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Benötige mal Elternzeit-Experten - Achtung lang !

Hallo zusammen,
ich hab? jetzt doch mal eine komplizierte Frage an einen Experten ;-)
Ich habe folgende 2 Sachverhalte herausbekommen.
1: es wird empfohlen, erst mal nur 2 Jahre Elternzeit zu beantragen, mit dem Zusatz, daß man sich vorbehält, während dieser Zeit stundenweise zu arbeiten.
Fragen :
a) Muß der Arbeitgeber dann für das nachträgliche 3. Jahr - egal, wann ich es bis zum 8. Lebensjahr des Kindes nehme - seine Zustimmung geben ? oder nicht ?
b) Wenn mein Mann sich während der 2 Jahre entscheidet, doch 1 Jahr Elternzeit zu nehmen (er hat einen nicht ganz so sicheren Job ? Baubranche :-( - und während Elternzeit hat er ja auch Kündigungsschutz) muß er doch nur 8 Wochen voher das bei seinem Arbeitgeber ankündigen ? oder ? Und wenn ich nur 2 Jahre beantragt habe, dann steht dem 1 Jahr Papaelternzeit doch nichts im Wege ?!?
2: selbst wenn ich für 3 Jahre Elternzeit beantrage, sind nur 2 Jahre davon bindend. Sollte sich nach 2 Jahren irgendetwas ereignen, dann kann ich ohne weiteres auf das 3. Jahr verzichten. Muß es nur 8 Wochen schriftlich dem Arbeitgeber mitteilen.
Frage : besteht dann ebenfalls die Möglichkeit, wenn ich auf das 3. Jahr verzichte, daß der Papa dann 1 Jahr Elternzeit nimmt ? Oder ist damit die Chance vertan ?
Ich hab? auch schon auf diesen besagten Seiten vom Bundesministerium nachgesehen, aber leider diese zwei unterschiedlichen Möglichkeiten gefunden.
Jetzt weiß ich nicht, ob ich 2 oder 3 Jahre beantragen soll. Hintergrund ist, daß ich ja auch Kündigungsschutz während der Zeit habe und das natürlich so weit wie möglich ausreizen möchte ;-)
Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen !
LG Kathi (29+2 ungeoutet)
Bisherige Antworten

Re: Benötige mal Elternzeit-Experten - Achtung lang !

Hallo Kathi,
also so wie ich das verstanden hab, kannst du erstmal sowieso nur 2 Jahre
beantragen, gleich drei geht gar nicht.
Das dritte Jahr kann, glaube ich, außerdem nur mit Zustimmung des
Arbeitgebers genommen werden. Also ich verstehe das so, dass man darauf
keinen Anspruch hat.
Hast du beim Ministerium mal diese Info-Broschüren bestellt? Gibts umsonst
auf der Homepage.
Gruß
erde

Re: Benötige mal Elternzeit-Experten - Achtung lang !

Wieso hab' ich keinen Anspruch auf das 3. Jahr ? Wo soll ich denn mit dem Kind hin, wenn ich nach 2 Jahren wieder arbeiten gehen muß ?
Ja, die Infobroschüren habe ich und da bin ich genaue auf diese beiden Möglichkeiten gestoßen.
Gruß
Kathi

Re: Benötige mal Elternzeit-Experten - Achtung lang !

hallo kathi!
ich bin echt keine expertin, ich kann dir nur sagen, dass ich gleich 3 jahre elternzeit beantragt hab (was erde schreibt, stimmt also in meinem fall nicht), und dass man mir nun beim zweiten kind geraten hat, erstmal nur 2 jahre zu beantragen. ich könnte trotzdem ein jahr dranhängen oder aber das dritte jahr später nehmen, wenn der erste knirps im kiga ist. das werd ich auch so machen (2 jahre beantragen, meine ich), denn soviel ICH weiss, sind die 3 jahre bindend, ich hätte dann nach zwei jahren keinen anspruch auf meinen arbeitsplatz!
übrigens ist es mittlerweile so, dass man pro kind 3 jahre elternzeit hat, auch wenn das 2. kind wie bei mir recht schnell hinterherkommt. ich dachte immer, ich hätte ein jahr "verschenkt", aber das ist erfreulicherweise nicht mehr so! die zeit, die man für das 1. kind noch nicht ausgeschöpft hat, kann man hinten dranhängen :o)
LG
sandra
30+3

Re: Benötige mal Elternzeit-Experten - Achtung lan

Hallo Kathi,
- Der Arbeitgeber muss nicht für das 3. Jahr zustimmen, wenn es sich direkt an das 2. anschließt. Er muss nur zustimmen, wenn Du beschließt das 3. Jahr später zu nehmen.
- Dein Mann und Du, Ihr dürft beide Elternzeit nehmen und wenn ihr wollt auch gleichzeitig. Die beiden Elternzeiten verlaufen völlig unabhängig voneinander. Leider kann ich Dir aus dem Stehgreif nicht sagen, wann er das ankündigen muss. Nur am Rande: In der Elternzeit darf man nicht mehr als 30 Std. arbeiten.
Ich habe für meinen sohn zunächst 2 Jahre beantragt und später das Dritte. Ich würde Dir raten, ebenso vorzugehen.
lg
Madeleine

Re: Benötige mal Elternzeit-Experten - Achtung lan

Das mit dem "gleichzeitig" hab ich ja nicht so richtig verstanden ;-) Heißt das, daß wir beide 3 Jahre nehmen dürften ? OK, das möchte ich jetzt nur theoretisch wissen, praktisch kommt das für uns nicht in Frage ;-)

Genau!

Re: Benötige mal Elternzeit-Experten - Achtung lang !

*einschleich*
Hallo Kathi,
es gibt auch auf der Seite des Bundesregierung so eine Hotline, wo man anrufen kann. Die haben mir bei Fragen immer gut geholfen.
Findest Du ja auf dieser Seite (hoffe mal Qualimedic löscht den Link nicht) http://www.bmfsfj.de/
LG
Chrissi

Re: Benötige mal Elternzeit-Experten - Achtung lang !

Hallo Kathi!
Soweit ich das Verstanden habe:
a) Der Arbeitgeber muss zustimmen, wenn du das 3. Jahr im Anschluss an die zwei ersten nehmen möchtest. Willst du das 3. Jahr später nehmen, muss er nicht unweigerlich zustimmen (betriebsbedingt).
b) Deinem Mann steht im jeden Fall auch Elternzeit zu ( bis zum 3. Lebensjahr oder nach vorheriger Absprache mit dem Arbeitgeber auch später; ist bei der unsicheren Branche eher nichts. ) Er muss dies schriftlich 8 Wochen vor Beginn seiner Elternzeit beantragen.
Du darfst deine Elternzeit beantragen wie du möchtest und hast das Recht einmal zu verlängern. Also, ob du nun zuerst 1,5 Jahre beantragst und dann nochmal um die selbe Zeit verlängerst oder 2 Jahre und um ein Jahr verlängerst.
Ist natürlich auch ein finanzieller Aspekt.
Elternzeit stehen beiden Elternteilen zu!
Gruß, Janci

Re: Benötige mal Elternzeit-Experten - Achtung lang !

Hallo Janci
Deine a) Antwort ist ja genau gegensätzlich zu der Antwort von Bensmama.
hm... was stimmt denn nun ?
LG Kathi

Re: Benötige mal Elternzeit-Experten - Achtung lang !

Hallo Kathi,
so unterschiedlich sind unsere Aussagen gar nicht.
Kannst alles in der Broschüre Elternzeit des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: "Erzihungsgeld, Elternzeit. Das Bundeserziehungsgeldgesetz" nachlesen.
VLG, Janci
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