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Steuerklassen/MuSchuGeld, wer kennt sich aus???

Hallo Mädels,
wir haben geheiratet und jetzt stellt sich die Frage was wir mit den Steuerklassen machen. Im Normalfall würden wir 4/4 machen und ab wann würde mein Mann dann die 3 kriegen? Nach meinem Mutterschutz, oder sobald ich zu Hause bin? Wird das MuSchuGeld nach dem Nettoeinkommen berechnet? Würde es sich also rein theoretisch rechnen wenn ICH jetzt bis ich zu Hause bleibe die Klasse 3 nehme???
Hoffentlich habe ich mich nicht zu wirr ausgedrückt und es weiß jemand Rat.
Vielen Dank schon mal und liebe Grüße Chris
Bisherige Antworten

Re: Steuerklassen/MuSchuGeld, wer kennt sich aus???

Hallo Chris,
mit der Berechnung vom MuSchuGeld kenne ich mich nicht wirklich aus. Aber bei uns war es mit der St.-Kl. so:
Da mein Mann eindeutig mehr verdient hat er die 3 bekommen und er bekommt auch das Kind nach der Geburt auf die Steuerkarte. Ich habe da ich viel weniger verdiene die 5 erhalten. Bei 4/4 weiss ich (oder zumindest wurde es mir so auf dem Buergerdienst gesagt) muss man im etwa das gleich verdienen. Ich hoffe ich konnte einwenig helfen??? LG Sandra 20+2

Re: Steuerklassen/MuSchuGeld, wer kennt sich aus???

Hallo, also ich denke, solange Du voll berufstätig bist und ihr beide in etwa gleich verdient, ist die Kombi 4/4 am besten. Sobald Du nicht mehr arbeitest, oder viel weniger verdienst wäre 3/5 das Beste. Ändern kannst Du die Stkl. wenn ihr verheiratet seid, wann Du möchtest. Nur bei 3/5 bleibt halt bei 5 nicht mehr viel übrig.
LG Ines

noch kurze Erklärung...

also wir verdienen etwa gleich viel, von daher würde ich ohne dass ich ss wäre die 4/4 nehmen, ich frage mich nur ob es irgendetwas bringt rumzutricksen??? Z.B. wenn ich jetzt netto mehr raus bekomme wäre mein MuSchu Geld höher oder so. Oder jetzt gleich er 3 und ich 5 weil wir es in ein paar Monaten ja sowieso ändern lassen?
LG Chris

MuSchuGeld von Nettoeinkommen

Da das MuSchuGeld vom Nettoeinkommen berechnet wird, habe ich sowohl bei meiner ersten Schwangerschaft (habe im 3ten Monat geheiratet) als auch jetzt Steuerklasse 3. Und mein Mann 5. Und das hat sich wirklich bezahlt gemacht.
Nachdem das Baby da war haben wir das Kind bei ihm eintragen lassen und er bekam die 3er Steuerklasse.
Als unser Kleiner nun 3 Jahre wurde und ich wieder zum Arbeiten angefangen habe, stand für uns schon fest das wir noch ein Kind wollten und ich hab wieder die 3er (mit Kind) bekommen und er die 5.
Es gibt da so was wie Gestaltungsmißbrauch, d.h. Finanzamt oder die Krankenkasse kann sich dagegen wehren, wenn du z.B. extrem viel weniger verdienst als dein Mann. Aber dass das je gemacht wurde hab, ich persönlich noch nie gehört.
Steuerlich gesehen ist es eigentlich egal - glaube ich - wer 3 oder 5 hat, weil sich das bei der Einkommenssteuer-Erklärung wieder ausgleicht. Nur momentan also auf dem Gehaltszettel deines Mannes wirkt es sich mit weniger Geld aus.
Bei uns im Bekanntenkreis haben das alle so gemacht. Es gibt aber unter Kinder ein Forum Erziehungsgeld oder so ähnlich, da würde ich die Frage noch mal stellen. Vielleicht weiß es jemand noch genauer.
Es hängt sicherlich davon ab, wie hoch der Gehaltsunterschied zwischen dir und deinem Mann ist.
LG Manuela

Re: MuSchuGeld von Nettoeinkommen

Hallo Manuela,
nur was bringt es dir, wenn du mehr Mutterschutzgeld bekommst, wenn aber dein Mann dafür in der Steuerklasse 5 ist und so ein Haufen Abzüge hat. Das lohnt sich doch nur wenn du etwa 40% mehr als dein Mann verdienst?? Oder sehe ich das falsch??
Grüße Jana

das hatte ich auch gehört...

Hallo Manuela,
so hatte ich das irgendwo auch verstanden, jetzt schreibt Jana weiter unten allerdings, dass man nur 1x im Jahr die Steuerklasse ändern kann. Oder erhöht sich das vielleicht wenn ein Kind kommt?
Ich verdiene schon ein bisschen weniger als mein Mann, aber nicht so gravierend (vielleicht 200 od. 300 Eur brutto), dass wir 3/5 machen würden. Da wir beide in einer Fa. arbeiten ist es mir glaube ich zu unangenehm jetzt für mich die Stkl.3 zu nehmen wo es so offensichtlich ist worum es geht *schäm*
Vielen Dank, Chris

Re: noch kurze Erklärung...

Hallo chris,
Dein MuSchuGeld entspricht genau Deinem netto, d.h. die KK zahlt einen festen Satz und der AG füllt bis zum Netto auf. Wichtig wäre die Steuerklasse nur für den Fall, dass Du länger als 6 Wochen krank bist und Krankentagegeld von der KK kriegst. Das berechnet sich nämlich als soundsoviel Prozent des letzten Nettos. Gib doch mal in Google "Steuerklassenwahl" an, dann findest du verschiedene Rechner, die Dir das Netto bzw. die Steuern bei der Wahl versch. Steuerklassen ausgeben.
LG Jesi

Re: noch kurze Erklärung...

Hallo Jesi,
dann würde das ja dem entsprechen was Manuela schreibt: Wenn sich das MuSchu Geld vom Netto errechnet, wäre mein netto ja höher wenn ich jetzt übergangsweise die 3 nehmen würde...
Aber ich werd mal im Netz nach der Steuerklassenwahl schauen, danke für den Tip! LG Chris

Re: noch kurze Erklärung...

Hallo Chris,
das ist schon richtig, jedoch wird dann das Netto Deines Mannes überproportional niedriger, da sich die III/VI-Wahl erst bei einem Verhältnis 60:40 Eurer Gehälter lohnt. Aber das siehst Du sehr gut bei besagten Rechnern.
LG Jesi

Re: Steuerklassen/MuSchuGeld, wer kennt sich aus???

Hallo,
wenn du arbeitest und in etwa so viel verdienst wie dein Mann, dann würde ich Euch die 4/4 empfehlen. Diese würde ich in dem Fall bis nach dem Mutterschutz behalten und dann erst auf 3/5 ändern. Im Mutterschutz bekommst du ja noch Geld von deinem Arbeitgeber, was bei einer vorzeitigen Änderung der Steuerklasse dann auch mit der neuen Klasse berechnet wird. Ausserdem habt ihr dieses Jahr geheiratet, so wird die neu gewählte Steuerklasse auf das ganze Jahr angewandt. Ich kann dir ein Programm empfehlen, mit dem kannst du genau dein Brutto/ Nettoverdienst in den jeweiligen Klassen ausrechnen lassen.
Achja denkt daran ihr dürft die Klasse nur einmal im Jahr ändern und dann würde ich Euch die empfehlen, wo unterm Strich mehr raus kommt.

Hier gilt aber eine Aussnahme!

Hallo!
Letztes Jahr standen wir auch vor dieser Frage, welche Steuerklasse wir nehmen. Im Mai 03 haben wir geheiratet und für Anfang August unser Baby erwartet.
Nach Rücksprache mit meiner Steuerberaterin kann man wegen Hochzeit und Kind mehr als 1 mal im Jahr die Steuerklasse ändern.
Wir entschieden uns jedoch für 4/4, weil ich und mein Mann in etwa gleich verdienen. Erst nach dem Mutterschaftsgeld hätte mein Mann die Steuerklasse 3 gewählt.
LG Maria mit Michael im Herzen und Purzelchen im Bauch 19.SSW

Re: Hier gilt aber eine Aussnahme!

Hallo,
ok, das man bei Hochzeit und Kind die Klasse wechseln darf wusste ich nicht. Aber am Ende ist es ja eh egal, weil man beim Jahressteuerausgleich das zu viel gezahlte wieder bekommt. Und wenn man nur 200EUR mehr oder weniger verdient als der Mann lohnt es sich eh nicht. 3/5 lohnt sich nur bei Einkünften wo einer 60% und der andere 40% verdient. Denkt auch immer dran, ist euer Mann in der Klasse 5 und wird mal arbeitslos, wird das Arbeitslosengeld auch nur für Klasse 5 berechnet, also dem entsprechend wenig!

Steuerklassen-Änderung nur bei Schwangerschaft

Genau hier liegt das Mißverständnis. Natürlich lohnt es sich nicht, wenn man kein Kind bekommt. Es hat ja nichts mit der Steuer zu tun. Wie du schreibst gleicht sich das beim Jahressteuerausgleich wieder aus.
Das MuSchuGeld wird aber vom Nettoeinkommen der Frau gezahlt. Hast du ein großes Nettoeinkommen bekommst du 6 Wochen vorher und 8 Wochen nachher eben auch ein großes Nettoeinkommen. Hast du dagegen wenig, bekommst du auch wenig. Es sind diese 14 Wochen die den Unterschied machen und das sind 3,5 Monate. Also wenn sich durch den Steuerklassen-Tausch dein Nettoeinkommen auch nur um 200 Euro erhöht (nur als Beispiel). Sind es immerhin 700 Euro auf das MuSchuGeld bezogen.
Du hast natürlich vollkommen recht, wenn die Arbeitssitutation des Partners gefährdet ist, sollte man da vorsichtig sein.
Es ist bei uns einfach abzusehen. Ich habe seit Januar die 3er Steuerklasse und im November wird unser Kind geboren. Danach hat mein Mann wieder die 3er Steuerklasse. Die Angst vor Arbeitslosigkeit gibt es nicht, weil mein Mann selbstständig ist.
LG Manuela

Re: Steuerklassen-Änderung nur bei Schwangerschaft

Nur was bringt es, wenn ich 3,5 Monate mehr MuSchuGeld habe und dafür mein Mann aber 3,5 Monate mehr Abzüge. Kommt doch wieder auf das selbe raus. Ich 700EUR mehr, der Mann 700EUR weniger.
Ich verstehe dich schon, aber das ganze lohnt sich doch nur, wenn die Frau um einiges mehr verdient als der Mann und nicht nur, wie bei Chris gesagt, 200EUR.
Grüße Jana

Re: Steuerklassen-Änderung nur bei Schwangerschaft

Die 700 Euro weniger deines Mannes werden bei der Einkommensteuer-Erklärung ausgeglichen, kommen also zurück. Ich kann dir natürlich nicht sagen, ob es alle 700 Euro sind oder nur 600 Euro. Die 700 Euro bei dir mehr bleiben. Es hat sich bei uns und den anderen gerechnet. Auch wenn das Gehalt der Frau nicht extrem höher war als beim Mann.
Ich bin nicht von der Steuerbranche und genau erklären, kann dir das wohl ein Steuerberater, der sich damit beschäftigt hat.
Vollkommen richtig ist die Aussage, das es sich nur lohnt wenn die Frau um einiges mehr verdient, wenn die Frau nicht schwanger ist oder werden will. Dann habt ihr nichts davon. Wenn ich zum Steuerberater gehe und sage, ich verdiene 300 Euro weniger als mein Mann, welche Steuerklasse sollen wir wählen, wird dieser immer sagen 3 er und 5 du oder 4 und 4. Weil es steuerlich nicht relevant ist und dein Mann sofort mehr Geld auf dem Konto hat. Gleicht sich ja alles bei der Einkommensteuer-Erklärung aus.
Die Rechnung mit dem MuSchuGeld vom Nettoeinkommen muß da jeder selber machen oder gar den Steuerberater darauf hin weisen.
Manuela

Wichtig wäre zu wissen, ob...

Hallo,
das einzige was glaube ich wirklich wichtig wäre ist. Wird die 3/5-Regelung bei der Einkommensteuer-Erklärung ausgeglichen. Ich glaube eben dass das der Fall ist.
Auf jeden Fall machen alle Steuerberater in meiner Umgebung die Frau 3 und der Mann 5 Regelung vor der Geburt.
Wie vorher schon erwähnt. Sieht es zwar faktisch momentan so aus, als ob ihr weniger Geld bekommt und nur das sagt euch der Rechner für Nettoeinkommen. Aber dies gleicht sich mit der ESt-Erklärung wieder aus. Und die 6 Wochen vorher und 8 Wochen nachher werden eindeutig vom Nettogehalt gerechnet. Also wenn die Gehälter ähnlich sind, rechnet sich 3/5 immer. Meine Schwester arbeitet bei einem Steuerberater und die hatte sogar wesentlich weniger als ihr Mann und es hat sich immer noch gerechnet. Das einzige was halt meistens passiert ist das die Männer nicht mitspielen wollen, weil defacto ihr Gehalt extrem sinkt. Mein Mann und ich haben dies (wir hatten getrennte Konten) mit der Einkommensteuer-Rückerstattung wieder ausgeglichen.
Es ist echt komisch, dass dies sowenig Frauen wissen. Wie gesagt, bei uns im Bekanntenkreis gibt es gut wie Keinen der dies nicht so gemacht hätte. Nach der Geburt des Kindes muß das Kind in die Lohnsteuerkarte eingetragen werden und dabei haben wir auch die Steuerklasse (Er:3 mit Kind und ich 5) ändern lassen.
Kennt einer einen Steuerberater den man fragen kann ?
LG Manuela

Nochmal zur Aufklärung

Änderung der Lohnsteuerklasse auf 3/5 lohnt sich eigentlich nur, wenn einer der Ehepartner bedeutend mehr verdient. Bei uns ist es so, dass ich mehr als das Doppelte brutto verdiene wie mein Mann. Deshalb haben wir jetzt nach der Heirat die Lohnsteuerklassen bei mir auf 3 und bei ihn auf 5 setzen lassen. Im Normalfall wäre das unnötig, da das beim Lohnsteuerjahresausgleich wieder ausgeglichen wird. Da das Mutterschutzgeld aber vom Nettoeinkommen berechnet wird, lohnt sich die Änderung bei jeder von uns. Schließlich bekomme ich ja jetzt ein höheres Netto. Nach Geburt des Kindes lassen wir die Steuerklassen wieder ändern: er die 3 mit Kind und ich die 5. Die Steuerklassen kann man übrigens bei einem Ereignis (z. B. Heirat, Geburt etc.) jederzeit ändern lassen. Das mit dem 1 x im Jahr gilt nur für einen Wechsel ohne Anlass.
Lieben Gruß,
Jana
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