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AG verlangt schriftl. Bestätigung

Hallo Ihr da draussen ;-)
ich hab vor 4 Wochen meine Schwangerschaft gemeldet, das war in der 13. Woche.
Da ich selber im Betriebsrat bin, weiss ich, dass die Personalabteilung die Info noch nicht weiter gegeben hat.
Heute habe ich allerdings eine Mitteilung bekommen, dass ich eine schriftliche Bestätigung über die Schwangerschaft einreichen soll.
Ich meine mich zu erinnern, dass ich das vor zwei Jahren nicht machen musste. Ausserdem meine ich, gelesen zu haben, dass das normalerweise gebührenpflichtig ist und der AG die Kosten zu tragen hat.
Frage: Wer musste die Bestätigung auch vorlegen, was hat es gekostet?
Ich war ja am vergangenen Montag erst zur Vorsorge, hab mir aber für jetzt am Montag einen Termin für eine KVU geben lassen. Allerdings will ich dann erst mal fragen was es kostet und seh eigentlich nicht ein, dass ich nur wegen der Bescheinigung zwischen durch nochmal hinrennen soll.
Ausserdem werd ich der Dame dann im Fall der Fälle mitteilen, dass dies lt. meiner FÄ gebührenpflichtig ist und die Gebühren vom AG übernommen werden müssen. Ob dann evtl.drauf verzichtet wird??? ;-)
LG
Daggi
Bisherige Antworten

Re: AG verlangt schriftl. Bestätigung

Hallo Daggi,
in meiner ersten SS musste ich das auch vorlegen. Soviel ich weiss, ist das auch ein Muss. Denn der AG braucht eine offizielle Bestätigung, wann der berechnete ET ist, sonst kann er ja den Beginn des Mutterschutz nicht korrekt berechnen. Die Gebühren dafür trug bei mir der AG, waren glaube ich 15 Euro oder so. Und ich glaube, dass muss immer der AG tragen.
LG, Alex

Re: AG verlangt schriftl. Bestätigung

Hi Alex,
aber die Bestätigung für die Berechnung vom Mutterschutz und Antrag vom Mutterschaftsgeld bekomm ich doch erst 7 Wochen vor ET, falls der ET in der Zwischenzeit noch geändert wird.
Also darum kann es ja eher nicht gehen?!
LG
Daggi

Re: AG verlangt schriftl. Bestätigung

Das stimmt so nicht. Kommst Du auch aus D? In D ist es per Gesetz so, dass der ET ab einer bestimmten Woche nicht mehr geändert werden kann. Am Anfang wachsen die Kinder alle gleich, danach unterschiedlich schnell, deshalb kann man später nicht mehr exakt den ET bestimmen, sondern nur am Anfang. Das war glaube ich bis zur 19. Woche oder so...
Lg, Alex

Re: AG verlangt schriftl. Bestätigung

Ich mußte auch ein Bescheinigung vorlegen. Bei mir hat aber ein Anruf bei meiner FÄ genügt und sie hat mir sie einfach so zugeschickt. Hab dafür nix bezahlt. Der AG auch nicht.
Frag einfach nach. Ist ja schließlich nur ein STück Papier.
LG Silke

Re: AG verlangt schriftl. Bestätigung

Ein Stück Papier schon... aber sonst zahlen wir ja auch für alles ;-)
Ich seh schon, das ist also wieder von Arzt zu Arzt unterschiedlich, wie alles andere auch *grins*
Vielen Dank, werd gleich am Montag fragen.
LG
Daggi

Re: AG verlangt schriftl. Bestätigung

Hallo Daggi,
bei meiner ersten SS musste ich die Bescheinigung vorlegen und mein AG hat die Gebühren bezahlt.
Bei dieser SS habe ich ohne Aufforderung (bin noch in Elternzeit) eine Bescheinigung geholt und werde sie nächste Woche abgeben.
Meine Ärztin verlangt für eine "kleine" Besch. 5,-- Euro und für eine "große" 15,-- Euro. Wo da der Unterschied drin besteht, weiss ich allerdings nicht.
Auf meiner Bescheinigung steht aber nochmals klar und deutlich, dass "nach §5 Mutterschutzgesetz der Arbeitgeber die Gebühren bezahlen muss". (!!!!!)
Wenn Dein AG also eine Bescheinigung verlangt, muss er auch die Kosten dafür tragen.
LG Sandra 16+0

Re: AG verlangt schriftl. Bestätigung

Hallo Sandra,
hab grad mal in Deinem Profil gestöbert und musste wegen der vielen Paralellen schmunzeln...
Bin 1974 geboren, allerdings im April, hab eine Woche vor Dir geheiratet (allerdings mittlerweile geschieden ;-), das erste Kind kam 2003 und ich bin heut auch bei 16+0 :-))
Deine Infos helfen mir schon mal weiter. Bei uns in der Perso tun sie manchmal so, als ob ich der erste Mensch sei, der im Betrieb schwanger wird oder war. Hab das schon einmal erlebt, als ich während der Elternzeit wieder auf 15 Stunden angefangen hab. Da musste ich denen schriftlich nachweisen, dass ich sehr wohl mehr als 400 ? verdienen darf, weil sie meinen Aussagen nicht geglaubt haben.
Die Bescheinigung, die man erst 7 Wochen vor ET bekommt, wollten sie auch schon weiss Gott wann haben...
Von daher geh ich mal nicht davon aus, dass die tatsächlich wissen, dass sie die Gebühren tragen müssen ;-)
Nochmals Danke und LG
Daggi

Re: An MuSchuGesetz per Mail interess.? Acrobat

Hallo Daggi,
dass sind ja wirklich witzige Zufälle mit den fast gleichen Geburtstags- und Heiratsdaten! :-)
Wenn Du den Acrobat-Reader hast, kann ich Dir das Mutterschutzgesetz als Datei mailen. Gib mir dann grad über mein Profil Deine Email-Adresse. Die Datei hat 73KB und 8 Seiten (ideal zum Ausdrucken für Deinen AG! ;-). Dann habe ich noch den Leitfaden der hat 162KB und ist halt ausführlicher.
Sag einfach kurz Bescheid ob und was Du willst.
LG Sandra

Re: AG verlangt schriftl. Bestätigung

Also, mein AG wollte halt auf offiziellem Papier den ET mitgeteilt bekommen.
Es hätte auch eine Kopie der Eintragung im Mutterpass gereicht, da ich da
aber noch keinen hatte, hat mir die FÄ kostenlos ein Zettelchen mitgegeben.
Aber das mit dem Mutterpass ist doch eine Idee, das würde ja nix kosten!

Re: AG verlangt schriftl. Bestätigung

Das hab ich beim googlen auch schon entdeckt, aber ich wüsste gar nicht, was ich kopieren soll... bei der Eintragung vom ET ist ja kein Arztstempel dabei... :-((
Danke und LG
Daggi

Re: AG verlangt schriftl. Bestätigung

Hallo zusammen,
also bei uns ist es so, dass "möglichst schnell" eine Bescheinigung über den voraussichtlichen ET vorgelegt werden muss (Verpflichtung der Schwangeren). Ich habe dies gerade gestern getan :-)) (bei 13+3), weil ich Do eh' eine FA-Termin hatte. Die Bescheinigung hat 5,- Euro gekostet; unten steht drauf, dass sie lt. § soundso GOÄ gebührenpflichtig ist. Bei meiner ersten SS vor 4 Jahren habe ich 10,- DM bezahlt, die auch postwendend von meinem AG überwiesen wurden. Bin mal gespannt, ob das diesmal auch so schnell geht ...
Ich sehe es halt so, dass der AG sich absichern muss, weil bestimmte Teile des MuSchuG ja bereits bei Meldung der SS greifen, die MuSchu-Fristen müssen berechnet werden etc. Allerdings sollen sie gefälligst auch die anfallenden Gebühren zahlen, denn von mir aus würde ich keine Bescheinigung vorlegen, oder?
LG
Andrea

Re: AG verlangt schriftl. Bestätigung

Hi Andrea,
ich hab beim googeln gesehen, dass der AG u.U. verlangen kann, dass man die Rechnung der Krankenkasse vorlegt, aber wenn die nicht zahlt es dann selber zahlt.
Naja, ich werd am Montag mal nachfragen.
Allerdings, was die MuSchuFristen betrifft, die werden ja sowieso erst berechnet, wenn Du 7 Wochen vor ET die Bescheinigung vom FA bekommst, weil danach ja der Beginn des MuSchGeldes berechnet wird.
Danke und LG
Daggi

Re: AG verlangt schriftl. Bestätigung

Hallo Daggi,
bei der Bescheinigung, die man 7 Wochen vorher vorlegen muss, kann ich nicht mitreden. Ich bin Beamtin und bekomme mein Geld bis Ende des MuSchu (also 8 Wochen nach der Entbindung) sowieso vom Arbeitgeber und nicht von der Krankenkasse ...
Aber wie schon gesagt, bestimmte Teile des MuSchuG (Beschäftigungsverbote etc.) greifen ja schon bei Meldung. Und wie willst Du es anders als mit einer Bescheinigung des FA melden? Sonst könntest Du ja viel erzählen, dass Du schwanger bist ...
LG
Andrea

Re: AG verlangt schriftl. Bestätigung

Huhu,
melde mich aus dem Sept.Okt.-Forum zu Wort.
Der AG braucht eine schriftliche Mitteilung des Arztes über den wahrscheinlichen Geburtstermin für die Berufsgenossenschaft. Da muss er die Schwangerschaft melden. Dieser Wisch wird auch herangezogen, um den voraussichtlichen Beginn deines Mutterschutzes bestimmen zu können und den dir zustehen Resturlaub.
Er MUSS diese Bestätigung schriftlich haben - ob er selber das will oder nicht, spielt keine Rolle.
Die Bescheinigung 7 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin ist meines Wissens für die Krankenkasse wegen des Mutterschutzgeldes (ein Teil übernimmt der AG, einen Teil die Krankenkasse).
Also: es geht alles mit rechten Dingen zu.
Die Kosten für die Bescheinigung trägt der AG - einfach den Zettel mit der Bitte um Kostenerstattung einreichen.
LG nickerl (23+1)

Re: AG verlangt schriftl. Bestätigung

Hallo nickerl,
die Aussage stimmt auf jeden Fall mal nicht, sorry.
Beim googeln hab ich mehrfach gelesen, dass der AG eine schriftliche Bestätigung verlangen KANN!
LG
Daggi

Re: AG verlangt schriftl. Bestätigung

Hallo!
Mein AG will auch eine Bescheinigung. Ich hatte dann gleich meine FÄ angerufen, und die meinte dann, dass das bei ihr nicht gebührenpflichtig ist, denn schließlich drückt sie nur auf nen Knopf und zwei Sekunden später ist das Papier da. Finde ich mal ne gute Einstellung. Allerdings hat mein AG auch gleich gesagt, sollte die Bescheinigung was kosten, dann wird er die Kosten übernehmen.
Liebe Grüße,
Simone

Re: AG verlangt schriftl. Bestätigung

hallo daggi
ich kann dir die frage - ob der AG die gebühren übernimmt - nicht beantworten,
aber: bei meinem doc hab ich letztens gelesen, dass so eine bescheinigung mit 10 euro gebührenpflichtig ist.
jedoch war es in meiner letzen ss so, dass mein AG auch was haben wollte und mein teamleiter hat einfach entsprechende seiten aus dem mutterpass notiert - wo voraussichtlicher ET vermerkt ist - damals hat es gelangt.
frag doch einfach mal nach - schliesslich gehen da auch alle daten draus hervor, die den AG interssieren.
lg yvonne

Re: AG verlangt schriftl. Bestätigung

Hallo Daggi,
meinem AG hat die Kopie vom Mutterpass gereicht... mehr brauchte die Personalabteilung nicht, musste nur die erste Seite und die Seite mit dem Entbindungstermin kopierten.
Lg
Lena
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