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Arbeitgeberzuschuß zum Mutterschaftsgeld

Hallo noch mal,
ich hab noch eine Frage, die sich über Internet-Recherche, Anrufe im Familienministerium und bei der Krankenkasse leider nicht eindeutig klären ließ.
Der Arbeitgeberzuschuß zum Mutterschaftsgeld berechnet sich ja als Durchschnitt aus dem Arbeitsentgeld der letzten 3 Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist (abzüglich 13 Euro täglich von der Krankenkasse). Das ist ja alles ganz einfach, wenn frau ein festes Gehalt hat, das jeden Monat gleich hoch ist. Ich habe allerdings einen variablen Anteil (KEINE Einmalzahlung, sondern eine laufende Leistung, die von meiner monatlichen Leistung abhängt, im Brutto-Teil meiner Gehaltsabrechnung auftaucht und steuer- und versicherungspflichtig ist).
Meine Frage: Muß diese leistungsbezogene Vergütung bei der Berechnung berücksichtigt werden? Schließlich hätte ich die ja auch weiter bekommen, wenn ich nicht schwanger geworden wäre.
Ich weiß, das ist jetzt ne ziemlich "spezielle" Frage, aber VIELLEICHT ist ja eine unter Euch, der es ähnlich geht und schon weiß, wie's läuft.
Schließlich will man sich ja auch nicht vom Arbeitgeber übervorteilen lassen ...
Vielen Dank und schönen Gruß
Frauke
Bisherige Antworten

Re: Arbeitgeberzuschuß zum Mutterschaftsgeld

Hallo Frauke,
gleich vorweg, 100%ig sicher bin ich mir nicht.
Ich meine, dass auch diese leistungsbezogene Vergütung mit eingerechnet wird.
Während meiner ersten Schwangerschaft hab ich mich mal mit Urlaubs-/Weihnachtsgeld beschäftigt und ich hoffe, dass ich mich da richtig erinnere, wenn ich sage, dass ich diese Aussage gelesen hätte.
LG
Daggi

Re: Arbeitgeberzuschuß zum Mutterschaftsgeld

Hallo,
ich arbeite auch auf Grundlage unterschiedlicher Gehälter. Bei uns ist das Gehalt eingeteilt in Festgehalt und Provision. Soweit ich weiß, werden zur Berechung des MuSchu-Geldes die letzten 3 erwerbstätigen Monate herangezogen. Davon wird das Mittel gebildet und das ist dann das, was Dir ingesamt zusteht. Der Betrag wird dann von der Krankenkasse (13 Euro täglich) und dem Arbeitgeber gezahlt.
Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, müßte das eigentlich auch für Dich funktionieren, oder?
LG
Petra + "Alien" 30. SSW

Re: Arbeitgeberzuschuß zum Mutterschaftsgeld

Hallo Petra,
vielen Dank für die Info. Also bei Dir wird es dann so sein, daß nicht nur das Festgehalt, sondern auch die Provision bei der Berechnung der Mutterschaftsgeldes berücksichtigt wird? Wenn das so wäre, prima! Denn ob man das Ganze nun Provision oder leistungsbezogene Vergütung nennt, es kommt aufs selbe heraus.
Schönen Gruß
Frauke (29.SSW)

Re: Arbeitgeberzuschuß zum Mutterschaftsgeld

Hallo Frauke,
wenn ich das richtig verstanden habe, ja. Es ist dann so, daß auch die Provision mitgerechnet wird. Alles andere wäre ja auch ungerecht, denke ich. Immerhin hat man ja die Monate davor gearbeitet und auch die Provision dementsprechend bekommen.
Ich drücke Dir die Daumen, daß es bei Dir auch so ist und werde berichten, sollte ich etwas anderes erfahren.
LG
Petra + "Alien" 30.SSW
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