Frage wegen Teilzeit in Elternzeit!
hab mal ne Frage zur Teilzeitarbeit in der Elternzeit. Mein Arbeitgeber hat mich gefragt, ob ich nicht Lust hätte nach dem Mutterschutz von daheim aus ein paar Stunden zu arbeiten. Im Prinzip habe ich nichts dagegen, ich bin ja wegen meiner Hüft-OP sowieso an die Wohnung gebunden, aber leider weiss ich gar nicht wie das in der Elternzeit so abläuft.
Meine Fragen:
- muss man das schriftlich festhalten?
- bekommt man für diese Zeit einen neuen Vertrag?
- wie sieht die Bezahlung aus? Ist sie anteilig oder höher?
- wie sieht es mit Urlaubsanspruch aus?
Kann mir da jemand weiterhelfen, ich wäre euch sehr dankbar.
Schönen Gruss
Gunde
Re: Frage wegen Teilzeit in Elternzeit!
Du kannst bis zu 30 Stunden in der Woche arbeiten.
- muss man das schriftlich festhalten?
- bekommt man für diese Zeit einen neuen Vertrag?
-> Du bekommst einen Vertrag der nur für die Elternzeit gilt.
- wie sieht die Bezahlung aus? Ist sie anteilig oder höher?
-> Hängt vom Arbeitgeber ab, meine Lohneinstufung blieb erhalten, so dass ich von meinem früheren Bruttolohn einfach den entsprechenden Anteil erhalten habe.
- wie sieht es mit Urlaubsanspruch aus?
-> War bei mir so, dass ich an einem 22. wieder angefangen habe, für diesen Monat hab ich dann keinen Urlaub bekommen. Den bekommt man nur, wenn man mindestens 15 Kalendertage im laufenden Monat angestellt war.
Da uns 30 Tage pro Jahr zustehen, habe ich dann für jeden vollen Monat 2,5 Tage Urlaub bekommen.
LG
Daggi
Re: Frage wegen Teilzeit in Elternzeit!
- bekommt man für diese Zeit einen neuen Vertrag?
* ich hab einen Aushilfsvertrag bekommen der über die dauer der Elternzeit läuft... wenn dieser Endet gilt wieder mein alter Vertrag.
- wie sieht die Bezahlung aus? Ist sie anteilig oder höher?
* ich gehe 15, ebbes Std. arbeiten sprich 2 volle Tage und bekomme 40% von meinem normalen Gehalt
- wie sieht es mit Urlaubsanspruch aus?
* ich habe 12 Tage Urlaub im Jahr, sprich 6 Wochen.
lg
Lena
Re: Frage wegen Teilzeit in Elternzeit!
ich kann aus meiner Erfahrung berichten:
Ich habe Elternzeit für 3 Jahre beantragt. Während der Elternzeit arbeite ich 16 Stunden/Woche. Nennt sich Teilzeit in Elternzeit. Ich habe eine Ergänzung zu meinem normalen Arbeitsvertrag bekommen (der ja bestehen bleibt), der beinhaltet, dass die Stunden für die Zeit der Elternzeit auf 40 % gekürzt werden. Ebenso Gehalt und Urlaubsanspruch. Ich persönlich habe zusätzich in dieser Ergänzung noch regeln lassen, dass ich grundsätzlich nur 2 volle Tage arbeiten kann. Anders ist es mir Betreuungstechnisch (Frederik ist bei meiner Mutter) nicht möglich.
Viele Grüße
Silke
Re: Frage wegen Teilzeit in Elternzeit!
Lg Silke
Re: Frage wegen Teilzeit in Elternzeit!
Liebe Grüße zurück
Silke
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