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Frage wegen Urlaubsanspruch

Hallo,
ich habe heute mal eine Frage wegen des Urlaubsanspruchs.
Wie ist das genau, hat man trotz Mutterschutz Anspruch auf die volle Zahl der Tage des Jahresurlaubs oder werden die Tage gemindert je nach Zeitpunkt des Mutterschutzes. Das wäre für mich mal wichtig zu wissen, da ich meine Urlaubstage für dieses Jahr noch planen muß.
Liebe Grüße
Petra + "Alien" heute 17+0
Bisherige Antworten

Re: Frage wegen Urlaubsanspruch

während des Mutterschutzes (vor und nach der geburt) erwirbst du auch urlaubsanspruch, es ist, als ob die arbeiten würdest.
wenn du willst, oder es brauchst, suche ich dir auch die stelle im muschu-gesetz raus (sitze hier an der quelle ;-)).
in der elternzeit ist das allerdings nicht so.
wenn du also dein kind anfang november kriegen würdest, dann 6 wochen muschu hättest, und den rest des jahres elternzeit hättest hättest du nicht den vollen jahresurlaubsanspruch
ist das so verständlich?
lg
sabine

Re: Frage wegen Urlaubsanspruch

Hallo,
ja, ich hab's verstanden. Danke für die Info. Mein Kind soll eigentlich Anfang Dezember kommen. Wenn alles so bleibt, bedeutet das, daß ich meinen kompletten Jahresurlaub verplanen kann. Richtig?
Und ja, es wäre nett, wenn Du mir sagen könntest, wo im Muschu-Gesetz das steht - nur zur Sicherheit, falls mein Arbeitgeber das anders sieht. Es ist nämlich im Punkt Mutterschutz bzw. Schwangerschaft etwas schwierig mit ihm.
LG
Petra + "Alien" 17+0

Re: Frage wegen Urlaubsanspruch

hallo petra,
hier erstmal der auszug aus dem MuschG, § 17:
§ 17 Erholungsurlaub
1Für den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und dessen Dauer gelten die Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote als Beschäftigungszeiten. 2Hat die Frau ihren Urlaub vor Beginn der Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig erhalten, so kann sie nach Ablauf der Fristen den Resturlaub im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen.
und hier noch der über die Muschu-Dauer:
§ 3 Beschäftigungsverbote für werdende Mütter
(1) Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist.
(2) Werdende Mütter dürfen in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigt werden, es sei denn, dass sie sich zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklären; die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden.
§ 6 Beschäftigungsverbote nach der Entbindung
(1) 1Mütter dürfen bis zum Ablauf von acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten bis zum Ablauf von zwölf Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. 2Bei Frühgeburten und sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängern sich die Fristen nach Satz 1 zusätzlich um den Zeitraum der Schutzfrist nach § 3 Abs. 2, der nicht in Anspruch genommen werden konnte. 3Beim Tod ihres Kindes kann die Mutter auf ihr ausdrückliches Verlangen ausnahmsweise schon vor Ablauf dieser Fristen, aber noch nicht in den ersten zwei Wochen nach der Entbindung, wieder beschäftigt werden, wenn nach ärztlichem Zeugnis nichts dagegen spricht. 4Sie kann ihre Erklärung jederzeit widerrufen.[1]
Also habe ich es erst falsch formuliert. Richtig ist:
Die Mutterschutzzeiten sind 6 wochen vor und 8 wochen nach der Entbindung
Weitere Fragen zum Gesetz? :-)
lg
sabine

Re: Frage wegen Urlaubsanspruch

Hallo Sabine,
nun hast Du mich aber verwirrt - wieso 6 Wochen MuSchu? Waren das nicht mal 8 Wochen nach und 6 Wochen vor der Geburt? Mein Krümel kommt Ende Oktober, ich dachte also, ich hätte ab Mitte September bis Weihnachten MuSchu. Also danach dann dieses Jahr nur knapp eine Woche Erziehungsurlaub und folglich Anspruch auf meinen gesamten Jahresurlaub (die eine Woche rundet sich dann ja weg). Leide ich nun an SS-bedingter Rechenschwäche?
LG,
Claudia

Re: Frage wegen Urlaubsanspruch

Bei mir war es auch so, dass mein MuSchu damals bis genau 01.12.2003 ging und ich den kompletten Jahresurlaub bekommen habe, weil der eine Tag vom Dezember noch in den Mutterschutz fiel.
Es heisst ja auch:
"Für jeden vollen Monat der Inanspruchnahme der Elternzeit wird der zustehende Erholungsurlaub um 1/12 gekürzt. Der verbleibende Rest des Erholungsurlaubs für das Jahr, in dem Elternzeit beantragt wird, kann entweder vor Beginn der Mutterschutzfrist oder nach dem Ende der Elternzeit genommen werden."
LG
Daggi

Re: Frage wegen Urlaubsanspruch

Da muß ich doch jetzt mal nachhaken ;-)
Mein Mutterschutz geht bis zum 02.01. Heißt das also, ich hab' für Januar auch noch Urlaubsanspruch ?

Re: Frage wegen Urlaubsanspruch

Hi
also Deine ?Arbeitszeit? läuft bis zum Ende des Mutterschutzes, d.h. in Deinem Fall bis ca. Mitte Februar (??).
Auf diese Zeit wird der Urlaub errechnet, den Du nehmen musst. Wie das allerdings bei Euch gehandhabt wird, müsstest Du fragen. Kann sein, daß Du die Tage von 2006 auch VOR Deinem Mutterschutz nehmen musst, oder aber sie werden hinten drangehängt, d.h. Du bekommst länger Geld.
Aber das ist wie gesagt, von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich

Re: Frage wegen Urlaubsanspruch

Hallo, hab da auch mal eine Frage zu: Habe am 02.12.05 ET, habe absolutes Beschäftigungsverbot (bis ende der SS) und habe von meinem Jahresurlaub bis anfang K-Schein und später BV erst 6 Tage Urlaub gehabt. Da ich anschließend in den Erziehungsurlaub gehe, frage ich mich ob ich die restlichen Tage ausgezahlt bekommen muss (nehmen geht ja schlecht) oder ob diese nun verfallen. Habe sowieso Theater mit meinem Chef (will mich unbedingt loswerden, daher auch am 08.07.05 vor Gericht, aber das ist eine längere Geschichte). Vielleicht kennt sich ja irgendjemand hier damit aus ??!!
LG Hexezwergi (17+4)
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