Frage wegen Zuzahlung
für den ersten FAbesuch hole ich mir eine Überweisung.
Aber dann ist dies doch nicht mehr nötig, oder?
Ist Schwangerenbetreuung in vollen Umfang frei von der Zuzahlung?
LG Marie
Re: Frage wegen Zuzahlung
lg Kerstin
Re: Frage wegen Zuzahlung
wie meine Vorschreiberin schon schrieb, die 10 Euro Praxisgebühr pro Quartal mußt Du weiterhin zahlen, Schwangerschaft hin oder her ;-). LG Sabine
Re: Frage wegen Zuzahlung
Re: Frage wegen Zuzahlung
Eigentlich ist die Mutterschaftsvorsorge von der Praxisgebühr befreit, a b e r:
Der Katalog mit den Leistungen die dann nur gemacht werden dürften ist äußerst knapp gehalten, z.B fallen da weder eine Ausflussdiagnostik, als auch US in der Frühschwangerschaft zum Ausschluss von einer Mehrlingsschwangerschaft oder zur Überprüfung des korrekten Sitzes der SS mit hinein. Deshalb muss man trotzdem in jedem Quartal zahlen bzw. einen Ü-Schein vorlegen. Ärgert mich auch ziemlich, da ja am Anfang getönt wurde, die SS-Vorsorge sei frei - und keiner wusste, wie das dann tatsächlich aussehen würde.
LG
Danke für die Antworten
ja ich habe auch gelesen, das Schwangerenbetreuung befreit ist. Klar, wer mehr haben möchte als notwendig, da sehe ich ein, dass die Praxisgebühr fällig wird oder der Ü-schein. Aber legt der Arzt nich fest, was notwenig ist?
Ein starkes Stück die Gesundheitsreform.
LG Marie
Re: Danke für die Antworten
lg kerstin
ich hab da ganz andere Infos:
Worauf sie sagte, dass das erst ab 01.04.2005 gelte, aber sie würde aus Kulanz darauf verzichten.
->
Ich habe KEINE Praxisgebühr bezahlt, hatte US, auch Kontrolle auf Mehrlingsschwangerschaft.
Würde mich ja nun doch mal interessieren, was jetzt stimmt.
LG
Daggi
*Nachtrag* lt. meiner KK muss ich NICHT zahlen
Meine Krankenkasse schreibt dazu folgendes:
IGeL-Leistungen ? nicht jedes Angebot ist sinnvoll
Aufgrund zahlreicher Anfragen informieren wir Sie zu den "Individuellen Gesundheitsleistungen", den so genannten IGeL-Leistungen. Diese Leistungen sind nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten, sie werden von den Ärzten zusätzlich angeboten und privat abgerechnet.
Zum Teil sind es kritisch zu bewertende Fälle
So berichtete eine Patientin, die die Schwangerschaftsvorsorge bei ihrer Gynäkologin wahrnehmen wollte, dass von ihr die Praxisgebühr verlangt wurde. Auf ihren Hinweis, dass die Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchung grundsätzlich von der Praxisgebühr befreit sei, antwortete man ihr, "man biete in dieser Praxis mehr an als die übliche Vorsorgeuntersuchung, nämlich die so genannten IGeL-Leistungen."
Richtig dagegen ist:
1. Vorsorgeuntersuchungen wie die Untersuchungen zur Früherkennung von Krebs, Schwangerschaftsvorsorge, der Gesundheits-Check-up, die Untersuchungen zur Zahnvorsorge und Schutzimpfungen sind von der Praxisgebühr befreit.
2. Die so genannten IGeL-Leistungen werden von den Ärzten privat mit den Patienten abgerechnet und sind damit ebenfalls nicht praxisgebührpflichtig.
3. Patientinnen und Patienten müssen wissen, dass diese IGeL-Angebote nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, da der Gemeinsame Bundesausschuss (Vertreter von Ärzten und Krankenkassen) diese Leistungen als medizinisch nicht notwendig klassifiziert hat bzw. ihre Qualität und Wirkung nicht oder noch nicht ausreichend gesichert ist. Der Gemeinsame Bundesausschuss, das Selbstverwaltungsorgan der Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser, bestimmt die Leistungen der Gesetzlichen Krankenkassen.
Erkundigt Euch doch mal bei Eurer Krankenkasse, ob Euch hier nicht Geld abgezockt wurde.
LG
Daggi
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