frage wegen steuer und kindergeld
vielleicht kann mir jemand sagen wie und was wir nun tun müssen.
vlg jacky
Re: frage wegen steuer und kindergeld
aslo mein Freund arbeitet im Finanzbereich und meint, dass Dein Freund den Unterhalt in seiner Steuererklärung geltend machen kann. Aber bezgl. des Kindergelds hast Du nur den steuerlichen Vorteil, weil Charlyne ja wahrscheinlich in Deiner Lohnsteuerkarte eingetragen ist (wäre sie bei Deinem Freund eingetragen, dann hätte er den Vorteil). Im Antrag fürs Kindergeld kann man ja auch nur eine bezugsberechtigte Person angeben, wenn ich mich recht erinnere. Also mein Freund meint, dass Ihr vielleicht am besten nochmal die Steuerberaterin fragt, wie sie das gemeint hat, weil das so, wie Du es beschreibst eigentlich nicht möglich ist oder Ihr ruft bei der Kindergeldstelle mal an und fragt die, ob man das Geld auch zu gleichen Teilen an Euch beide auszahlen kann. Hoffe Dir ein bißchen geholfen zu haben--
LG
Claudia
Re: frage wegen steuer und kindergeld
das kindergeldamt sagt die teilung des kindergeldes nehmen sie nicht vor da ich anspruch auf das volle kindergeld habe da charlyne bei mir lebt und charlyne ist bei ihm auf der steuerkarte nicht eingetragen das hatten wir auch erts in erwägung gezogen aber es würde sich wohl nict soviel nehmen(kaum) wenn sie draufsteht dachten wir) ich selbst habe noch nie steuererklärung gemacht habe(wegen bafög und umschuklungsgeld worauf man ja alles keine steuern zahlt) also sowieso keine nutzen davon wenn sie bei mir draufsteht).
vielen dank und wir werden nochmal nachhaken.
vlg jacky
Re: frage wegen steuer und kindergeld
jaja, Steuererklärungen sind für mich auch ein Buch mit sieben Siegeln. Ich hab auch noch nie eine gemacht und werd auch dieses Jahr noch keine machen, weil ich bis Oktober mitten im Volontariat stecke. Aber mir grauts schon, wenns mal soweit ist. Ich mag keinen Papierkram...
LG
Claudia
Re: frage wegen steuer und kindergeld
kann dir nicht wirklich helfen aber Sean ist bei uns beiden auf den Lohsteuerkarten eingetragen. Jeder von uns hat auf der Karte ein 1/2 Kind ;-)))
VLG Jessy mit Sean
Na das klingt doch ganz gut, oder jacky?
Re: frage wegen steuer und kindergeld
Das Kindergeld steht beiden Eltern je zur Hälfte zu. Es beträgt derzeit 154 für die ersten drei Kinder und 179 EUR ab dem vierten Kind. Das Kindergeld wird aber nur an ein Elternteil ausgezahlt. Das stellt bei verheirateten Eltern kein Problem dar, wohl aber bei getrennt lebenden Eltern. In diesem Falle erhält in der Regel das Elternteil das Kindergeld, bei dem das Kind gemeldet ist. Der halbe Kindergeldanspruch des anderen Elternteils wird dann meist mit dem Barunterhalt verrechnet.
Einkommensteuer:
Kindergeld ist kein Einkommen im Sinne des Einkommensteuergesetzes - führt also nicht dazu, dass steuerpflichtige Einkünfte entstehen (wäre ja wiedersinnig, erst auszahlen und dann wieder kassieren). Allerdings könnten unter Umständen die Zahlungen deines Freundes steuerlich abziehbar sein - ist das vielleicht gemeint ???
Wenn Du Fragen zur Einkommensteuer hast, hilft meistens das Finanzamt weiter oder fragt halt noch einmal die Steuerberaterin (was sie genau gemeint hat, denn die Aussage macht so keinen Sinn). Kindergeld siehe oben - ist das vielleicht schon beim Unterhalt verrechnet ? Dann bloss nicht zahlen, sonst betrügst Du Dich ja selbst.
LG Marion
PS. Meld Dich, wenn ich Dir noch helfen kann übers Profil
Re: frage wegen steuer und kindergeld
sie rechnen ihm vom finazamt den unterhalt nicht an denn er hat ja anspruch(wie du schon schriebts) auf das halbe kindergeld.wir haben es bis jetzt nicht verrechnet also vom unterhalt abgezogen da wir das nicht wußten er zahlt aber an mich das volle unterhaltsgeld.also somit braucht er nicht mehr sovile unterhalt zahlen damit er was vom halben kindergeld "bekommt".soweit ist mir das klar.aber der staat sagt immer nur das sollen wir unter uns regeln aber damit entfällt die "sozielhilferechtliche" seite denn die sehen nicht ein "weniger" unterhalt von ihm für das kind zu bekommen.verstehst du mich?*ziemlich verwirrt* naja und damit das ganze halbwegs staatlich abgesgenet ist müssen wir nun unsere unterhaltsurkunde um das halbe kindergeld kürzen lassen damit er seine 77 euro "bekommt".aber frechheit schon das einen das vom amt immer keiner sagt denn in unserem fall kassieren sie ihm fast doppelt ab.
vlg jacky
Re: frage wegen steuer und kindergeld
LG Marion
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