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Wer kennt sich aus?

Hallo,
mein Freund und ich heiraten Ende des Jahres und beantragen vor der Geburt unserer Tochter das gemeinsame Sorgerecht. Dadurch kann sie doch von Anfang an seinen Namen tragen, oder? So habe ich es zumindest in Erinnerung.
Danke für eure Antworten.
Liebe Grüße - Julia mit Sara ab morgen 35. Woche
Bisherige Antworten

Re: Wer kennt sich aus?

Er muß dann vor der Geburt das Kind als sein eigenes anerkennen und ihr beide beantragt dann das gemeinsame Sorgerecht. Geht ganz fix, haben wir bei unserem Sohn auch gemacht!
LG
Anja, 36. SSW

Re: Wer kennt sich aus?

Hallo Julia :-)
Sorgerecht und Namensrecht sind zwei verschiedene Dinge, die
aber trotzdem ineinander greifen.
Beim Namensrecht ist es so, dass das Kind den Namen der Mutter
bzw. den des Vaters nach der Geburt erhalten kann, auch wenn
die Mutter die Alleinsorge hat. Sie ist dann bestimmungsberech-
tigt. Für den Namen des Vaters ist aber dann die Zustimmung und
entsprechende Erklärung des Vaters gegenüber dem Standesbeamten
bei der Anmeldung notwendig.
Haben beide bereits das gemeinsame Sorgerecht (unverheiratet
mit beurkundeter Erklärung), bestimmen auch die Eltern
gemeinsam den Nachnamen des Kindes.
Für das Namensrecht (Name des Vaters) und das gemeinsame Sorge-
recht benötigt ihr auch noch die Vaterschaftsanerkennung.
So eine Vaterschaftsanerkennung muss beurkundet werden, also
einfach etwas schriftlich festhalten ist nicht ausreichend.
Solche Beurkundungen macht kostenfrei das Standesamt oder das
Jugendamt und ... am besten VOR der Geburt. ;-) weil ihr ja
auch vorher noch das gemeinsame Sorgerecht beantragen möchtet.
Alle Klarheiten beseitigt? ;-)
Liebe Grüße
Heike (33+3)

Re: Wer kennt sich aus?

Hallo,
wenn ich mich recht erinnere geht es selbst ohne Sorgerecht. Ich meine er müßte nur die Vaterschaft anerkennen, aber wenn man auf dem Amt ist würde ich beides machen, wenn Ihr eh heiraten wollt. Wenn was passieren sollte unter der Geburt, hat er zumindest Anspruch auf sein Kind und darf Entscheidungen treffen. Unsere Tochter hat jedenfalls auch den Namen meines Freundes. Man muß es auf dieser Urkunde für das Standesamt dokumentieren und ich mußte noch einen Zettel unterschreiben, daß ich einverstanden bin, daß alle unseren gemeinsamen Kinder seinen Familiennamen bekommen müssen. Sonst wäre es nicht gegangen.
Viele Grüße, Aleks
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