Erziehungsgeld.
Dank der am 1.1.04 geänderten Einkommensgrenzen werden wir wohl NICHTS bekommen. Davor hätten wir sogar das volle Erziehungsgeld bekommen.
Allerdings verstehe ich nicht warum sich das Erziehungsgeld
aus dem Vorjahreseinkommen beider Elternteile errechnet.
Ein Verdienst fällt ja nach dem Mutterschutz weg,denn einer von uns beabsichtigt Erziehungsurlaub zu nehmen. Warum wird denn da nicht mit 1 Gehalt gerechnet? Oder verstehe ich da was falsch?
Um dann mit 1 Gehalt ohne Erziehungsgeld über die Runden zu kommen muß der der den Erziehungsurlaub nimmt Teilzeit arbeiten. Das ist meiner Meinung nach aber nicht Sinn und Zweck eines Erziehungsurlaubs.
Allerdings weiß ich nicht wo man den Antrag stellt.
Ich habe nur mal im Erziehungsgeldrechner soweit alles berechnen lassen,und dem nach bekommen wir nichts.
Kann mir jemand was zum Erziehungsgeld erklären?
Für Kindergeld gibt es ja wohl hoffentlich noch keine Einkommensgrenze.
L.G.Claudia
Re: Erziehungsgeld.
das Gehalt, was wegfällt, wird NICHT mitgerechnet! Und ansonsten nimmt
man halt das Vorjahreseinkommen, weil das vom laufenden Jahr ja erst nach
der Steuererklärung feststeht...
Also rechne nochmal, ich drück dir die Daumen!
Re: Erziehungsgeld.
stell bitte auf alle Fälle trotzdem einen Antrag! Du kannst dich bei der zuständigen Behörde (ich schick dir gleich einen Link übers Profil, wo du dir die für dich zuständige Behörde raussuchen kannst) außerdem auch kostenlos telefonisch beraten lassen. Da wird man dir z.B. erzählen, dass z.B. auch Werbungskosten (z.B. die Fahrtkosten zur Arbeitsstelle) angerechnet werden ;o). Vielleicht erhaltet ihr dann einen gekürzten Betrag, aber nur weil man über die Grenze geht heißt das nicht zwangsläufig das ihr gar nichts bekommt ;o) Wenn es wirklich abgelehnt wird, trotzdem nochmal fürs zweite Lebensjahr probieren!
Warum das Vorjahresgehalt zur Berechnung herangezogen wird wußte ich mal- habs aber vergessen weil schon so lange her. Am Besten nochmal aufm Amt nachfragen!
Für Kindergeld gibt es im Übrigen keine Einkommensgrenze.
LG Ari
Re: Erziehungsgeld.
bei uns ist es z.B. so, dass mein Mann viel höhere Werbungskosten hat, als pauschal veranschlagt werden.
Die können wir durch den Steuerbescheid von 2004 auch nachweisen.
Dein Einkommen wird übrigens nicht berücksichtigt. Ich war mir beim letzten Mal etwas unschlüssig, beim Ausfüllen vom Antrag. Ich hab dann einfach mein Gehalt aufgeführt aber immer dazu geschrieben, dass das weg fällt und es wurde NIE mit eingerechnet.
Also auf jeden Fall einen Antrag stellen, mehr als abgelehnt werden kann er nicht!
LG
Daggi
Re: Erziehungsgeld.
"Pauschalierten Nettoeinkommen" - also grob gerechnet das Netto und noch ca. 900 Euro Werbungskosten, nur das wird als Einkommen angerechnet.
Mein Tipp: Einfach mal probieren mit dem Antrag
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