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steuerlicher Abzug Kinderbetreuung neues Urteil

Gute Nachricht für Alleinerziehende:
Begrenzung der steuerlichen Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten Alleinerziehender verfassungswidrig Untertitel Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass Kinderbetreuungskosten allein erziehender Elternteile nicht um eine zumutbare Belastung gekürzt werden dürfen.
Gesamter Text ist in meinem Profil !
Ich denke ich werde das auch bei "Verheirateten" ausprobieren, denn eine Kürzung da sollte ebenfalls nicht dem Gleichheitsgrundsatz entsprechen.
Versucht es, wenn Ihr Kosten habt !!!
LG MArion
Bisherige Antworten

Re: steuerlicher Abzug Kinderbetreuung neues Urtei

Halt mich bitte nicht für doof (is vielleicht noch etwas früh für mich heute morgen;-) Aber bedeutet das, das nun egal wie hoch die Betreuungskosten sind, das sie in entsprechender Höhe angerechnet werden müßen? Bei mir werden es Ende des Jahres insgesamt für beide Zwerge 1600? sein und die muss das Finanzamt dann so hinnehmen, eben als Ausgabe und darf die dann nich, ich sag jetzt mal auf zumutbare 1500? (is jetzt einfach so ein fiktiver Betrag) im Jahr kürzen?
Bitte lass mich nicht dumm sterben ;-)... Weil Kindergärten sind echt unverschämt teuer, finde ich. 99,93? bezahle ich jeweils für jedes Kind inkl. Verpflegungskosten pro Monat. aber das beste ist, ich liege nur ganz knapp über der Verdienstgrenze für die unterste Kategorie. Ich weiß es gibt Leute die wesentlich mehr bezahlen als ich, aber ich bin halt auch alleinerziehend (zumindest vor dem Gesetz)
Liebe Grüße und schönen Tag Stefi

Re: steuerlicher Abzug Kinderbetreuung neues Urtei

Also, bisher konnte von den Kosten ein zumutbarer Eigenanteil gekürzt werden und nur der übersteigende Teil wurde anerkannt. Laut dem Urteil ist dies nicht zulässig und die kosten sind in voller Höhr - also 1600 Euro für Zwecke der Einkommensermittlung abziehbar - allerdings Beleg und Alleinerziehend vorausgesetzt. Bei einem Steuersatz von 20% bedeudet dass 320 Euro Steuerersparnis, da Dein Einkommen um 1600 Euro gekürzt wird (vorher waren glaube 9% vom Einkommen zumutbare Eigenbelastung).
LG Marion
PS Wenn ich noch immer zu kompliziert bin, melde Dich noch einmal

Re: steuerlicher Abzug Kinderbetreuung neues Urtei

Nein nein Du warst ja nicht zu kompliziert, ich brauche nur manchmal bei solchen Dingen etwas länger. :-) Aber gut, dann habe ich DIch richtig verstanden, Belege und Alleinerziehend kein Problem. Na dann freu ich mich auf die nächste STeuererklärung.
Liebe Grüße und einen schönen sonnigen Tag STefi
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