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erziehungsgeld frage

oder besser gesagt iss ein lohnsteuerjahresausgleich pflicht..???...den verlangen die nämlich für das erziehungsgeld....mpf....lg sasi...
Bisherige Antworten

Re: erziehungsgeld frage

es reicht doch der letzte den Du bzw Ihr gemacht habt,damals war unserer auch nicht ganz aktuell
LG Tanja und Simon 22.10.02 und Pia 37.SSW

Re: erziehungsgeld frage

ehrlich gesagt...ich habe noch nie einen gemacht....grmpf....und nu.....deswegen meine frage ob der pflicht iss......lg sasi

Re: erziehungsgeld frage

Huhu,
Du musst ja das Familieneinkommen als Berechnungsgrundlage zur Verfügung stellen - das zeigt nunmal der Lohnsteuerausgleich.
Ich fürchte, da kommste nicht drumrum. Es sei denn, dass Ihr so viel Einkommen habt, dass Ihr eh keinen Anspruch auf BEG habt. :)
LG Meike

Re: erziehungsgeld frage

aber das familieneinkommen kann man doch auch anhand der lohnsteuerkarten sehn oder...??....wir haben keine lohnsteuer bezahlt weil ich zuhause und mein mann umschulung....somit wäre ja auch kein ausgleich möglich weil wer nicht zahlt kann ja auch nix zurück bekommen oder..???..man das iss echt ein thema womit ich mich nicht auskenne...*grummel*....lg sasi

Re: erziehungsgeld frage

UAH; okay - der Fall ist sehr spezifisch - ich würde da direkt mal anrufen ;)
LG Meike

Re: erziehungsgeld frage

Hallo, ich meine, bei LtSt-Kl. III und V muss man auf jeden Fall. Käm jetzt also drauf an, welche Klassen Ihr habt. Und ein Lohnsteuerjahresausgleich ist etwas ganz normales und ich glaub schon, dass der von der Erziehungsgeldstelle verlangt werden kann. Außerdem ist es doch kein Problem, da ein paar Zahlen einzutragen, oder?
Viele Grüße
Claudia

Keine Pflicht, wenn

Wenn ihr nicht einmal Steuerklasse III habt, Einkommen aus Kapitalvermögen, Vermietung, Unterhalt, Rente o.ä. bekommt, dann ist die Einkommmensteuererklärung (Lohnsteuerjahresausglich gibt es nicht mehr)nicht verpflichtend.
M.E. kann, was nicht Pflicht ist (lt. Gesetz) auch nicht angefordert wären, wäre also fraglich, ob es eine Sonderregelung beim Erziehungsgeld gibt. Ansonsten kann man das Einkommen auch einfach berechnen (zumal dann, wenn es nur das ist, was auf der LST-Karte ist.
Nachfragen auf der Erziehungsgeldstelle und auf dem Finanzamt - sollte Dir helfen.
Gruß
Noira
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