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Frühstück hinstell u. Frage hab' zur Beschäftigung

... in Elternzeit
Hi meine lieben,
einen wunderschönen guten Morgen wünsche ich Euch. Heute gebe ich mal Frühstück aus. Greift zu, laßt es Euch schmecken.
Nun zu meiner Frage: Bin Bankkauffrau und will demnächst 2Std. die Woche arbeiten als Aushilfe (300? Job). Aber nicht bei der Bank, sondern woanders. Muß ich das denn der Erziehungsgeldstelle mitteilen? Wird dann evtl. das Erziehungsgeld gekürzt, wißt Ihr das? Und: muß das mein Arbeitgeber (Bank) wissen? Brauche ich eine Genehmigung von denen?
DANKE euch!
LG
Zeyniye mit Deha Enes (15.11)
Bisherige Antworten

Korrektur

Nicht 2 Std. die Woche, sondern 10Std. die Woche. Sprich 2Std. täglich.

Kräftig zugreif und danke schmatze aber

leider hab ich keine ahung ob du das melden musst weil wir kein erziehungsgeld beantragt habe.
ruf doch einfach mal bei denen an und frag nach.
LG
Tanja

Re: Frühstück hinstell u. Frage hab` zur Beschäftigung

Huhu Zeyniye,
ob Du das der Erziehungsgeldstelle mitteilen mußt, weiß ich nicht, aber Dein Arbeitgeber muß das auf jeden Fall wissen und auch zustimmen!
Ich weiß das, weil ich das in dem entsprechenden Gesetz (Bundeserziehungsgeldgesetz) erst kürzlich gelesen habe, da mein AG mich nicht während der Elternzeit beschäftigen will und ich deshalb überlegt habe, ob ich mir was anderes suche.
Wenn Du willst, kann ich Dir das Gesetz mit Erläuterungen als PDF schicken. Schick mir dann einfach Deine eMail-Adresse! :-) Vielleicht steht ja auch was über die Erziehungsgeldstelle drin?
LG Martina

Re: Frühstück hinstell u. Frage hab` zur Beschäftigung

Hallo Zeyniye,
danke für das Frühstück.
Ja, Du musst es beiden melden. Zum einen muss die Bank zustimmen. Ich arbeite ja selber bei einer Bank und kann Dir sagen, dass sie das normalerweise machen wird, wenn Du nicht bei einer Versicherung oder Bausparkasse arbeiten willst oder irgendwo anders, wo Du der Bank "Konkurrenz" machen könntest ;-)
Und die ErzGStelle will das auch wissen, die vermerkt es in ihren Akten und fertig. Denn bis zu 400 Euro darfst Du dazu verdienen, ohne, dass sie Dir das ErzG kürzen.
LG
Daggi
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