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nochmal Elternzeit - Frust

Danke erstmal für Eure Antworten. Werden wirklich mal einen Juristen befragen müssen.
... was die Mitversicherung in der Familienversicherung angeht - ich bin erstens privat versichert, zweitens sind wir ja nicht verheiratet - also noch ein Sonderfall. Zu diesem ganzen Hickhack kann ich nur sagen, dass mich diese Ungewissheit mittlerweile absolut nervt, frustriert und fertig macht. Zur Zeit habe ich eh wieder "Am Wasser gebaut-Tage"...Es ist ja nun mal so, dass wir uns wirklich kümmern, alle Anlaufstellen befragen und einfach von jedem eine andere Auskunft bekommt. Und ich behaupte auch mal, dass wir nicht ganz geistig zurück geblieben sind, aber bezüglich der Erziehungsgeld-/zeit-Broschüre zeigt sich mein Gehirn, zumindest passagenweise, absolut Verständnis-resistent. Ich habe keine Lust mehr. Toller Staat, was? Warum kann es nciht für den ganzen Familienkram eine einzige Anlaufstelle geben´, so dass man dort umfassend beraten werden kann? FRUST; FRUST; FRUST
Danke für´s Zuschwatzen-Dürfen
Käptn + Frl. wurm (30. SSW)
Bisherige Antworten

Re: nochmal Elternzeit - Frust

Hallo, ruf doch mal beim Bundesministerium für Familie, etc. an, die haben ein Servicetelefon eingerichtet und beraten meiner Meinung nach sehr kompetent. Die Nummer ist die 0180/1907050, besetzt ist das Telefon mo-do von 7-19.00Uhr, die Kosten liegen bei 4,6 bzw. 2,5cent pro Minute!
viel glück!

Re: nochmal Elternzeit - Frust

Hi,
ich hab Deine früheren Nachrichten nicht gelesen und kann Dir daher nicht mit deinem 'Eltrnzeit-problem' helfen, aber ich fürchte ich habe eine schlechte Nachricht was eine 'Mitversicherung' des Kindes angeht.
Verheiratet oder nicht, muss das Kind separat privat versichert werden, wenn Du (oder im Falle verheirateter ein Elternteil) privat versichert ist. Mir ist die Kinnlade runtergefallen, als ich das erfuhr und ich bin viel rumgelaufen, aber das war leider wirklich das Ende vom Lied ....
Alles Liebe und Kopf hoch ....
Julia

Krankenversicherung

Hi Käptn,
also zum Thema Krankenversicherung muss ich Julia Recht geben: Da hast du leider keine Chance dich bei deinem Partner mitversichern zu lassen. Und schon gar nicht wenn ihr nicht verheiratet seid.
Du bist und bleibst privat versichert und somit muss dein Frl. Wurm ebenfalls bei dir mit versichert werden.
Oder bist du zwischenzeitlich arbeitslos geworden o.ä., so dass du ggf. in die gesetzliche Versicherung zurück könntest (dann allerdings selbst versichert, nicht über deinen Partner)?
Mir geht's übrigens auch so: Muss weiterhin privat versichert bleiben (bin selbstständig) und auch die Kinder sind somit alle privat versichert. Und das sind ganz schön gesalzene Preise sag ich dir (da ich relativ spät in die private Versicherung eingestiegen bin).
Liebe Grüße und Kopf hoch
Fee mit Zwerg Nr4 inside (30+6)

Re: Krankenversicherung

HI. Dass ich unsere Kleine privat krankenversichern muss, war mir klar. Es geht um die Krankenversicherung von meinem Freund. Er bleibt ja zu Hause. Wenn er sich nicht arbeitssuchend meldet (falls ihm jetzt in der Probezeit bei Antrag auf Elternzeit gekündigt wird), kommt dann das Sozialamt für die KV-Beiträge auf? Sagte ein Freund. Wir haben aber auch schon gehört, dass er seinen Mindest-Beitrag 125,-? selbt finanzieren muss. Wenn er sich arbeitssuchend meldet, kommt ja das Arbeitsamt für die KV auf, oder?
Warum gehen eignetlich nicht mehr unverheiratete Männer in Elternzeit? (Frage ist nicht ganz ernst gemient....ich weiß, wo die Gründe zu finden sind)....SOZIALSTAAT HAHA!
Liebe Grüße an alle!
Käptn + Frl. Wurm

Re: Krankenversicherung

Moin,
habe mich aus dem Nachbarforum (Jan/Feb 05) eingeschlichen.
Du hast ja sooooo recht, was die vielen verschiedenen
Anlaufstellen betrifft. Mutterschutzgeld, Kindergeld,
Erziehungsgeld = alles schön woanders beantragen. Nerv, nerv.
Auch wir sind nicht verheiratet und entsprechend ist auch bei uns
alles etwas kompliziert. Ich war bis vor kurzem selbständig, bin
jetzt aber seit vier Monaten arbeitslos (war vorher freiwillig
gesetzlich versichert und bin es jetzt wieder übers AA).
Nach dem Mutterschaftsgeld müsste ich allerdings
Arbeitslosengeld II (Harz IV) beantragen.
Wahrscheinlich ist das auch für deinen Freund die Alternative,
denn Mütter in Erziehungszeit haben bisher ja auch Anspruch auf
(ergänzende) Sozialhilfe gehabt. Ab 1.1.05 gibt es die ja so nicht
mehr. Wenn du nicht gerade wahnsinnig viel Verdienst (sprich
mehr als 1.500 netto), könnte er sicher ein kleines bisschen Geld
bekommen. Vor allem wäre er so gesetzlich krankenversichert.
Nur wenn man sich freiwillig gesetzlich versichert, muss man
einen Mindestbeitrag selbst finanzieren, Arbeitslose,
Arbeitssuchende und alle anderen, die Anspruch auf
Arbeitslosengeld (I und II) haben, sind gesetzlich pflichtversichert.
Eine sehr freundliche und kompetente Beratung habe ich bei der
Hamburger Arbeitslosen-Telefonhilfe bekommen (arbeitslosen-
telefonhilfe.de mit dem üblichen davor und danach).
Ich hoffe, ich konnte dir ein bisschen helfen.
Beste Grüße,
Silke ( erst in der 26. Woche - und somit mit gaaaanz viel Zeit für
Behördengänge (Sorgerrecht etc.....))
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