Unterhaltszahlung bei Arbeitslosigkeit
heute mal ne eigentlich komische Frage, aber wir müssen im Moment echt versuchen alles auszuschöpfen!
So nun meine Frage: Mein Alex hat ja noch ein Unterhaltspflichtiges Kind! Die ist bereits 9 Jahre! So und nun hat mir eine Freundin erzählt, das als der Vater ihres Kindes arbeitslos war keine Unterhaltszahlung leisten mußte! Und das auch nicht nachzahlen mußte! Sie sagte wenn das Kind älter als 6 Jahre sei, wäre das so! Habt ihr davon schonmal gehört? Sie meinte auch das die meisten trotzdem zahlen, da sie es nicht wissen! Und bei dem zuständigen Jugendamt bekommt man ja keine Auskunft immer zum besten der Kinder eben! Soll ja auch so sein, aber wenn es da irgendein Gestzt geben sollte...
Wißt ihr davon was???
Lg Doreen & Mia die fein schläft
Re: Unterhaltszahlung bei Arbeitslosigkeit
Hab auch schon davon gehört. Die Mutter des Kindes bekommt das Geld dann vom Jugendamt. Es gibt ja bestimmt viele die das Geld dafür einfach wirklich nicht haben. Von Hartz IV kann man das bestimmt nicht mehr aufbringen. Wie hoch die Grenze da aber ist weiß ich nicht. Denn manche haben ja ein relativ hohes Arbeitslosengeld. Vielleicht kann euch da das Solzialamt helfen.
Trotzdem noch einen schönen Sonntag wünschen euch Keksi & Lukas der auch ein Schläfchen macht
Re: Unterhaltszahlung bei Arbeitslosigkeit
Re: Unterhaltszahlung bei Arbeitslosigkeit
das stimmt so nicht.
Erst mal ist das Alter des Kindes unwichtig, wenn es jünger als 12 Jahre ist, bis dahin würde das Jugendamt Unterhaltsvorschuß zahlen. ABER: Wenn er normales ALG bezieht und einen Unterhaltstitel hat, muss er diesen bedienen, da die Mutter sonst pfänden kann. Wenn er den Unterhalt nicht zahlen kann und ein Mangelfall ist, muss er eine Unterhaltstitelabänderungsklage einreichen.
Nur wenn er ALG2/Hartz4 bekommt, kann er definitiv keinen Unterhalt zahlen, muss aber eben dann auch dafür sorgen, dass der Titel nicht mehr gilt.
Es wäre also ratsam, den Unterhalt durch einen Anwalt neu berechnen zu lassen, da ja auch Du und Mia Anspruch auf Unterhalt habt. Dafür kann er sich einen Beratungsschein beim Amtsgericht holen, wenn sein Einkommen zu niedrig ist, um Anwaltskosten zu bestreiten.
Übrigens holt sich das JA den Unterhaltsvorschuss zurück, es gibt nur wenige Ausnahmen, wo es klappt, dass man nicht zurückzahlen muss. Du müßtest z.B. 20 und mehr Bewerbungen im Monat schreiben um vorzuweisen, dass Du willig bist, Arbeit zu finden, da Du als Unterhaltsschuldner gesteigert erwerbsobligen bist.
LG Conny
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