Urlaub - und Mutterschutz - Wer kennt sich aus?
eigentlich habe ich noch eine Menge Urlaub, den ich vor dem Mutterschutz nehmen wollte.
Nun ist hier so viel zu tun, dass ich mit meinem Arbeitgeber vereinbart habe, zwei Wochen laenger zu bleiben.
Den Urlaub moechte ich dann gerne zwischen Mutterschutz und Beginn Elternzeit nehmen. Folgende Fragen habe ich da
a) geht das?
b) bekomme ich dann ganz normales Gehalt?
Mein Arbeitgeber wollte den Urlaub auszahlen, aber da muss man dann ja soviele Steuern zahlen, dass es sich kaum lohnt, oder?
Kennt sich hier jemand rechtlich aus?
Oder kann mir gute Tips geben?
Liebe Gruesse,
loewe (29. SSW)
Re: Urlaub - und Mutterschutz - Wer kennt sich aus?
zu a) keine Ahnung
zu b) ist auf alle Fälle normales Gehalt, da Du ja normal weiter angestellt bist.
zu c) Du kannst auf dem Urlaub bestehen, auszahlen geht per Gesetz nur, wenn Du damit einverstanden bist. Und das würde ich, wie Du ja schon selbst festgestellt hast, aus steuerlichen Gründen auch nie tun.
Liebe Grüsse
Sanne, 32. SSW
Re: Urlaub - und Mutterschutz - Wer kennt sich aus
ich kenne mich ganz gut aus auf diesem gebiet, da ich in der personalabteilung einer großen bank arbeite.
zu a) du musst einfach deinen urlaub im anschluss an den muschu und danach die elternzeit beantragen.
zu b) dann kriegst du auch ganz normal gehalt wärhrenddessen
zwingen kann dein arbeitgeber dich nicht, den urlaub auszahlen zu lassen, das ist allein deine entscheidung. wenn du ihm entgegen kommst sollte er das auch tun !
hoffe ich hab dir geholfen.
gruß leja (29.ssw.)
Re: Urlaub - und Mutterschutz - Wer kennt sich aus
ich bin Beamtin. Daher ist bei mir einiges anders. Aber ich habe einen Tipp von jemanden vom Versorgungsamt in punkto Erziehungsgeld bekommen. Wollte meinen Resturlaub auch zwischen Muschu und Elternzeit nehmen. Dann wird das Gehalt, dass man während des Urlaubs bekommt, aber noch bei der Berechnung fürs Erziehungsgeld berücksichtigt. Bei mir hätte sich der Anspruch damit erledigt gehabt!Ich nehme den Resturlaub jetzt im Anschluß an die Elternzeit, bevor ich wiede anfange.
Wie gesagt, ich weiß nicht genau, ob das bei Dir passt.. ;)
Liebe Grüße, Charlotte.
Re: Urlaub - und Mutterschutz - Wer kennt sich aus?
Also, ich auch mal:
a) klar geht das
b) ja, kriegst Du
Auszahlen lassen würde ich nicht, Du hast ja sicher dann Steuerklasse 5, das lohnt sich dann Null.
Wenn Du einen Anspruch auf Erziehungsgeld hast, solltest Du keinen Urlaub zwischen MuSchu und Elternzeit nehmen!
Viele Grüße
Claudia
Re: Urlaub - und Mutterschutz - Wer kennt sich aus?
ich habe mich mit meinem AG darauf geeinigt das der Urlaub für die Zeit nach der Elternzeit stehen bleibt.Ich finde es toll das ich , wenn ich wieder anfange zu Arbeiten, ein kleines Polster habe bis sich zu Hause alles eingespielt hat.Ob Du gesetzlich ein Recht darauf hast kann ich nicht sagen aber wenn es Deinem Arbeitgeber entgegen kommt wird er sich bestimmt darauf einlassen.
Gruß,
Ute 30+5
Re: Urlaub - und Mutterschutz - Steuer !
wenn Du Dir den Urlaub erst in 2005 auszahlen lässt macht das steuerlich keinen Unterschied zum Urlaub nehmen, zumindest wenn Du den Rest des Jahres Erziehungszeit nimmst...nur Deine Erziehungszeit ist dann kürzer.
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