einfach drei Jahre nicht beschäftigen kann er dich jedenfalls nicht. Nach drei Jahren tritt automatisch dein jetziger Vertrag wieder inkraft. Ganz gute und aktuelle Hinweise gibt es auf der Website des Ministeriums für Frauen/ Familie etc., musst mal googeln.
Grüße
Annalisa
Re: Frage wg. Arbeiten im Erziehungsurlaub
ich danke Dir für Deine schnelle Antwort!!!
Hab ein schönes Wochenende
Lena
stimmt so leider nicht ganz
grundsätzlich hast Du schon die Möglichkeit, bei Deinem Arbeitgeber zu arbeiten innerhalb der Elternzeit und zwar bis zu 30 Stunden in der Woche.
Auch ist es möglich, in der Elternzeit zu arbeiten, wenn Dein AG 15 oder weniger Beschäftigte hat. Dazu musst Du aber eine einvernehmliche Vereinbarung mit Deinem AG treffen.
Wenn Du allerdings weniger als die 15 Wochenstunden arbeiten willst,
hast Du nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz KEINEN automatischen Anspruch und musst Dich ebenfalls mit dem AG einigen.
Ausnahme hier wäre widerrum, Du wärst jetzt nicht in Vollzeit beschäftigt, dann hättest Du wieder Rechte nach dem Teilzeitgesetz.
Du kannst auch zu einem anderen AG gehen, dazu muss Dein AG allerdings zustimmen, bzw. er kann es aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen, zB wenn Du zur Konkurrenz willst.
Wie Annalisa schon geschrieben hat, kann auch ich die Homepage http://www.bmfsfj.de empfehlen.
Dort findest Du wirklich sehr viel und kannst Dir eine Broschüre zur Elternzeit herunterladen oder auch bestellen.
Silke hat unten geschrieben, dass Du Dir rechtlichen Rat holen kannst, wenn Du Schwierigkeiten hast und das 50,- Euro kosten würde.
Brauchst Du gar nicht. Unter der o.g. Homepage findest Du eine Infohotline und eine Info-E-Mail-Adresse. Ich selber hatte auch Probleme vor 2 Jahren und hab mich dort gemeldet. Die Leute sind super nett und kennen sich wirklich aus und wenn Du was schriftliches für Deinen AG brauchst, sagen sie Dir, wo Du es finden kannst.
Und es ist kostenlos :-)) Ausser dem Tel.gebühren... aber die belaufen sich bestimmt nicht auf 50,- ?, von daher alle Male günstiger, als bei einem Rechtsbeistand.
Aber bitte noch eines Bedenken: Wenn Dir länger als die ersten 6 Monate Erziehungsgeld zusteht, dann wird Dein Lohn angerechnet und das Erziehungsgeld fällt evtl. weg! Auch hier wieder die Ausnahme: Wenn essich um einen 400,- ?-Job handelt, zählt Dein Verdienst m.W. nicht dazu, so hat man es zumindest einer Arbeitskollegin von mir erklärt.
LG
Daggi
Re: stimmt so leider nicht ganz
Vielen Dank für Deine Antwort!
Ich finde das alles soooo verwirrend.. hoffe ich bin hier nicht die einzigste :o)
Ich werde mich mal in Ruhe auf der Seite austoben, mal schauen ob mein blonder Kopf das alles versteht :o)
Ich wünsche noch einen schönen Sonntag!!!
Lg
Lena
Re: Frage wg. Arbeiten im Erziehungsurlaub
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