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Frage wegen Zuzahlung

Hallo,
für den ersten FAbesuch hole ich mir eine Überweisung.
Aber dann ist dies doch nicht mehr nötig, oder?
Ist Schwangerenbetreuung in vollen Umfang frei von der Zuzahlung?
LG Marie
Bisherige Antworten

Re: Frage wegen Zuzahlung

hallo Marie, was meinst du mit Zuzahlung?? also die Praxisgebühr muss gezahlt werden pro quartal , auch für Vorsorgeuntersuchung.
lg Kerstin

Re: Frage wegen Zuzahlung

Hallo Marie,
wie meine Vorschreiberin schon schrieb, die 10 Euro Praxisgebühr pro Quartal mußt Du weiterhin zahlen, Schwangerschaft hin oder her ;-). LG Sabine

Re: Frage wegen Zuzahlung

hallo marie..also die praxisgebühr musst du jedes quartal bezahlen sonst dürfte der arzt dir nicht eine frage beantworten ...und zuzahlungen musst du für gewisse sachen auch machen..iss aba arzt abhängig für was du zahlen musst und für was nicht.....lg sasi

Re: Frage wegen Zuzahlung

Hallo Marie
Eigentlich ist die Mutterschaftsvorsorge von der Praxisgebühr befreit, a b e r:
Der Katalog mit den Leistungen die dann nur gemacht werden dürften ist äußerst knapp gehalten, z.B fallen da weder eine Ausflussdiagnostik, als auch US in der Frühschwangerschaft zum Ausschluss von einer Mehrlingsschwangerschaft oder zur Überprüfung des korrekten Sitzes der SS mit hinein. Deshalb muss man trotzdem in jedem Quartal zahlen bzw. einen Ü-Schein vorlegen. Ärgert mich auch ziemlich, da ja am Anfang getönt wurde, die SS-Vorsorge sei frei - und keiner wusste, wie das dann tatsächlich aussehen würde.
LG

Danke für die Antworten

Hallo,
ja ich habe auch gelesen, das Schwangerenbetreuung befreit ist. Klar, wer mehr haben möchte als notwendig, da sehe ich ein, dass die Praxisgebühr fällig wird oder der Ü-schein. Aber legt der Arzt nich fest, was notwenig ist?
Ein starkes Stück die Gesundheitsreform.
LG Marie

Re: Danke für die Antworten

die praxisgebühr hat nichts damit zu tun, ob du mehr haben möchtest als notwendig, wenn du diese nicht bezahlen würdest bei der schwester, bräuchtest du zum Arzt garnicht mehr ins Sprechzimmer, weil er dann sowieso garnichts an Untersuchungen und Beratung machen dürfte, das eintige was die 10,00EUR sind = Notopfer für die Krankenkassen oder Solidaritätszuschlag für die KK, mich würde auch mal interessieren, ob sich hier aus dem Forum auch schon mal jem. diesbzgl. beschwert hat bei seiner Krankekasse, denn eigentlich sind wir anzahlmässig ganz schön viele Betroffene, viell. könnte man da was bewirken
lg kerstin

ich hab da ganz andere Infos:

Ich hatte meinen ersten Arzttermin am 30.03.2005 und als die Sprechstundenhilfe die 10 Euro wollte, sagte ich, dass ich dachte, man brauche keine Praxisgebühr bezahlen bei Schwangerschaft.
Worauf sie sagte, dass das erst ab 01.04.2005 gelte, aber sie würde aus Kulanz darauf verzichten.
->
Ich habe KEINE Praxisgebühr bezahlt, hatte US, auch Kontrolle auf Mehrlingsschwangerschaft.
Würde mich ja nun doch mal interessieren, was jetzt stimmt.
LG
Daggi

*Nachtrag* lt. meiner KK muss ich NICHT zahlen

Das hat mich nun doch beschäftigt und ich hab mich kundig gemacht.
Meine Krankenkasse schreibt dazu folgendes:
IGeL-Leistungen ? nicht jedes Angebot ist sinnvoll
Aufgrund zahlreicher Anfragen informieren wir Sie zu den "Individuellen Gesundheitsleistungen", den so genannten IGeL-Leistungen. Diese Leistungen sind nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten, sie werden von den Ärzten zusätzlich angeboten und privat abgerechnet.
Zum Teil sind es kritisch zu bewertende Fälle
So berichtete eine Patientin, die die Schwangerschaftsvorsorge bei ihrer Gynäkologin wahrnehmen wollte, dass von ihr die Praxisgebühr verlangt wurde. Auf ihren Hinweis, dass die Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchung grundsätzlich von der Praxisgebühr befreit sei, antwortete man ihr, "man biete in dieser Praxis mehr an als die übliche Vorsorgeuntersuchung, nämlich die so genannten IGeL-Leistungen."
Richtig dagegen ist:
1. Vorsorgeuntersuchungen wie die Untersuchungen zur Früherkennung von Krebs, Schwangerschaftsvorsorge, der Gesundheits-Check-up, die Untersuchungen zur Zahnvorsorge und Schutzimpfungen sind von der Praxisgebühr befreit.
2. Die so genannten IGeL-Leistungen werden von den Ärzten privat mit den Patienten abgerechnet und sind damit ebenfalls nicht praxisgebührpflichtig.
3. Patientinnen und Patienten müssen wissen, dass diese IGeL-Angebote nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, da der Gemeinsame Bundesausschuss (Vertreter von Ärzten und Krankenkassen) diese Leistungen als medizinisch nicht notwendig klassifiziert hat bzw. ihre Qualität und Wirkung nicht oder noch nicht ausreichend gesichert ist. Der Gemeinsame Bundesausschuss, das Selbstverwaltungsorgan der Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser, bestimmt die Leistungen der Gesetzlichen Krankenkassen.
Erkundigt Euch doch mal bei Eurer Krankenkasse, ob Euch hier nicht Geld abgezockt wurde.
LG
Daggi
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