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brauche ganz dringend tips

ich ahbe ab 3.5 2004 eine maßnahme(fortbildung) vom sozialamt gemacht die mit 1,- ? pro stunde vergütet wurde(mehraufwandsentschädigung).nun war ich öfters krank im august und davon auch 4 tage im KH wegen unklaren Unterbauchbeschwerden die sich wahrscheinlich durch den umzug und stress ergeben haben.nun habe ich gestern die kündigung der maßnahme bekommen!mir war von vornerein klar das ich sowieso nicht zur prüfung gekonnt hätte weil man da nur 10 % fehlzeit haben darf und ich geh nach der entbindung ja nicht gleich wiedewr frishc und froh auf arbeit :-/ wie die sich das vielleicht dahcten.na jedenfalls bekomm ich eine sperre von 25 % in mein regelbedarf vom sozialamt reingeknallt und ich bin damit gar nicht zufrieden denn sie wußten ja von anfang an das ich ss bin und das man da besser keine maßnahme anbietet.was kann ich tun bzw. ahbe ich auch Rechte?man sagte mir gestern am telefon das für maßnahmen kein extra kündigungsschutz gilt :-((( aber komsich das die pflichten die gleichen sind wie in einem normalen arbeitsverhältnis.
Dabke für tips und vg jacky 31.SSW
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Re: brauche ganz dringend tips

Also ich würde sofort Widerspruch einlegen, denn die Sperre müssen die dir ja schriftlich mitteilen.
Ich find das auch merkwürdig, dass Massnahmen für SS anlaufen, ok es gibt auch genug,die in einem Arbeitsverhältnis stehen und auch arbeiten.Aber bei einem Sozi oder Alu Empfänger wollen die mir doch wohl nicht allen ernstes erzählen, dass sie mich als SS vermitteln wollen ??Ich betrachte das , als Schikane und wenn die nicht einlenken, ginge ich zum Anwalt. Man ist ja schliesslich nicht aus Spaß krank.
LG Heike 25.SSW

Re: brauche ganz dringend tips

Hallo Jacky,
ich würde mich erkundigen ob, die 25% Kürzung rechtens ist. Wahrscheinlich wohnst du nicht zufällig in Bremen. Dort gibt es nämlich die AGAB e.V.. Sie machen Arbeitslosen- und Sozialhilfeberatung. Ich habe mit dem Verein sehr gute Erfahrung gemacht. Aber vielleicht gibt es bei dir in der Nähe auch so einen Verein oder ähnliches, die dich beraten können und notfalls auch Widerspruch mit dir einlegen.
Falls du doch die Adresse haben willst maile mir einfach übner das Profil.
Liebe Grüße
Shenna

hallo jacky

ich würde an deiner stelle sofort widerspruch gegen die kürzung des regelbedarfes einlegen, und zwar nicht bei deiner sachbearbeiterin, sondern gleich bei der sachgebietsleiterin (habe ich gute erfahrungen damit gemacht). immerhion haben die gewußt, daß du ss bist und daß du lange zeit vor der entbindung und elternzeit danach dort nicht teilnehmen kannst. außerdem, wenn du krank geschrieben bist, bist du krank. wenn die anzweifeln, daß du "echt" au bist, müßte das der amtsarzt kontrollieren. aber jetzt gilt der krankenschein, daß du au bist. die kündigung der maßnahme erfolgte also nicht durch dein verschulden. wenn du dir hättest was zuschulden kommen lassen (verschlafen, nicht teilnahme o.ä.) wäre es erklärbar, aber nicht die kürzung des regelbedarfes bei krankheit.
ich drück dir ganz doll die daumen, udn ich bin auch überzeugt, daß die sperre aufgehoben wird.
lg. und alles gute. swchen
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