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Unterlagen einreichen - wann wo was und wie ??

Hallo Ihr,
klärt mich doch bitte mal auf ...
Wann wo und wie muß ich was an Unterlagen einreichen ?
Wegen Kindergeld, MuSchu-Geld u.a. ?
Ich hab zwar schon eine 3jährige Tochter, hab aber irgendwie alles vergessen, wie das damals war *schäm*
Wer kann mir weiterhelfen ??
Danke + liebe Grüße
Moon (29. SSW)
Bisherige Antworten

Re: Unterlagen einreichen - wann wo was und wie ??

frühestens 7 Wochen vor ET --> Beantragung des Mutterschutzgeldes/-frist bei deiner Krankenkasse oder beim Bundesversicherungamt
unmittelbar nach der Geburt --> Antrag auf Familienversicherung des Kindes bei deiner Krankenversicherung Geburtsurkunde vorlegen)UND Mutterschaftsgeld für die Zeit nach der Geburt beantragen
Innerhalb einer Woche nach der Geburt --> Geburtsurkunde beantragen Geburtsdaten des Kindes werden meist in der Klinik aufgenommen und ans Standesamt übermittelt
spätestens 6 bzw. 8 Wochen vor Ablauf der Mutterschutzfrist --> Elternzeit beim Arbeitgeber beantragen
UND
nach der Geburt, vor Ablauf der Mutterschutzfrist -->

Opps, das war nco nicht vollständig!

frühestens 7 Wochen vor ET --> Beantragung des Mutterschutzgeldes/-frist bei deiner Krankenkasse oder beim Bundesversicherungamt
unmittelbar nach der Geburt --> Antrag auf Familienversicherung des Kindes bei deiner Krankenversicherung Geburtsurkunde vorlegen)UND Mutterschaftsgeld für die Zeit nach der Geburt beantragen
Innerhalb einer Woche nach der Geburt --> Geburtsurkunde beantragen Geburtsdaten des Kindes werden meist in der Klinik aufgenommen und ans Standesamt übermittelt
spätestens 6 bzw. 8 Wochen vor Ablauf der Mutterschutzfrist --> Elternzeit beim Arbeitgeber beantragen
UND Erziehungsgeld (max. bis 24. Lebensmonat des Kindes)beantragen

Jetzt aber:

frühestens 7 Wochen vor ET --> Beantragung des Mutterschutzgeldes/-frist bei deiner Krankenkasse oder beim Bundesversicherungamt
unmittelbar nach der Geburt --> Antrag auf Familienversicherung des Kindes bei deiner Krankenversicherung Geburtsurkunde vorlegen)UND Mutterschaftsgeld für die Zeit nach der Geburt beantragen
Innerhalb einer Woche nach der Geburt --> Geburtsurkunde beantragen Geburtsdaten des Kindes werden meist in der Klinik aufgenommen und ans Standesamt übermittelt
spätestens 6 bzw. 8 Wochen vor Ablauf der Mutterschutzfrist --> Elternzeit beim Arbeitgeber beantragen
UND Erziehungsgeld (max. bis 24. Lebensmonat des Kindes)beantragen
nach der Geburt --> Kindergeld mit der Geburtsurkunde bei Kindergeldkasse der Arbeitsämter oder des Arbeitgebers beantragen
nach der Geburt --> Lohnsteuerkartenänderung(Kinderfreibetrag) beim Finanzamt oder Bürgerservice
Das ist das was mit so einfällt! Hoffe, es hilft dir weiter!
LG, Grünauge

WOW -danke *einschleichundmitschreib* :-)

Re: Jetzt aber:

Muss ich wirklich das Mutterschutzgeldsgeld NACH der Entbindung erneut beantragen? Hab ich noch gar nicht gehört...
GLG,
Jana

Das wollte ich auch gerade fragen....

Hallo Jana,
danke für deine Frage, das würde mich nämlich auch interessieren.
Ich bin auch davon ausgegangen das es mit dem Mutterschutzgeld dann automatisch 8 Wochen nach der Geburt weiterläuft und man nur die Geburtsurkunde der KK und dem AG vorlegen müsste, damit die dann noch 8 Wochen zahlen.
Bin gespannt auf die Antwort.....
LG Susanne & Mini-Bub 32+6

Re: Das wollte ich auch gerade fragen....

Hallo
Direkt beantragen müsst Ihr glaub ich nicht neu. die wollen halt nur die Geburtsurkunde. Erst dann bekommt Ihr das Geld für die restlichen 8 Wochen. LG Keksi 36.SSW

@ Grünauge -- hab vielen lieben Dank !!!! LG !

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