Antrag auf Elternzeit - brauche Hilfe !
mein AG möchte, daß ich mir so langsam Gedanken über die Elternzeit mache und einen entsprechenden Antrag einreiche.
Jetzt hab' ich schon ein bißchen gegooglet, aber leider nichts anständiges gefunden.
Mein Wunsch :
Ich möchte "erstmal" zu Hause bleiben und je nachdem, wie es sich mit Baby alles so einpendelt, nach ca. 3/4 Jahr wieder stundenweise arbeiten- hab' da so an 2-3 halbe Tage gedacht. Nach der 3-Jährigen Elternzeit, wenn das Kind im Kindergarten ist, möchte ich komplett Halbtags arbeiten gehen.
WIE kann ich das denn in einen Antrag packen ? Ich möchte mir natürlich alle Möglichkeiten offen halten. Habt Ihr Euch schon darüber Gedanken gemacht ?
LG
Kathi (26+0)
Re: Antrag auf Elternzeit - brauche Hilfe !
Du musst dein "antrag" erst nach der geburt einreichen,
4 wochen bevor sie anfangen soll!(Schriftlich)
Drängeln vom Arbeitgeber gillt nicht!
Lass dir zeit, schreib am compi ein paar variationen und speichere sie ;-)
Vorher wurd ich nur mal andeuten das du halbtags/teilzeit arbeiten willst..
Aber nix verbindliches abmachen!
Du darfst in Elternzeit bis zu 30 stunden in der woche arbeiten.
LG Anita 25+4
Re: Antrag auf Elternzeit - brauche Hilfe !
damit ist mein Problem aufgeschoben, aber nicht aufgehoben ;-)
Ich stehe dann im Oktober/November vor der gleichen Frage ....
LG Kathi
Re: Antrag auf Elternzeit - brauche Hilfe !
ich verstehe zwar, dass Dein AG auch Bescheid wissen möchte, den Antrag stellen musst Du aber erst sechs Wochen vor Antritt der Elternzeit. Du hast also noch jede Menge Zeit und ich würde an Deiner Stelle auch noch etwas damit warten - man weiss nie, was nach der Geburt ist und der jetzt eingereichte Antrag wäre dann verbindlich. Ob Du auch nur 1/2 bzw. 3/4 Jahr e einreichen kannst, weiss ich leider nicht. Ich denke eher, dass man immer volle Jahre beantragen muss und Du dann erst kurzfristig mit Deinem AG abstimmst, ob Du geringfügig bzw. halbtags bei ihm arbeiten gehen kannst.
Aber - ich würde mir mit all dem noch etwas Zeit lassen, Du kannst ja schonmal (mündlich) ankündigen, dass Du voraussichtlich ein Jahr oder... nehmen wirst.
LG Ledan
Re: Antrag auf Elternzeit - brauche Hilfe !
ich weiß, daß ich noch Zeit habe... Aber trotzdem stehe ich vor dem Problem, daß ich nicht weiß, wie ich den Antrag formulieren soll, bzw. wo ich mich danach erkundigen kann....
LG Kathi
Tach
Soweit ich mich erinnern kann, war das schon mal Thema in unserem Vorgängerforum, wie man die Formulierung schreibt. -ist noch gar nicht so lange her...-
Frag die Mädels doch da mal ob Dir eine einen Text Mailen kann.
Lg
Lena
Re: Antrag auf Elternzeit - brauche Hilfe !
alles klar;-) Ich habe bei meinem ersten Kind einfach nur kurz ähnliches geschrieben: Sehr geehrter Herr... hiermit melde ich Elternzeit an bis zum ... Geb. meines Sohnes, also bis zum ... und bitte um schriftliche Bestätigung Ihrer Zustimmung. Mehr muss hier garnicht rein - auch auf eine Zustimmung bist Du eigentlich garnicht angewiesen - der AG muss Dir die Elternzeit genehmigen. Wichtig ist, dass Du verbindlich festlegst, für welche Zeiträume innerhalb von zwei Jahren die Elternzeit genommen werden soll. Beantragst Du z.B nur ein Jahr bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes, folgt daraus, dass auf die Elternzeit für das weite Lebensjahr verzichtet wird bzw. eine Verlängerung der Elternzeit innerhalb dieses Zeitraums dann nur mit Zustimmung der Arbeitgeberseite möglich ist. Beantragst Du gleich zwei Jahre , bist Du beim dritten Jahr aber flexibel - Du kannst es später an die zwei Jahre anhängen oder aufheben. Ob Teilzeitarbeit oder nicht kannst Du seperat beantragen - so etwas braucht nicht in den Elternzeitantrag. Hoffe, das hilft Dir nun ein bisschen weiter?!?
LG
Re: Antrag auf Elternzeit
alles klar;-) Ich habe bei meinem ersten Kind einfach nur kurz ähnliches geschrieben: Sehr geehrter Herr... hiermit melde ich Elternzeit an bis zum ... Geb. meines Sohnes, also bis zum ... und bitte um schriftliche Bestätigung Ihrer Zustimmung. Mehr muss hier garnicht rein - auch auf eine Zustimmung bist Du eigentlich garnicht angewiesen - der AG muss Dir die Elternzeit genehmigen. Wichtig ist, dass Du verbindlich festlegst, für welche Zeiträume innerhalb von zwei Jahren die Elternzeit genommen werden soll. Beantragst Du z.B nur ein Jahr bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes, folgt daraus, dass auf die Elternzeit für das weite Lebensjahr verzichtet wird bzw. eine Verlängerung der Elternzeit innerhalb dieses Zeitraums dann nur mit Zustimmung der Arbeitgeberseite möglich ist. Beantragst Du gleich zwei Jahre , bist Du beim dritten Jahr aber flexibel - Du kannst es später an die zwei Jahre anhängen oder aufheben. Ob Teilzeitarbeit oder nicht kannst Du seperat beantragen - so etwas braucht nicht in den Elternzeitantrag. Hoffe, das hilft Dir nun ein bisschen weiter?!?
LG
Und hier noch mal der genaue Wortlaut...!
Sehr geehrter Herr... Hiermit beantrage ich Elternzeit bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres meines Kindes, also bis zum ...... Ich bitte um schriftliche Bestätigung.
Mit freundlichen Grüßen...
Re: Und hier noch mal der genaue Wortlaut...!
Für das 3. muß man sich doch auch schon festlegen - oder ?
Siehe mein Posting oben... LG
Re: Antrag auf Elternzeit - brauche Hilfe !
also, nach der geburt musst du nur auskunft über die ersten 2 jahre geben, das dritte entscheidet man dann später. anspruch auf teilzeit hast du nur in betrieben über 50 mitarbeiter- es sei denn, man hat da inzwischen was geändert. den antrag stellst du formlos.
ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass man dir jetzt schon eine halbtagsstelle für in 3 jahren zusichert, sag davon am bestem gar nix!
den wunsch, nach 9 monaten wieder stundenweise zu arbeiten schreib einfach formlos in den brief.
und für die zeit nach den zwei jahren würde ich gar nix schreiben.
lg
jutta
Über 15 nicht über 50 Mitarbeiter ;-), LG, Leo
Re: Über 15 nicht über 50 Mitarbeiter ;-), LG, Leo
lg
jutta
Re: Antrag auf Elternzeit - brauche Hilfe !
Re: Antrag auf Elternzeit - brauche Hilfe !
ich musste mich nach der Geburt meiner Tochter vor 2 Jahren auch festlegen und zwar für die ersten beiden Jahre.
Das dritte Jahr kannst Du dann immer noch beantragen, spätestens 8 Wochen vor Ablauf der ersten 2 Jahre.
Oder Du nimmst es zB erst, wenn Dein Kind 6 wird und in die Schule kommt, das geht auch. Aber das brauchst Du nicht von vorne herein festlegen.
Bei mir war es so, dass ich geschrieben habe:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich Elternzeit bis zum 07.10.2005.
Allerdings möchte ich Sie bereits heute darüber informieren, dass ich nach ca. 6 Monaten eine Teilzeitbeschäftigung innerhalb der Elternzeit von 15 Wochenstunden aufnehmen möchte.
Details hierzu werde ich zu gegebener Zeit mit meinem direkten Vorgesetzten absprechen."
Mein Tochter ist am 08.10.2003 geboren, die Elternzeit endet also einen Tag vor dem Geburtstag.
Ich hab eine Bestätigung bekommen über die ersten 2 Jahre und einen Zusatz, dass sie der Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung offen gegenüber stehen und ich mich eben bei meinem direkten Vorgesetzten melden soll, wenn es soweit ist.
Nach 4,5 Monaten hat mich dann der Vorgesetzte von sich aus angesprochen und meinte, wenn es mir irgendwie möglich wäre, dann wäre es ihm arg recht, wenn ich so schnell wie möglich wieder kommen könnte. Allerdings habe ich die 6 Monate verstreichen lassen, damit mir das ErzG nicht gekürzt wurde.
Dann habe ich einen zusätzlichen Arbeitsvertrag bekommen, der nur für die Elternzeit gilt und fertig.
Anfang diesen Jahres habe ich dann eine Verlängerung für das 3. Jahr beantragt und hab wieder eine Bestätigung bekommen. Das wars.
Ich würde es Deinem Chef aber auch nur mündlich mitteilen und erst nach der Entbindung schriftlich, dann hast Du auch die genauen Daten!
LG
Daggi
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